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   LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23   

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LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23 (https://dejure.org/2024,5326)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 15.02.2024 - 23 KLs 6/23 (https://dejure.org/2024,5326)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 15. Februar 2024 - 23 KLs 6/23 (https://dejure.org/2024,5326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • faz.net (Pressebericht, 15.02.2024)

    Emily starb auf Klassenfahrt: Zwei Lehrerinnen zu Geldstrafe verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (28)

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2023 - 4 Ws 73/23

    Pflicht der Eltern nach § 42 Abs. 1 SchulG NW zur Mitteilung von Erkrankungen des

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Aus § 42 Abs. 1 SchulG NRW ergibt sich für die Eltern eines chronisch erkrankten Kindes die Verpflichtung, die Schule über diese chronische Erkrankung umfassend zu informieren, soweit dies für den Ablauf des Schulalltags relevant ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023, Az. III-4 Ws 73/23, Rn. 21 zitiert nach juris).

    Die Aufsichtspflichten während Schulfahrten werden durch die "Richtlinie für Schulfahrten" aus dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19. März 1997 (BABl. NW. I S. 101) konkretisiert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023, Az. III-4 Ws 73/23, Rn. 22 zitiert nach juris).

    Hieraus ergibt sich die Pflicht, dass sich die aufsichtführenden Lehrkräfte die entsprechenden Informationen rechtzeitig besorgen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023, Az. III-4 Ws 73/23, Rn. 22 zitiert nach juris).

    Es oblag mithin ihnen, die notwendigen Informationen der zur Erfüllung der nach dem Runderlass ihnen obliegenden Aufsichtspflicht zu generieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023, Az. III-4 Ws 73/23, Rn. 24 zitiert nach juris; vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.10.1985, Az. Ss 301/85, zitiert nach juris) und diese Informationen jedenfalls mit Eintritt ihrer Garantenstellung bei Abfahrt in Mönchengladbach verfügbar zu haben.

    Hierfür spricht auch, dass die Eltern ausdrücklich schriftlich einwilligen mussten, dass sich ihre Kinder in London in Kleingruppen bewegen durften und diese ihre Kinder anzuweisen hatten, den Anordnungen der Aufsichtspersonen unbedingt Folge zu leisten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023, Az. III-4 Ws 73/23, Rn. 24 zitiert nach juris).

    Die bloß mündliche "Nachfrage nach gesundheitlichen Besonderheiten, Reiseübelkeit" (Zitat aus dem Protokoll es Elterninformationsabends am 09.05.2019) während der unverbindlichen Informationsveranstaltung am 09.05.2019 war weder geeignet noch ausreichend (siehe dazu noch unten unter (2)), um der Informationsbeschaffungspflicht der beiden Angeklagten Genüge zu tun (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023, Az. III-4 Ws 73/23, Rn. 25 zitiert nach juris).

    Auch kann nicht von allen Schülerinnen und Schülern erwartet werden, sich nach der Veranstaltung noch zu den Lehrkräften zu begeben, um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen zu benennen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023, Az. III-4 Ws 73/23, Rn. 27, juris), selbst wenn man einmal zugunsten der Angeklagten unterstellt - was die Kammer jedenfalls im Hinblick auf Emily und den Zeugen MT.

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Weiter muss bei fahrlässigen Erfolgsdelikten - auch in der Begehungsform des Unterlassens - zur sachgemäßen Begrenzung der objektiven Zurechenbarkeit der Erfolg seinen Grund gerade in der objektiven Pflichtverletzung haben (BGH, Urteil vom 19.04.2000, Az. 3 StR 442/99, Rn. 27 zitiert nach juris m.w.N., und vom 20.11.2008, Az. 4 StR 328/08, Rn. 14, 19 zitiert nach juris; Duttge in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2020, § 15 Rn. 184).

    Der Täter muss die objektive Pflichtwidrigkeit nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden und die Tatbestandsverwirklichung vorhersehen können (BGH, Urteile vom 11.11.2021, Az. 4 StR 511/20, Rn. 57 zitiert nach juris m.w.N., vom 20.11.2008, Az. 4 StR 328/08, Rn. 14 zitiert nach juris, und vom 13.11.2003, Az. 5 StR 327/03, Rn. 15 zitiert nach juris; Heger, in: Lackner/Kühl, 30. Aufl. 2023, StGB § 15 Rn. 49; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 15 Rn. 20).

    Vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGH, Urteil vom 20.11.2008, Az. 4 StR 328/08, Rn. 17 zitiert nach juris, und vom 08.09.1993, Az. 3 StR 341/93, Rn. 7 zitiert nach juris m.w.N.).

