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   LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23   

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LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23 (https://dejure.org/2023,30153)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 28.09.2023 - 1 O 25/23 (https://dejure.org/2023,30153)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 28. September 2023 - 1 O 25/23 (https://dejure.org/2023,30153)
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  • OLG Düsseldorf, 18.05.2018 - 4 U 257/17

    Umfang der Deckungszusage eines Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    Selbst wenn dies der Fall wäre, würde dies nicht dazu, dass das gesamte in § 3a geregelte Verfahren unwirksam wäre und gem. § 128 Abs. 3 VVG das Rechtsschutzbedürfnis des Versicherungsnehmers als anerkannt gölte (OLG Düsseldorf VersR 2019, 291, 293; Prölss/Martin/Piontek, 31. Aufl. 2021, ARB 2010 § 3a Rn. 22).

    Es handelt sich weiterhin um dasselbe Verfahren - nur ohne Einleitungsfrist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 37 - 38, juris).

    Ein Verstoß gegen § 128 Satz 1 VVG liegt deshalb nicht vor (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Mai 2018 - 4 U 257/17 -, Rn. 38, juris).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2019 - 4 U 111/17

    Pflichten des Rechtsschutzversicherers bei Ablehnung von Deckungsschutz;

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    Auch eine weiter gehende Erläuterung des Gutachterverfahrens ist nicht zu verlangen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2019 - I-4 U 111/17 -, juris; BeckOK VVG/Filthuth, 18. Ed. 1.2.2023, VVG § 128 Rn. 9).

    Zwar ist ein Rechtschutzversicherer für den Fall, dass er auf die Deckungsanfrage eines Versicherungsnehmers eine unverzügliche, mit Belehrung gemäß § 128 VVG F. versehene schriftliche Mitteilung unterlässt, mit vertraglichen Einwänden ausgeschlossen, und das Rechtsschutzbedürfnis des Versicherungsnehmers gilt gemäß § 128 VVG als anerkannt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2019 - I-4 U 111/17 -, Rn. 101, juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4 U 87/17

    "VW-Abgasskandal": Rechtsschutzversicherung muss leisten, denn Klage des

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    So fehlt es am Vorliegen hinreichender Erfolgsaussicht, wenn das Prozessziel nur auf der Grundlage einer zwar vertretbaren, aber von Lehre und ständiger Rechtsprechung mehrheitlich oder gar einhellig abgelehnten Meinung erreicht werden kann, es sei denn, es werden zur Begründung der vertretenen abweichenden Auffassung neue, noch nicht erörterte Argumente vorgebracht, die eine Änderung der herrschenden Meinung als zumindest möglich erscheinen lassen ( OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 21.09.2017, I-4 U 87/17 = NJW-RR 2018, 154, 154ff., m.w.N. ).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    Die Prüfungspflicht des Versicherers beginnt, sobald der Versicherungsnehmer seine vertragliche Obliegenheit erfüllt hat, den Versicherer unverzüglich vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Versicherungsfalles zu unterrichten sowie Beweismittel und Unterlagen anzugeben und auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (BGH, Urteil vom 19. März 2003 - IV ZR 139/01 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    Der Hinweis muss schriftlich erteilt werden (BGH BeckRS 2016, 14153 Rn. 37).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    Ein Klageantrag ist allgemein dann hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf die beklagte Partei abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (BGH, Urteil vom 14.12.1998, II ZR 330-97 = NJW 1999, 954, 954).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 106/16

    Rechtsschutzversicherung; Ablehnung des Deckungsschutzes wegen fehlender

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    Für die Prüfung wird in Rechtsprechung und Literatur im Allgemeinen ein Zeitraum von zwei bis drei Wochen angesetzt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Juli 2017 - I-4 U 40/16 -, Rn. 77, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 06. Dezember 2016 - 12 U 106/16 -, Rn. 34, juris m.w.N.).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 289/99

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    Die Angabe, dass außergerichtliche und gerichtliche Schadensersatzansprüchen gegenüber der XXXXXXXXXXXXXXXX wegen der drei Impfungen des Klägers mit dem Impfstoff Comirnaty geltend gemacht werden sollen ist insbesondere unter dem Aspekt ausreichend, dass zur streitgegenstandsbestimmenden Auslegung des Antrags auch der Sachvortrag des Klägers heranzuziehen ist (vgl. BGH, NJW 2001, 445, 447).
  • BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86

    Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 16.09.1987, IVa ZR 76/86 = NJW 1988, 266, 266ff.) ist die hinreichende Erfolgsaussicht nach den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen zu prüfen.
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 9 U 11/18

    Rechtsschutzversicherung: Belehrungspflicht bei Teilablehnung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 28.09.2023 - 1 O 25/23
    Die Belehrungspflicht besteht auch, wenn der Versicherer seine Leistungspflicht teilweise verneint (OLG Karlsruhe r+s 2019, 705).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.2017 - 4 U 40/16

    Zulässigkeit der Einwendungen eines Rechtsschutzversicherers gegen die

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