Rechtsprechung
LG München I, 09.08.2006 - 13 T 1565/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- betreuer-harburg.de
Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Tod des Betreuten und die Vergütung des Betreuers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eintragung einer Zwangssicherungshypothek bei einem Titel gegen in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbundene Eigentümer
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Zwangshypothek bei GbR
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 170
- NZM 2007, 64
- Rpfleger 2006, 650
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 05.04.2006 - 16 Wx 49/06
Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten
Auszug aus LG München I, 09.08.2006 - 13 T 1565/06
Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln v. 5.4.2006, 16 Wx 49/06; OLG Dresden v. 23.1.2006, 3 W 1523/05). - OLG Dresden, 23.01.2006 - 3 W 1523/05
Vergütung des Betreuers für den Schlussbericht
Auszug aus LG München I, 09.08.2006 - 13 T 1565/06
Dies ergibt sich eindeutig aus den Gesetzgebungsmaterialien (vgl. BT-Drucks. 15/2494 S. 34, wo dies in einer Beispielsrechnung eindeutig zum Ausdruck kommt; so auch OLG Köln v. 5.4.2006, 16 Wx 49/06; OLG Dresden v. 23.1.2006, 3 W 1523/05). - LG Stendal, 16.03.2006 - 25 T 258/05
Sofortige Beschwerde eines vorläufigen Betreuers gegen die teilweise Absetzung …
Auszug aus LG München I, 09.08.2006 - 13 T 1565/06
Aus dem VBVG und den Materialien hierzu ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass eine Vergütung für Notgeschäftsführungsmaßnahmen nunmehr ausgeschlossen sein sollte (so auch Dodegge NJW 2005, 1896,1899; LG Stendal FamRZ 2006, 1063). - BayObLG, 14.07.1998 - 3Z BR 117/98
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen
Auszug aus LG München I, 09.08.2006 - 13 T 1565/06
Nach der Rechtsprechung zum früheren Vergütungsrecht vor dem 1.7.2005 war auch Zeitaufwand des Betreuers nach dem Tod des Betroffenen vergütungsfähig, soweit er durch Geschäfte entstand, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden konnten i. S. des § 1698 b BGB (vgl. BayObLG BtPrax 1998, 234,236; 1996, 69,70; OLG Frankfurt FGPrax 2005,208; Deinert FamRZ 2002, 374).