  • BGH, 04.04.2019 - III ZR 35/18

    Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Er muss die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls, wenn sich ausreichende Vorkehrungen nicht treffen lassen, von einer gefährlichen Maßnahme Abstand nehmen (BGH, Urteil vom 04.04.2019, Az. III ZR 35/18, Rn. 21 zitiert nach juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 08.07.1957, Az. III ZR 49/56, zitiert nach juris, OLG Köln, Urteil vom 29.10.1985, Az. Ss 301/85, Rn. 14 zitiert nach juris).

    Denn allein durch eine verpflichtende schriftliche Abfrage hätten sie die Gefahren für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler so niedrig wie den Umständen nach möglich und geboten gehalten (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2019, Az. III ZR 35/18, Rn. 21 zitiert nach juris m.w.N.).

    Dann gilt das bereits oben Gesagte: Wenn sich ausreichende Vorkehrungen nicht treffen lassen, hätten die Angeklagten von einer gefährlichen Maßnahme - hier Emilys Mitnahme auf die Londonfahrt - dergestalt Abstand nehmen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 04.04.2019, Az. III ZR 35/18, Rn. 21 zitiert nach juris m.w.N.), dass sie mangels Angaben zum (aktuellen) Gesundheitszustand sie nicht hätten mitnehmen dürfen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 19 A 993/07

    Öffentlich-rechtliche Aufsichtspflicht von Eltern eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Soweit wie diese sich in zeitlicher und räumlicher Hinsicht erstrecken, reicht grundsätzlich die Aufsichtspflicht der Schule bzw. konkret der die Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer (zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2010, Az. 19 A 993/07, Rn. 29 zitiert nach juris).

    Die Schule bzw. konkret der einzelne Lehrer oder die einzelne Lehrerin, der oder die die Aufsicht übernommen hat, muss während der gesamten Dauer einer Klassenfahrt oder - wie hier - Schulfahrt alle daran teilnehmenden Schüler beaufsichtigen, vgl. § 57 Abs. 1 SchulG NRW (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2010, Az. 19 A 993/07, Rn. 33 zitiert nach juris).

    Dies ist die Folge davon, dass die Schülerin oder der Schüler sich als Teilnehmer der Klassenfahrt an dem Ort aufhält, an dem er krankheitsbedingt an der Schulveranstaltung nicht weiter teilnehmen kann (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.2010, Az. 19 A 993/07, Rn. 31, 35 zitiert nach juris).

  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Eine pflichtwidrige Unterlassung kann grundsätzlich nur angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre, der Erfolg also vermeidbar gewesen wäre (BGH, Urteile vom 07.01.2010, Az. 4 StR 413/09, Rn. 10 zitiert nach juris, vom 06.11.2002, Az. 5 StR 281/01, Rn. 49 zitiert nach juris, und vom 19.01.1988, Az. 1 StR 635/87, Rn. 9 zitiert nach juris; Bosch, in: Schönke/Schröder, 30. Aufl. 2019, StGB § 13 Rn. 61).

    Eine Schlechterstellung des Unterlassungstäters ist damit nicht verbunden, weil diesem lediglich - vergleichbar dem Begehungstäter im Rahmen des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs - die Berufung auf ein pflichtwidriges Verhalten Dritter abgeschnitten wird (Bosch, in: Schönke/Schröder, 30. Aufl. 2019, StGB § 13 Rn. 62; so im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 06.11.2002, Az. 5 StR 281/01, Rn. 53 zitiert nach juris betreffend das Verhalten paralleler Garanten (sog. Politbüro-Entscheidung); Puppe/Grosse-Wilde in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen/Saliger, StGB, 6. Aufl. 2023, vor § 13 Rn. 134).

  • BGH, 19.04.2000 - 3 StR 442/99

    BGH befaßt sich mit tödlichen Transfusionszwischenfällen

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Art und Maß der anzuwendenden Sorgfalt bestimmen sich nach den Anforderungen, die bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage ex ante an einen besonnenen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Situation und seiner sozialen Rolle zu stellen sind (BGH, Urteile vom 19.04.2000, Az. 3 StR 442/99, Rn. 37 zitiert nach juris, und vom 14.03.2003, Az. 2 StR 239/02, Rn. 18 zitiert nach juris; Heger, in: Lackner/Kühl, 30. Aufl. 2023, StGB § 15 Rn. 37 m.w.N.).

    Weiter muss bei fahrlässigen Erfolgsdelikten - auch in der Begehungsform des Unterlassens - zur sachgemäßen Begrenzung der objektiven Zurechenbarkeit der Erfolg seinen Grund gerade in der objektiven Pflichtverletzung haben (BGH, Urteil vom 19.04.2000, Az. 3 StR 442/99, Rn. 27 zitiert nach juris m.w.N., und vom 20.11.2008, Az. 4 StR 328/08, Rn. 14, 19 zitiert nach juris; Duttge in: Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2020, § 15 Rn. 184).

