Rechtsprechung
   LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1900
LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22 (https://dejure.org/2024,1900)
LG München I, Entscheidung vom 09.02.2024 - 42 O 10792/22 (https://dejure.org/2024,1900)
LG München I, Entscheidung vom 09. Februar 2024 - 42 O 10792/22 (https://dejure.org/2024,1900)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,1900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Verhandlungspflicht für digitale Plattform

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Ansprüche gegen TikTok wegen Urheberrechtsverletzungen durch von Nutzern hochgeladene Videos - keine bestmögliche Anstrengungen zur Lizenzierung nach § 4 Abs. 1 S. 1 UrhDaG

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Tiktok hat Lizenzverhandlungspflicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Hinhaltetaktik: TikTok verliert im Urheberrechtsstreit um Lizenzen

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Verhandlungspflicht für digitale Plattform nicht erfüllt: Betreiber zur Unterlassung des öffentlichen Zugänglichmachens von Filmproduktionen verurteilt

  • vy-anwalt.de (Kurzinformation)

    TikTok haftet für User Generated Content

Besprechungen u.ä.

  • vy-anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Pflicht zum Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte für Online-Videos (RA Dr. Urs Verweyen; KuR 2024, 295-298)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 26.04.2022 - C-401/19

    Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Im Kontext der Inanspruchnahme von Diensteanbietern wie der Beklagten obliege es dem Anspruchsteller, konkret darzulegen, dass und weshalb ein Video angeblich rechtsverletzend sei, das heißt weshalb die Entfernung eines Videos mit der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit vereinbar wäre (vgl. EuGH GRUR 2022, 820 Rn. 91 - Polen/Parlament und Rat; EuGH GRUR 2021, 1054 Rn. 116 - ... und Cyando).

    Aus den Entscheidungen EuGH GRUR 2022, 820 Rn. 91 - Polen/ Parlament und EuGH GRUR 2021, 1054 Rn. 116 - ... und Cyando folgt in Bezug auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nichts Abweichendes.

    Denn der Diensteanbieter hat die Pflichten aus §§ 4, 7 - 11 UrhDaG kumulativ zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2022, 820 Tz. 34 - Polen/ Parlament und Rat).

  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Eine Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO hinsichtlich des neuen Vortrags war nicht geboten (vgl. auch BGH NJW 2000, 142 f. und Zöller/Greger, ZPO, 34. Auflage, § 156 Rn. 4).

    Soweit der nachgereichte Schriftsatz des Beklagtenvertreters vom 12.12.2023 sowie des Klägervertreters vom 18.01.2024 anderes als bloße Rechtsausführungen enthielten, waren sie gemäß § 296a ZPO nicht mehr zu berücksichtigen (Zöller/Greger, ZPO, 34. Auflage, § 132 Rn. 4, 296a Rn. 3), eine Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO hinsichtlich des neuen Vortrags war nicht geboten (vgl. auch BGH NJW 2000, 142 f. und Zöller/Greger, ZPO, 34. Auflage, § 156 Rn. 4).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Im Kontext der Inanspruchnahme von Diensteanbietern wie der Beklagten obliege es dem Anspruchsteller, konkret darzulegen, dass und weshalb ein Video angeblich rechtsverletzend sei, das heißt weshalb die Entfernung eines Videos mit der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit vereinbar wäre (vgl. EuGH GRUR 2022, 820 Rn. 91 - Polen/Parlament und Rat; EuGH GRUR 2021, 1054 Rn. 116 - ... und Cyando).

    Aus den Entscheidungen EuGH GRUR 2022, 820 Rn. 91 - Polen/ Parlament und EuGH GRUR 2021, 1054 Rn. 116 - ... und Cyando folgt in Bezug auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nichts Abweichendes.

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Von einem Rechtsmissbrauch ist auszugehen, wenn das beherrschende Motiv des Anspruchstellers sachfremde Ziele sind (BGH GRUR 2017, 266 Rn. 23 - World of Warcraft I m.w.N.).

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs erfordert jedoch in jedem Fall eine sorgfältige Prüfung und Abwägung der maßgeblichen Einzelumstände (vgl. BGH GRUR 2017, 266 Rn. 23 - World of Warcraft I m.w.N.).

  • BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21

    Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de).

    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, worin die Verletzungshandlung und damit der Anknüpfungspunkt des Unterlassungsgebots liegen soll (vgl. BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de; BGH GRUR 2018, 1161 Rn. 16 - Hohlfasermembranspinnanlage II).

  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16

    Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Im Übrigen hat die Beklagte, welche nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. Schricker/ Loewenheim/ Leistner, 6. Auflage, UrhG, § 97 Rn. 28; BGH GRUR 2018, 178 Rn. 48 - Vorschaubilder III) insoweit darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. auch Wandtke/ Bullinger/ Rauer, 6. Auflage, UrhDaG § 5 Rn. 41), schon nicht substantiiert dargelegt, aufgrund welcher Tatsachen und in Bezug auf welche Produktionen sie vom Eingreifen der Schutzschranke ausgeht.
  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Vielmehr stand es ihr zu, Klage zu erheben, nachdem sie den Eindruck gewonnen hatte, die Beklagte lasse "bestmögliche Anstrengungen" zum Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte vermissen (vgl. EuGH BeckRS 2015, 80933 Rn. 66 - Huawei Technologies/ZTE).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines auf Unterlassung des Herstellens, Anbietens und

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, worin die Verletzungshandlung und damit der Anknüpfungspunkt des Unterlassungsgebots liegen soll (vgl. BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de; BGH GRUR 2018, 1161 Rn. 16 - Hohlfasermembranspinnanlage II).
  • BGH, 24.11.2020 - KZR 35/17

    FRAND-Einwand II

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Das Verhalten der Beklagte ließ nicht mehr erkennen, dass sie das Ziel verfolgt, alsbald zu einem beiderseits interessengerechten Ergebnis zu gelangen (vgl. hierzu BGH GRUR 2021, 585 Rn. 72 - FRAND-Einwand II).
  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 162/11

    Covermount

    Auszug aus LG München I, 09.02.2024 - 42 O 10792/22
    Auch kann die Ausübung eines Rechts gemäß § 242 BGB wegen widersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen sein, wenn der Berechtigte durch sein Verhalten dem Verpflichteten gegenüber einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, zu dem er sich nicht entgegen den Grundsätzen von Treu und Glauben in Widerspruch setzen darf (BGH GRUR 2013, 717 Rn. 46 - Covermount).
  • BGH, 21.12.2023 - IX ZR 238/22

    Auslegung des Klageantrags auf Herausgabe einer verkörperten Information als

  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht