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   LG Kassel, 16.11.1954 - 3 Ks 1/53   

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https://dejure.org/1954,10152
LG Kassel, 16.11.1954 - 3 Ks 1/53 (https://dejure.org/1954,10152)
LG Kassel, Entscheidung vom 16.11.1954 - 3 Ks 1/53 (https://dejure.org/1954,10152)
LG Kassel, Entscheidung vom 16. November 1954 - 3 Ks 1/53 (https://dejure.org/1954,10152)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Denunziation der Teilnehmer des 'Kaufmannkreises' innerhalb der christlichen Studentenverbindung 'Wingolf' in Giessen wegen Abhörens ausländischer Sender und abfälliger Äusserungen über Adolf Hitler und das NS-Regime. Denunziation einer Bekannten wegen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51

    Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit

    Auszug aus LG Kassel, 16.11.1954 - 3 Ks 1/53
    Zwar hat der 1. Senat des BGH in der Entscheidung BGHSt 2, 234 allgemein ausgesprochen, dass der Täter, wenn die Rechtswidrigkeit der Freiheitsberaubung davon abhängt, ob bestimmte obrigkeitliche Anordnungen einen anerkannten Rechtfertigungsgrund für sie enthalten, sich dessen bewusst sein muss, dass sie keinen solchen Rechtfertigungsgrund enthalten oder dass er mindestens damit rechnen und seinen Tatbeitrag auch für diesen Fall wollen muss.

    Der Feststellung, dass der erkennende und das Schwurgericht bindende Senat des BGH es hier nicht als notwendigen Inhalt des Vorsatzes ansieht, dass die Angeklagte die Rechtswidrigkeit der Freiheitsberaubung positiv kannte oder für möglich hielt und gleichwohl wollte, steht nicht entgegen, dass er vorher auf S.3 in seiner zurückverweisenden Entscheidung auch auf BGHSt 2, 234 verweist.

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus LG Kassel, 16.11.1954 - 3 Ks 1/53
    Dabei kann nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Frage der Rechtswidrigkeit des Erfolges, d.h. der auf ihre Anzeige hin erfolgten Verhaftungen, der darauf ergangenen Urteile, ihrer Vollstreckung sowie der sonstigen Massnahmen und Folgen nur für alle Beteiligten einheitlich beantwortet werden (vgl. auch BGHSt 3, 110 ff.).

    Diese Entscheidung hat derselbe Senat in BGHSt 3, 110 ff. (124, 125) bestätigt.

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52

    Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit

    Auszug aus LG Kassel, 16.11.1954 - 3 Ks 1/53
    Unter den gegebenen Umständen reichten vielmehr die Sachkunde, die Lebenserfahrung und Menschenkenntnis der Mitglieder des Schwurgerichts durchaus dazu aus, um die Glaubwürdigkeit der durchweg erwachsenen und zur Zeit der bekundeten Vorgänge auch bereits erwachsen gewesenen Zeugen zutreffend beurteilen zu können (BGHSt 3, 27).
  • BGH, 13.06.1952 - 2 StR 259/52
    Auszug aus LG Kassel, 16.11.1954 - 3 Ks 1/53
    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die es zweifelhaft oder ausgeschlossen erscheinen lassen, dass der Tatrichter die Glaubwürdigkeit eines Zeugen noch allein auf Grund seiner Sachkunde und Lebenserfahrung beurteilen kann, besteht Veranlassung, einen Psychologen als Sachverständigen heranzuziehen (BGH NJW 1952, 1064).
  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Kassel, 16.11.1954 - 3 Ks 1/53
    Auch die Internierungshaft und die im Spruchkammerverfahren, wie hier festgestellt, nicht angerechnete Spruchkammerhaft konnte, da sie zur Sicherung der Ahndung der auch vorliegend abzuurteilenden Handlungen erfolgt war, an sich nach § 60 StGB auf die erkannte Strafe angerechnet werden (vgl. OLG für Hessen, Kasseler Senat in SJZ 1949, Sp.425; OLG Hamm, Deutsche Rechtsprechung III (316) 9 g; OLG Schleswig, Deutsche Rechtsprechung III (316) 15 f.; BGH in JZ 1954, 56).
  • BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50

    Denunziation eines Bekannten wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche

    Auszug aus LG Kassel, 16.11.1954 - 3 Ks 1/53
    Dass der BGH hier den Nachweis, dass der Vorsatz des Täters auch die Rechtswidrigkeit der Freiheitsberaubung umfasse, für unerheblich hält, ergibt sich auch aus seiner Bezugnahme auf sein Urteil vom 10.6.1952 - 2 StR 38/50 -, auf das die oben erörterte Entscheidung in BGHSt 3, 125 übrigens mit dem Bemerken hinweist, dort sei möglicherweise eine andere Auffassung über den notwendigen Inhalt des Vorsatzes bei der Freiheitsberaubung vertreten worden.
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