Rechtsprechung
LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,42532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.12.2020 - 103 KLs 17/19
- BGH, 30.08.2022 - 2 StR 226/21
- LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
- BGH, 12.10.2022 - 2 StR 226/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11
Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess; …
Auszug aus LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
Das Hausrecht für das gemeinsame Justizgebäude des Amts- und Landgerichts Köln übt der Präsident des Landgerichts kraft Gewohnheitsrechts aus (vgl. BVerwG NJW 2011, 2530). - BGH, 16.07.2003 - 2 StR 68/03
Beweisantrag (Prozessverschleppung; Verfolgung prozessfremder Ziele: Benennung …
Auszug aus LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
Der Beweisantrag auf Vernehmung eines erkennenden Richters während laufender Hauptverhandlung ist daher unzulässig, wenn mit der Beweiserhebung prozessfremde Ziele verfolgt werden, etwa weil in Wirklichkeit keine Sachaufklärung erstrebt wird (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 2003 - 2 StR 68/03 -, juris Rn. 36). - BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
Das ist nur dann der Fall, wenn die auf der getrennten Aburteilung beruhenden Nachteile tatsächlich ausgeglichen worden sind, der Täter bei der Strafzumessung also so gestellt wird, wie er gestanden hätte, wenn bei der früheren Verurteilung auch die den Gegenstand des späteren Verfahrens bildende Tat mit abgeurteilt worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1985 - 1 StR 645/84 -, BGHSt 33, 131-132, juris Rn. 6).
- BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97
Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat); …
Auszug aus LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
Ist wegen der Erledigung einer gesamtstrafenfähigen Strafe die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe nicht mehr möglich, ist wegen der durch die Nichtanwendung des Asperationsprinzips entstehenden Nachteile ein Härteausgleich zugunsten des Angeklagten vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 -, juris Rn. 3 m.w.N.). - BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Verstöße gegen das Waffengesetz - …
Auszug aus LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
Die Kammer verkennt nicht, dass besondere Umstände auch bei einem Zusammentreffen mehrerer Umstände vorliegen können, die für sich genommen nicht "besonders" sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1991 - 4 StR 156/91 -, juris Rn. 7). - OLG Naumburg, 26.03.2013 - 2 Ss 73/13
Bedrohung mit einem Verbrechen: Beiläufige Äußerung eines Angetrunkenen "die …
Auszug aus LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
Soweit in der Rechtsprechung etwa die Ankündigung "Die nächste Kugel ist für Dich" teilweise lediglich als Inaussichtstellung einer gefährlichen Körperverletzung begriffen wird (so etwa: OLG Naumburg, Beschluss vom 26.06.2013 - 2 Ss 73/13), vermag sich die Kammer dem jedenfalls ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht anzuschließen. - BGH, 10.10.2018 - 5 StR 389/18
Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit aus …
Auszug aus LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19
Hierzu hat es die unter Beweis gestellte Indiztatsache so, als sei sie erwiesen, in ihrem vollen Umfang ohne Umdeutung, Einengung oder Verkürzung in das bisherige Beweisergebnis einzustellen und prognostisch zu prüfen, ob hierdurch seine bisherige Überzeugung zu der potentiell berührten Haupttatsache in einer für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch bedeutsamen Weise erschüttert würde (stRspr, siehe nur BGH NStZ 2019, 232 (233)).