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   LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19   

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https://dejure.org/2020,74643
LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19 (https://dejure.org/2020,74643)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13.08.2020 - 27 Ks 13/19 (https://dejure.org/2020,74643)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 13. August 2020 - 27 Ks 13/19 (https://dejure.org/2020,74643)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06

    Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Zwar ist der Tod durch Hitze und Flüssigkeitsmangel bekanntermaßen mit besonderen Qualen für das Opfer verbunden (vgl. auch BGH NStZ 2007, 402, 403 m.w.N.).

    Für den Tatentschluss in Bezug auf das Mordmerkmal der Grausamkeit wäre aber neben dem zumindest bedingten Vorsatz auch diesbezüglich nach ständiger Rechtsprechung insbesondere auch ein Handeln in gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung erforderlich (siehe nur BGHSt 3, 180 (Ls.); NStZ 2007, 402, 403, ferner etwa Fischer , StGB, 67. Auflage 2020, § 211 Rn. 58).

  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Bedeutung für den Grad der Gefahrerkennung hat hierbei auch die Persönlichkeit des Täters und sein psychischer Zustand (vgl. BGH, NStZ 1992, 587, 588; NStZ-RR 2011, 73; Eschelbach , in: BeckOK, StGB, Stand: 01.08.2020, § 212 Rn. 22.3 m.w.N.).

    Zwar stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlung oder Unterlassung für den Nachweis des bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar, sodass bei äußerst gefährlichen Verhaltensweisen der subjektive Tatbestand eines Tötungsdeliktes sehr nahe liegt (vgl. BGH, NStZ 1992, 587, 588; NStZ-RR 2011, 73).

  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Bedeutung für den Grad der Gefahrerkennung hat hierbei auch die Persönlichkeit des Täters und sein psychischer Zustand (vgl. BGH, NStZ 1992, 587, 588; NStZ-RR 2011, 73; Eschelbach , in: BeckOK, StGB, Stand: 01.08.2020, § 212 Rn. 22.3 m.w.N.).

    Zwar stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlung oder Unterlassung für den Nachweis des bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar, sodass bei äußerst gefährlichen Verhaltensweisen der subjektive Tatbestand eines Tötungsdeliktes sehr nahe liegt (vgl. BGH, NStZ 1992, 587, 588; NStZ-RR 2011, 73).

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Dieser ist zu bejahen, wenn der Täter den Eintritt des Erfolges für möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) sowie ihn billigt oder sich des erstrebten Zieles willen mit ihm abfindet, mag er ihm auch unerwünscht sein (Wollenselement) (siehe etwa BGHSt 57, 183, 186; NStZ 2020, 288; Eschelbach , in: BeckOK, StGB, Stand: 01.08.2020, § 212 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 233/11

    Aussetzung durch Im Stich lassen als Unterlassungsdelikt (keine

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Denn die Aussetzung in der hier vorliegenden Form des Im-Stich-Lassens ist ein echtes Unterlassungsdelikt, auf das die Regelung des § 13 StGB keine Anwendung findet (BGH, NJW 2012, 546, 547).
  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Für den Tatentschluss in Bezug auf das Mordmerkmal der Grausamkeit wäre aber neben dem zumindest bedingten Vorsatz auch diesbezüglich nach ständiger Rechtsprechung insbesondere auch ein Handeln in gefühlloser und unbarmherziger Gesinnung erforderlich (siehe nur BGHSt 3, 180 (Ls.); NStZ 2007, 402, 403, ferner etwa Fischer , StGB, 67. Auflage 2020, § 211 Rn. 58).
  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    In dieser Konstellation entfaltet der Strafrahmen der im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden Aussetzung mit Todesfolge, die die schärfste Strafe androht, Sperrwirkung, so dass die Strafe gem. § 52 Abs. 2 S. 2 StGB aus dem, gem. §§ 49 Abs. 1, 21 StGB einfach geminderten, Strafrahmen des § 221 Abs. 3 StGB - Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu elf Jahren und drei Monaten - zu entnehmen ist (vgl. BGH NStZ 2006, 288, 290 m.w.N.).
  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Das Wollenselement liegt hierbei auch vor, wenn der tödliche Erfolg dem Täter, der ihn als möglich erkennt, gleichgültig ist, weil er mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (BGH NStZ-RR 2016, 204, 205; Eschelbach , in: BeckOK, StGB, Stand: 01.08.2020, § 212 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Dieser ist zu bejahen, wenn der Täter den Eintritt des Erfolges für möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) sowie ihn billigt oder sich des erstrebten Zieles willen mit ihm abfindet, mag er ihm auch unerwünscht sein (Wollenselement) (siehe etwa BGHSt 57, 183, 186; NStZ 2020, 288; Eschelbach , in: BeckOK, StGB, Stand: 01.08.2020, § 212 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2008 - 3 StR 484/08

    Totschlag in einem minder schweren Fall (Gesamtbewertung aller Umstände)

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 13.08.2020 - 27 Ks 13/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt es für die Frage des Vorliegens eines hier allein denkbaren unbenannten minder schweren Falles auf eine Gesamtbewertung sämtlicher Tatumstände an (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 139).
  • BGH, 16.09.2004 - 1 StR 233/04

    Beweiswürdigung (bedingter Tötungsvorsatz beim Umgang mit Schusswaffen: Vertrauen

  • BGH, 06.06.1952 - 1 StR 113/52

    Verletzung der Obhutspflicht - Vorwurf der böswilligen Fürsorgepflichtverletzung

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 248/97

    Minder schwerer Fall des Totschlags - Annahme der verminderten Schuldfähigkeit

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