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   LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23   

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LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23 (https://dejure.org/2023,40075)
LG Lübeck, Entscheidung vom 07.12.2023 - 14 S 19/23 (https://dejure.org/2023,40075)
LG Lübeck, Entscheidung vom 07. Dezember 2023 - 14 S 19/23 (https://dejure.org/2023,40075)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.02.2023 - VI ZR 137/22

    Zulässigkeit der nachträglichen Zulassung der Berufung aufgrund einer

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    Die dort vereinbarte Abtretung an Erfüllung statt befreit die Geschädigte nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 7.2.2023, Az.: VI ZR 137/22 von der Honorarforderung der Klägerin gemäß § 364 Abs. 1 BGB.

    Denn jedenfalls sei unter den Umständen des Streitfalls auch die Abtretung des Ersatzanspruchs gegen den - hier allein beklagten - Haftpflichtversicherer auch als isolierte Zession (Singularabtretung, Separatübertragung) wirksam (NJW 2023, 1718 Rn. 38, 39, beck-online) Zwar werde, so führt der Bundesgerichtshof weiter aus, in Rechtsprechung und Literatur teilweise angenommen, dass die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung gegen nur einen Gesamtschuldner lediglich mit Zustimmung der anderen Gesamtschuldner zulässig ist (vgl. zum Streitstand Senat BGHZ 216, 149 Rn. 28 = NJW 2018, 1242; Liesenfeld Isolierte Zession bei Gesamtschulden, 2020, S. 160 ff.; Staudinger/Looschelders BGB § 425 Rn. 100, jew. mwN).

    Die Abtretungsvereinbarung sei, so führt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung zum Az.: VI ZR 137/22 weiter aus, auch im Übrigen nicht unklar.

    Der Geschädigte ist deshalb grundsätzlich berechtigt, einen qualifizierten Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen (BGH Urt.v. 7.2.2023, Az.: VI ZR 137/22) Der Geschädigte ist hierbei nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen (BGH Urt.v. 13.12.2022, Az: VI ZR 324/21).

    Insofern liegt eine Indizwirkung für die beschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Geschädigten nunmehr nach dem Bundesgerichtshof nicht nur bei einer bezahlten Rechnung vor, sondern der Bundesgerichtshof gesteht nun bereits dem Abschluss einer Honorarvereinbarung eine derartige Indizwirkung zu, wenn nicht zugleich eine Abtretung von Ersatzansprüchen an Erfüllungs statt erfolgt ist (vgl. BGH Urt.v.7.2.2023, Az.: VI ZR 137/22).

    dd) Greift die Indizwirkung ein, so ist zu prüfen, ob die Honorarvereinbarung hinreichend bestimmt ist, für den Geschädigten erkennbar überhöhte Positionen enthält und ob die abgerechneten Positionen der Honorarvereinbarung entsprechen (Vgl. BGH, Urt.v.7.2.2023, Az.: VI ZR 137/22).

    Wenn aber die vereinbarten Preise unterhalb dessen, was nach der BVSK- Honorarbefragung 2018 sowie nur geringfügig über den Bestimmungen des JVEG liegen, die der Tatrichter im Rahmen der Angemessenheitsprüfung des § 287 ZPO zugrunde legen könnte, so kann aus der Sicht eines durchschnittlichen Unfallgeschädigten, der lediglich ein auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung erkennen muss, hier keine erkennbar überhöhte Kostenposition angenommen werden (Vgl. BGH Urt.v.7.2.2023, Az.: VI ZR 137/22).

    Den Rückgriff auf das JVEG und die BVSK Honorarbefragung 2018 hat der Bundesgerichthof für zulässig erachtet (Vgl. BGH, Urt.v.7.2.2023, Az.: VI ZR 137/22).

    Dann aber sind sie nicht erkennbar überhöht, denn insoweit handelt es sich aus der Sicht eines durchschnittlichen Unfallgeschädigten um erwartbare Sätze (vgl. BGH Urt.v.7.2.2023, AZ.: VI ZR 137/22).

  • OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    Soweit für eine Gesamtbetrachtung teilweise angeführt wird, dass bei einer Einzelbetrachtung der Sachverständige benachteiligt werden könnte, der ein niedriges Grundhonorar, dafür aber höhere Nebenkosten verlangt, oder umgekehrt (vgl. OLG München, Urt.v. 26.2.2016, Az.: 10 U 579/15), so folgt die Kammer dieser Auffassung nicht.

