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   LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17   

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https://dejure.org/2018,13013
LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17 (https://dejure.org/2018,13013)
LG Köln, Entscheidung vom 26.04.2018 - 29 S 239/17 (https://dejure.org/2018,13013)
LG Köln, Entscheidung vom 26. April 2018 - 29 S 239/17 (https://dejure.org/2018,13013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Verstoß gegen Vermietungsbeschränkung in Gemeinschaftsordnung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 7, § 15; BGB § 1004 Abs. 1
    Keine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verpflichtung von Ausgleichszahlungen bei Verstoß gegen in der GO bestimmte Vermietungsbeschränkungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf Eigentümer an Medizintouristen vermieten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlusskompetenz für "Vertragsstrafe" bei Verstoß gegen Zweckbestimmung? (IMR 2018, 338)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.02.2012, VII ZR 155/11 oder vom 15.01.2010, V ZR 72/09).
  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17
    Die Kammer ist auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 21.10.2011, V ZR 265/10, der Auffassung, dass der Frage, ob für Beschlüsse, die Ausgleichszahlungen bei Verstößen von Vermietungsbeschränkungen betreffen, mit Blick auf die Gesetzesbegründung eine Beschlusskompetenz nach § 21 Abs. 7 WEG besteht, grundsätzliche Bedeutung zukommt.
  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17
    Die Gemeinschaftsordnung ist als Bestandteil der Grundbucheintragung nach ihrem Wortlaut und Sinn - gegebenenfalls auch im Wege ergänzender Vertragsauslegung - auszulegen, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. BGH WuM 2004, 681 ff; zitiert nach Juris).
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 155/11

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Geltendmachung eines

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 29.02.2012, VII ZR 155/11 oder vom 15.01.2010, V ZR 72/09).
  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 220/09

    Wohnungseigentum: Begriff der "besonderen Nutzungen"; Festsetzung einer

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17
    Denn diese Vorschrift soll nach der Gesetzesbegründung vor allem dazu dienen, typischerweise anfallende Kosten, die aufgrund eines besonderen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums entstehen (was darunter zu verstehen ist, s. BGH, Urteil vom 01.10.2010, V ZR 220/09; zitiert nach Juris), dem verursachenden Nutzer aufzuerlegen.
  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17
    Zwar umfasst die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG auch das Recht des Eigentümers u. a. darüber zu entscheiden, ob eine Überlassung an Dritte erfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.10.2009, 2 BvR 693/09, zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17
    Dies wäre widersinnig (s. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.01.2004, 20 W 124/03, 20 W 180/03, NZM 2004, 231ff; zitiert nach Juris, für eine wortlautgleiche Gemeinschaftsordnung).
  • BGH, 15.06.1962 - V ZB 2/62

    Inhalt des Wohnungseigentums

    Auszug aus LG Köln, 26.04.2018 - 29 S 239/17
    Darüber hinaus ist nach ganz allgemeiner Auffassung anerkannt, dass Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander durch eine Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 WEG oder - wie hier - durch einseitige Bestimmung des Grundbucheigentümers im Rahmen der Teilung regeln dürfen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.06.1962, V ZB 2/62, WM 1962, 822ff).
  • BGH, 22.03.2019 - V ZR 105/18

    Mehrheitsbeschluss über nicht dem WEG unliegender Angelegenheit mangels

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung u.a. in ZfIR 2018, 833 abgedruckt ist, verneint eine Zahlungspflicht, weil der als Grundlage dienende Beschluss vom 5. Juni 2012 wegen fehlender Beschlusskompetenz als nichtig anzusehen sei.
  • AG Offenbach, 06.07.2020 - 320 C 70/20
    Eine solche gerichtliche Durchsetzung wäre dabei zudem wohl zum Scheitern verurteilt, da der Beschluss zu TOP 2 der Eigentümerversammlung vom 03.06.2020 mangels Beschlusskompetenz bereits nichtig sein dürfte (vgl. hierzu: ZWE 2018, 327, beck-online; Hügel/Elzer, 2. Aufl. 2018 Rn. 72, WEG § 21 Rn. 72; ZWE 2011, 347, beck-online).
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