  • OLG Köln, 29.10.1985 - Ss 301/85

    Lehrerpflichten bei Klassenausflug

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Er muss die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ergreifen und gegebenenfalls, wenn sich ausreichende Vorkehrungen nicht treffen lassen, von einer gefährlichen Maßnahme Abstand nehmen (BGH, Urteil vom 04.04.2019, Az. III ZR 35/18, Rn. 21 zitiert nach juris m.w.N.; BGH, Urteil vom 08.07.1957, Az. III ZR 49/56, zitiert nach juris, OLG Köln, Urteil vom 29.10.1985, Az. Ss 301/85, Rn. 14 zitiert nach juris).

    Es oblag mithin ihnen, die notwendigen Informationen der zur Erfüllung der nach dem Runderlass ihnen obliegenden Aufsichtspflicht zu generieren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2023, Az. III-4 Ws 73/23, Rn. 24 zitiert nach juris; vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.10.1985, Az. Ss 301/85, zitiert nach juris) und diese Informationen jedenfalls mit Eintritt ihrer Garantenstellung bei Abfahrt in Mönchengladbach verfügbar zu haben.

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Objektive Voraussehbarkeit der Tatbestandsverwirklichung liegt vor, wenn der eingetretene tatbestandsmäßige Erfolg nach allgemeiner Lebenserfahrung, sei es auch nicht als regelmäßige, so doch als nicht ungewöhnliche Folge erwartet werden konnte (Heger, in: Lackner/Kühl, 30. Aufl. 2023, StGB § 15 Rn. 46; vgl. BGH, Urteile vom 26.05.2004, Az. 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166-177, Rn. 30 zitiert nach juris, und vom 17.03.1992, Az. 5 StR 34/92, Rn. 16 zitiert nach juris).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Bei der Bemessung der aus dieser rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung folgenden Kompensation hat sich die Kammer nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17.01.2008, Az. GSSt 1/07, zitiert nach juris, und vom 14.02.2008, Az. 3 StR 416/07, Rn. 3 f. zitiert nach juris) unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls und des Maßes des Fehlverhaltens der Justiz an der Höhe der verhängten Strafe orientiert und angeordnet, dass jeweils 20 Tagessätze der gegen die Angeklagten jeweils verhängten Geldstrafe als vollstreckt gelten.
  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23
    Der Täter muss die objektive Pflichtwidrigkeit nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden und die Tatbestandsverwirklichung vorhersehen können (BGH, Urteile vom 11.11.2021, Az. 4 StR 511/20, Rn. 57 zitiert nach juris m.w.N., vom 20.11.2008, Az. 4 StR 328/08, Rn. 14 zitiert nach juris, und vom 13.11.2003, Az. 5 StR 327/03, Rn. 15 zitiert nach juris; Heger, in: Lackner/Kühl, 30. Aufl. 2023, StGB § 15 Rn. 49; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 15 Rn. 20).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

  • BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93

    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach

  • BGH, 06.03.2008 - 4 StR 669/07

    Verurteilung eines Firmenchefs wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls mit einem

  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

  • BGH, 07.01.2010 - 4 StR 413/09

    Freispruch im Fall "Ouri Jallow" aufgehoben

  • BGH, 06.12.2012 - 2 StR 170/12

    Strafmilderung bei Totschlag durch Unterlassen (minder schwerer Fall des

  • BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05

    Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine

  • BGH, 14.02.2008 - 3 StR 416/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Beginn der Hauptverhandlung bei

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98

    Gesamtwürdigung aller wesentlichen Gesichtspunkte zur Strafrahmenverschiebung

  • BGH, 19.01.1988 - 1 StR 635/87

    Tod im Schwimmbad durch ungesicherte Pumpanlage - Voraussetzung der Anlastung von

  • BGH, 04.08.2015 - 1 StR 624/14

    Urteil wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen rechtskräftig

  • BGH, 14.03.2003 - 2 StR 239/02

    Hepatitis B-Infektionen: Urteil gegen Herzchirurg rechtskräftig

  • OLG Hamm, 12.01.2016 - 3 RVs 91/15

    Torunfall in Augustdorf - Landgericht muss Fahrlässigkeitsvorwurf genauer prüfen

  • BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22

    Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten

  • BGH, 10.02.2016 - 2 StR 413/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmittel (Begriff des Handeltreibens;

  • BGH, 13.05.1986 - 5 StR 143/86

    Kuriertätigkeit als Handeltreiben; Begehung der Tat im Inland

  • BayObLG, 25.09.2001 - 4St RR 71/01

    Zersägen alter Bahnschwellen als Bearbeiten im Sinne der Gefahrstoffverordnung

  • BGH, 08.07.1957 - III ZR 49/56

    Rechtsmittel

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