    Ein Sachverständigenhonorar ist selbst dann noch als angemessen anzusehen, wenn es im oberen Bereich des Erwartbaren angesiedelt ist; auf einen Mittelwert ist nicht abzustellen (OLG München, Beschluss.v. 12.3.2015, Az.: 10 U 579/15).

    Kann dies der Schädiger bzw. seine Versicherung nicht darlegen oder bei Bestreiten des Gegners beweisen, kommt eine Kürzung bei Beachtung der obigen Grundsätze faktisch nur dann in Betracht, wenn die Abrechnung des Sachverständigen in sich so evident fehlerhaft ist, dass dies auch der Laie erkennen kann (OLG München, Beschluss vom 12. März 2015 - 10 U 579/15 -, juris).

  • BGH, 24.10.2017 - VI ZR 61/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der für die Begutachtung des

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    Im Fall einer Preisvereinbarung kann der Geschädigte Ersatz in Höhe der vereinbarten Preise nur verlangen, wenn diese für ihn bei seiner Plausibilitätskontrolle beim Abschluss der Vereinbarung nicht erkennbar deutlich überhöht waren (vgl. Senat NJW 2020, 1001 Rn. 15; NJW 2019, 430 Rn. 15; NJW 2018, 693 Rn. 17, jew. mwN).

    (vgl. BGH Urt.v. 26.4.2016, VI ZR 50/15, BGH Urt.v. 24.10.2017, Az.: VI ZR 61/17)).

  • LG Mannheim, 05.02.2016 - 1 S 119/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    Soweit die Beklagte die Erforderlichkeit der Fotos 1-7 bestreitet, ist festzustellen, dass dem Sachverständigen bei der Frage wie viele Lichtbilder er für die Begutachtung des Schadens für erforderlich sind, Ermessen zusteht (vgl. auch LG Mannheim, Urt.v.5.2.2016, Az.: 1 S 119/15).
  • LG Wuppertal, 26.04.2016 - 16 S 82/15

    Erstattung der Kosten für ein im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    Maßstab für die Plausibilitätskontrolle ist nach Auffassung der Kammer, ob für einen Laien offensichtliches Missverhältnis von Preis und Leistung erkennbar war (vgl. LG Wuppertal, Urt.v. 26.4.2016-Az.: 16 S 82/15).
  • BGH, 22.06.2021 - VI ZR 353/20

    Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    Diese hat mit ihrem Bestreiten ausdrücklich auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22.6.2021, Az.: VI ZR 353/20 verwiesen.
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05

    Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    Ein Sachverständiger darf für Routinegutachten eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung seines Honorars vornehmen (vgl. BGH Urt.v. 23.1.2007, Az.: VI ZR 67/06, BGH Urt.v. 4.4.2006, X ZR 122/05).
  • BGH, 28.02.2017 - VI ZR 76/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Sachverständigenkosten als mit dem Schaden

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    Nach Auffassung der Kammer ist auf den "Horizont" des Geschädigten abzustellen und nicht auf den des Sachverständigen, der durch die Abtretung lediglich Inhaber der Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte geworden ist, die aber originär in der Person der Geschädigten entstanden sind (vgl. BGH, Urt.v. 28.2.2017, Az.: VI ZR 76/16).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    (vgl. BGH Urt.v. 26.4.2016, VI ZR 50/15, BGH Urt.v. 24.10.2017, Az.: VI ZR 61/17)).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Lübeck, 07.12.2023 - 14 S 19/23
    Ein Sachverständiger darf für Routinegutachten eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung seines Honorars vornehmen (vgl. BGH Urt.v. 23.1.2007, Az.: VI ZR 67/06, BGH Urt.v. 4.4.2006, X ZR 122/05).
  • LG Coburg, 08.04.2022 - 33 S 17/22

    Abtretung, Verkehrsunfall, Schadensersatzanspruch, Rechtsanwaltskosten,

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 315/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung des erforderlichen Herstellungsaufwands

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung:

  • BGH, 05.06.2018 - VI ZR 171/16

    Einfaches Bestreiten der Schadenshöhe durch den beklagten Schädiger oder

  • BGH, 17.10.2017 - VI ZR 423/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Aktivlegitimation eines geschädigten Beifahrers gegenüber

  • BGH, 13.12.2022 - VI ZR 324/21

    COVID-19-Desinfektionspauschale nach einem Verkehrsunfall ersatzfähig?

  • OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 902/01

    Abtretung ; Zustimmung aller Gesamtschuldner; Verjährungsfrist ; Klageerhebung;

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