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LG Karlsruhe, 17.11.2022 - 11 T 136/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 1811 Abs 1 S 2 BGB vom 17.12.2008, § 1848 BGB
Versagung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung für Einmalzahlungen in private Rentenversicherung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betreuungsrechtliche Genehmigung der Geldanlage eines Betroffenen hinsichtlich Wirtschaftlichkeit durch Einmalzahlungen in private Rentenversicherungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04
Verpflichtung des Betreuer im Zusammenhang mit der Geldanlage
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.11.2022 - 11 T 136/22
Positiv formuliert ist die Genehmigung dann zu erteilen, wenn der Umfang der Vermögensverwaltung die abweichende Anlage rechtfertigt und eine Gefährdung des Vermögens des Betreuten nicht zu besorgen ist (BayObLG, Beschluss vom 11.08.2004 - 3Z BR 102/04). - OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
Betreuung: Genehmigungsfähigkeit einer Vermögensanlage in einem offenen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.11.2022 - 11 T 136/22
Bei größeren Vermögen ist eine Diversifizierung der Anlageformen nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung sinnvoll (OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.07.2002 - 20 W 451/01). - LG Augsburg, 25.05.2018 - 54 T 1089/18
Die betreuungsrechtliche Genehmigung einer nicht mündelsicheren Geldanlage
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.11.2022 - 11 T 136/22
Konkrete Darlegungen zu Alternativanlagen, z.B. Festzinsanlagen bei anderen Banken in der Region (laut BNN vom 22.07.2022 werden bei einer Genossenschaftsbank wieder 1 % Zinsen angeboten) oder Bundesschatzbriefen (vgl. LG Augsburg, Beschluss vom 25.5.2018 - 54 T 1089/18, NJW 2018, 2420, beck-online), die überdies erheblich einfacher gestaltet sind, finden sich im Genehmigungsantrag bzw. dem weiteren Vorbringen nicht. - LG Karlsruhe, 03.02.2014 - 11 T 324/13
Betreuung: Genehmigung des Abschlusses einer Rentenversicherung für einen …
Auszug aus LG Karlsruhe, 17.11.2022 - 11 T 136/22
Bei Kurzlebens-Szenarien sind solch hohe Abschlusskosten nicht wirtschaftlich im Sinne des § 1811 BGB (vgl. LG Karlsruhe, Beschluss vom 3.2.2014 - 11 T 324/13, NJW 2014, 2203, beck-online).