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LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Austausch eines gesetzlichen Richters bei Verbindung von Verfahren unter Zustimmung sämtlicher Parteien; Eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit entsprechende Einrede des Drittschuldners ab Erhebung der Klage über materielle Ansprüche des Pfändungsgläubigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Austausch eines gesetzlichen Richters bei Verbindung von Verfahren unter Zustimmung sämtlicher Parteien; Eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit entsprechende Einrede des Drittschuldners ab Erhebung der Klage über materielle Ansprüche des Pfändungsgläubigers
Verfahrensgang
- LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11
- LG München I, 15.02.2012 - 15 O 9246/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG München, 16.11.2006 - 23 U 4939/05
Auszug aus LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11
Da keine Zustimmung der Beklagten zur Verbindung im hiesigen Verfahren erklärt wurde, kommt eine Verbindung nicht in Betracht, unabhängig von der Frage, ob einer Verbindung nicht auch § 856 Abs. 2 ZPO entgegenstehen würde (vgl. OLG München WM 2007, 760 unter II.5. m.w.Nachw.).Da über den materiellen Anspruch eines Pfändungsgläubigers nach den §§ 853 - 855 a ZPO nur einmal entschieden werden kann (…Münchener Kommentar/Smid, 3. Aufl. 2007, § 856 ZPO , Rn. 6), steht dem Drittschuldner ab dem Zeitpunkt der Erhebung der Klage (vgl. § 253 Abs. 1 ZPO ) eine dem Einwand der anderweitigen Rechtshängigkeit (§ 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ) entsprechende Einrede zu (OLG München, WM 2007, 760 unter H.2.).
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des OLG München (WM 2007, 760).
- BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70
Fungizid
Auszug aus LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11
Niemand darf die Gerichte unnütz bemühen oder ein gerichtliches Verfahren zur Verfolgung nicht schutzwürdiger Ziele ausnutzen (so schon RGZ 155, 72;BGHZ 54, 181). - RG, 05.05.1937 - V 206/36
1. Kann ein Hypothekenbrief gemäß § 1162 BGB. im Wege des Aufgebotsverfahrens für …
Auszug aus LG München I, 18.01.2012 - 15 O 9246/11
Niemand darf die Gerichte unnütz bemühen oder ein gerichtliches Verfahren zur Verfolgung nicht schutzwürdiger Ziele ausnutzen (so schon RGZ 155, 72;BGHZ 54, 181).