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   LG München I, 14.10.2015 - 26 O 8341/15   

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https://dejure.org/2015,36865
LG München I, 14.10.2015 - 26 O 8341/15 (https://dejure.org/2015,36865)
LG München I, Entscheidung vom 14.10.2015 - 26 O 8341/15 (https://dejure.org/2015,36865)
LG München I, Entscheidung vom 14. Oktober 2015 - 26 O 8341/15 (https://dejure.org/2015,36865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • versicherungsrechtsiegen.de

    Einsichtsrecht des Versicherungsnehmers in ein vom Versicherer eingeholtes Privatgutachten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 810; BGB § 242
    Keine Herausgabepflicht für ein vom Versicherer eingeholtes Privatgutachten

  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    Versicherungsrecht: Kein Anspruch auf von Versicherung eingeholte Gutachten, es sei denn, § 242 BGB greife im Einzelfall (hier verneint)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Herausgabepflicht für ein vom Versicherer eingeholtes Privatgutachten

Papierfundstellen

  • VersR 2016, 311
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2020 - 5 U 55/19

    Kfz-Kaskoversicherung: Wirksamkeit der formularmäßigen Verpflichtung des

    Ebenso wie etwaige gesetzliche Ansprüche finden die berechtigten Anliegen des Versicherungsnehmers außerdem ihre Grenzen dort, wo - wie im Streitfall auch - überwiegende schutzwürdige Interessen des Versicherers berührt sind (Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., Einl. Rn. 249; ders., VersR 2013, 944, 950; vgl. auch OLG Frankfurt, VersR 1992, 224; LG München, VersR 2016, 311).
  • LG Saarbrücken, 08.04.2021 - 14 O 103/17

    Schadensgutachtensherausgabe an Versicherungsnehmer bei arglistiger Täuschung

    Insbesondere ist die Vorschrift nicht analog anzuwenden, da es sich um eine Spezialnorm handelt, die gerade wegen der in der Krankenversicherung bestehenden Obliegenheit zur Untersuchung eingeführt wurde (vgl. Armbrüster, VersR 2013, 944; LG München I, Beschl. v. 14.10.2015 - 26 O 8341/15, VersR 2016, 311).

    Der Versicherer handelt hierbei in seinem eigenen Interesse und in eigener Verantwortung und nicht, um auch eine Aufgabe des Versicherungsnehmers wahrzunehmen (LG München I, Beschl. v. 14.10.2015 - 26 O 8341/15, VersR 2016, 311).

    Auch hieran dürfte es in Anbetracht der arglistigen Täuschung des Klägers über die finanziellen Verhältnisse fehlen (vgl. auch LG München I, Beschl. v. 14.10.2015 - 26 O 8341/15, VersR 2016, 311).

  • LG Berlin, 01.03.2018 - 23 O 143/17

    Anspruch der Versicherungsnehmerin auf Einsicht in die seitens der

    Eine Abschrift von eingeholten Gutachten kann der Versicherungsnehmer nach dieser Vorschrift nicht verlangen (LG München I, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 26 O 8341/15 -, juris; LG Dresden, Urteil vom 27.11.2013 - 8 S 269/13 -, juris; Prölss/Martin/Rudy, VVG, 30. Aufl. 2018, § 3 Rn. 9).

    Denn der Versicherer handelt bei Einholung eines solchen medizinischen Gutachtens in seinem eigenen Interesse und in eigener Verantwortung und nicht, um auch eine Aufgabe des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten wahrzunehmen (LG München I, Beschluss vom 14.10.2015 - 26 O 8341/15 -, juris; LG Berlin, Beschluss vom 13.03.2001 - 7 O 76/00 -, juris; Armbrüster, VersR 2013, 944, 948).

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