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   LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22   

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https://dejure.org/2022,24457
LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22 (https://dejure.org/2022,24457)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.09.2022 - 11 T 17/22 (https://dejure.org/2022,24457)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. September 2022 - 11 T 17/22 (https://dejure.org/2022,24457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Klage auf Ermächtigung zur Einberufung einer WEG-Versammlung.

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wohnungseigentümer darf keine Eigentümerversammlung einberufen; §§ 23, 24 WEG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 18 Abs 2 Nr 1 WoEigG, § 24 Abs 2 WoEigG vom 26.03.2007, § 24 Abs 2 WoEigG, § 24 Abs 3 WoEigG, § 44 Abs 1 S 2 WoEigG
    Befugnis zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer darf zur Versammlung laden?

Kurzfassungen/Presse

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Eigentümerversammlung: Kein Einberufungsrecht eines einzelnen Wohnungseigentümers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung (IMR 2022, 447)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1672
  • NZM 2023, 728
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 222/10

    Wohnungseigentum: Einberufung der Eigentümerversammlung; Heilung der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Allerdings tritt bei Fernbleiben eines Eigentümers in der Versammlung die Heilungswirkung hinsichtlich etwaiger Einberufungsmängel nicht ein (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 222/10 -, juris).

    Auch können sämtliche Eigentümer gemeinsam eine Versammlung einberufen und absagen (BGH ZWE 2011, 354).

  • BGH, 08.06.2021 - VI ZR 1232/20

    Zur Kostentragungspflicht bei übereinstimmender Erledigungserklärung nach

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Unterwirft sich eine Partei freiwillig dem gegen sie geltend gemachten Anspruch (im Allgemeinen indem die Klageforderung vollständig erfüllt wird, was im faktischen Ergebnis durch den Vergleich der Fall sein dürfte) und wird hieraufhin der Rechtsstreit für erledigt erklärt, so kann dies bei der Kostenentscheidung nach § 91a zu berücksichtigen sein mit der Folge, dass ihr in Anwendung des Grundgedankens des § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen sind (BGH NJW 2021, 2589; BAG NJW 2004, 533; OLG München BeckRS 2017, 105163).

    Ist dies der Fall, dürfen die Kosten ohne weitere Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit der Klage dem Beklagten auferlegt werden (BGH NJW 2021, 2589; BeckRS 2014, 16534; BeckOK ZPO/Jaspersen, 44. Ed. 1.3.2022, ZPO § 91a Rn. 31.4).

  • OLG München, 18.03.2011 - 1 W 98/11

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache: Klageveranlassung;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Insbesondere kann ein Entscheidungskriterium sein, ob der Kläger vorschnell und ohne dem Beklagten eine ausreichende Prüfungsfrist gelassen zu haben, Klage erhoben hat (OLG München BeckRS 2011, 06414; BeckOK ZPO/Jaspersen, 44. Ed. 1.3.2022, ZPO § 91a Rn. 31.2).
  • OLG München, 23.03.2017 - 3 U 4316/16

    Fristbemessung zur Mängelbeseitigung bei Schummel-Software ("Volkswagen")

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Unterwirft sich eine Partei freiwillig dem gegen sie geltend gemachten Anspruch (im Allgemeinen indem die Klageforderung vollständig erfüllt wird, was im faktischen Ergebnis durch den Vergleich der Fall sein dürfte) und wird hieraufhin der Rechtsstreit für erledigt erklärt, so kann dies bei der Kostenentscheidung nach § 91a zu berücksichtigen sein mit der Folge, dass ihr in Anwendung des Grundgedankens des § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen sind (BGH NJW 2021, 2589; BAG NJW 2004, 533; OLG München BeckRS 2017, 105163).
  • LG Frankfurt/Main, 11.02.2021 - 13 S 46/20

    Auch in 2er-Gemeinschaften muss der Verband gegen Veränderungen des

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Da es bei Leistungsklagen bzw. verhaltensbezogenen Normen und Beschlussersetzungsklagen i.d.R. auf den Rechtszustand zum Schluss der letzten mündlichen (Tatsachen-) Verhandlung ankommt, ist für Verfahren, die (sei es auch nur in zweiter Instanz) über den Stichtag der WEG-Novelle hinaus weitergeführt werden, mithin neues materielles Recht maßgeblich (vgl. auch LG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.02.2021 - 2/13 S 46/20).
  • BGH, 24.10.2011 - IX ZR 244/09

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Voraussetzung ist aber immer, dass die freiwillige Unterwerfung keinen anderen Grund hat als den, dass die Partei den gegenläufigen Rechtsstandpunkt ihres Gegners hingenommen hat (BGH BeckRS 2011, 26366 Rn. 12 mwN; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2019, 15329).
  • LG Koblenz, 07.06.2018 - 2 S 16/18

    Rücknahme eines Einberufungsverlangens möglich?

