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   LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11   

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LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11 (https://dejure.org/2012,52927)
LG München I, Entscheidung vom 18.01.2012 - 15 O 9246/11 (https://dejure.org/2012,52927)
LG München I, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - 15 O 9246/11 (https://dejure.org/2012,52927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Austausch eines gesetzlichen Richters bei Verbindung von Verfahren unter Zustimmung sämtlicher Parteien; Eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit entsprechende Einrede des Drittschuldners ab Erhebung der Klage über materielle Ansprüche des Pfändungsgläubigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Austausch eines gesetzlichen Richters bei Verbindung von Verfahren unter Zustimmung sämtlicher Parteien; Eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit entsprechende Einrede des Drittschuldners ab Erhebung der Klage über materielle Ansprüche des Pfändungsgläubigers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
    Auszug aus LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11
    Da keine Zustimmung der Beklagten zur Verbindung im hiesigen Verfahren erklärt wurde, kommt eine Verbindung nicht in Betracht, unabhängig von der Frage, ob einer Verbindung nicht auch § 856 Abs. 2 ZPO entgegenstehen würde (vgl. OLG München WM 2007, 760 unter II.5. m.w.Nachw.).

    Da über den materiellen Anspruch eines Pfändungsgläubigers nach den §§ 853 - 855 a ZPO nur einmal entschieden werden kann (Münchener Kommentar/Smid, 3. Aufl. 2007, § 856 ZPO , Rn. 6), steht dem Drittschuldner ab dem Zeitpunkt der Erhebung der Klage (vgl. § 253 Abs. 1 ZPO ) eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ) entsprechende Einrede zu (OLG München, WM 2007, 760 unter H.2.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG München (WM 2007, 760).

  • BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70

    Fungizid

    Auszug aus LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11
    Niemand darf die Gerichte unnütz bemühen oder ein gerichtliches Verfahren zur Verfolgung nicht schutzwürdiger Ziele ausnutzen (so schon RGZ 155, 72;BGHZ 54, 181).
  • RG, 05.05.1937 - V 206/36

    1. Kann ein Hypothekenbrief gemäß § 1162 BGB. im Wege des Aufgebotsverfahrens für

    Auszug aus LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11
    Niemand darf die Gerichte unnütz bemühen oder ein gerichtliches Verfahren zur Verfolgung nicht schutzwürdiger Ziele ausnutzen (so schon RGZ 155, 72;BGHZ 54, 181).
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