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Für eine solche Klage besteht ungeachtet der Möglichkeit der Einberufung der Versammlung durch den Verwaltungsbeirat oder durch einen ermächtigten Wohnungseigentümer i.d.R. ein Rechtsschutzbedürfnis (s. a. LG Koblenz ZWE 2019, 46; Hügel/Elzer, 3. Aufl. 2021, WEG § 24 Rn. 41).
  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 457/02

    Kostenanerkenntnis nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Unterwirft sich eine Partei freiwillig dem gegen sie geltend gemachten Anspruch (im Allgemeinen indem die Klageforderung vollständig erfüllt wird, was im faktischen Ergebnis durch den Vergleich der Fall sein dürfte) und wird hieraufhin der Rechtsstreit für erledigt erklärt, so kann dies bei der Kostenentscheidung nach § 91a zu berücksichtigen sein mit der Folge, dass ihr in Anwendung des Grundgedankens des § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen sind (BGH NJW 2021, 2589; BAG NJW 2004, 533; OLG München BeckRS 2017, 105163).
  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Aus § 24 Abs. 2 WEG a.F./n.F. folgt kein Recht zugunsten des dort vorgesehenen Quorums (laut Gesetz: ein Viertel der Wohnungseigentümer), eine Eigentümerversammlung einzuberufen (OLG Hamm OLGZ 1992, 309).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2019 - 17 W 8/19

    Vorbehaltslose Zahlung der Klagesumme führt zur Kostenlast der Beklagten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 12.09.2022 - 11 T 17/22
    Voraussetzung ist aber immer, dass die freiwillige Unterwerfung keinen anderen Grund hat als den, dass die Partei den gegenläufigen Rechtsstandpunkt ihres Gegners hingenommen hat (BGH BeckRS 2011, 26366 Rn. 12 mwN; OLG Frankfurt a. M. BeckRS 2019, 15329).
  • BGH, 05.08.2014 - VI ZR 544/13

    Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits bei Übernahme der Kostenlast

  • AG Bonn, 27.02.2023 - 211 C 57/21

    Pflicht zur Durchführung einer Eigentümerversammlung?

    Als Wohnungseigentümerin von Wohneinheiten innerhalb der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihr gegen die Beklagte grundsätzlich im Rahmen des Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung ein Anspruch auf Einberufung einer Eigentümerversammlung zustehen (vgl. LG Karlsruhe Beschluss vom 12.09.2022 - 11 T 17/22 = NJW-RR 2022, 1674, Rn. 22 beck-online ; vgl. zur Einberufung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung AG Berlin-Charlottenburg Schlussurteil v. 16.7.2009 - 74 C 25/09, BeckRS 2009, 27770, beck-online; vgl. bzgl. der Aufnahme von Punkten auf die Tagesordnung einer ordentlichen Wohnungseigentümerversammlung OLG Frankfurt a.M., Besch.

    Für entsprechend hierauf gerichtete (Leistungs-)Klagen besteht in der Regel ein Rechtsschutzbedürfnis ungeachtet der alternativen Möglichkeit, im Wege einer Beschlussersetzungsklage gemäß § 44 Abs. 1 S. 2 WEG eine Ermächtigung zur Einberufung der Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat oder durch einen ermächtigten Wohnungseigentümer herbeizuführen (vgl. LG Karlsruhe Beschluss vom 12.09.2022 - 11 T 17/22 = NJW-RR 2022, 1674, Rn. 24 beck-online).

  • LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 167/20

    WEG: Anfechtung eines Negativbeschlusses über die Ablehnung der Instandsetzung

    Da es bei Leistungsklagen bzw. verhaltensbezogenen Normen und Beschlussersetzungsklagen i.d.R. auf den Rechtszustand zum Schluss der letzten mündlichen (Tatsachen-) Verhandlung ankommt, ist für Verfahren, die (sei es auch nur in zweiter Instanz) über den Stichtag der WEG-Novelle hinaus weitergeführt werden, mithin neues materielles Recht maßgeblich (vgl. auch LG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.02.2021 - 2/13 S 46/20; LG Karlsruhe, Beschluss vom 12.09.2022 - 11 T 17/22 -, Rn. 10 - 11, juris; Drasdo, NJW-Spezial 2022, 231).
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