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   LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22   

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https://dejure.org/2022,49981
LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22 (https://dejure.org/2022,49981)
LG München I, Entscheidung vom 21.12.2022 - 1 S 5647/22 (https://dejure.org/2022,49981)
LG München I, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 1 S 5647/22 (https://dejure.org/2022,49981)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    WEG § 20, § 47; BGB § 555b
    Zulässigkeit einer baulichen Veränderung im neuen WEG-Recht

  • meinmietrecht.de

    WEG - Wann liegt eine grundlegende Umgestaltung vor?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt eine grundlegende Umgestaltung vor?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Faktisches Sondernutzungsrecht infolge gestatteter Baumaßnahme: Geht in Ordnung! (IMR 2024, 27)

Papierfundstellen

  • ZMR 2023, 570
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.02.2021 - 3 C 1.20

    Bezug von Arzneimitteln, die von einem Schweizer Lieferanten erworben, aber in

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Die Kammer hat die Akten des Verfahrens 3 C 1/20 (...) beigezogen und am 23.11.2022 mündlich zur Sache verhandelt, wobei auch der Streitwert festgesetzt wurde.

    Eine Hemmung der Verjährung durch die Klageerhebung im Verfahren 3 C 1/20 (Beiakte) kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil die Bodenplatten nicht Gegenstand dieses Verfahrens waren.

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11

    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Soll der Aufteilungsplan ausnahmsweise auch die Nutzung verbindlich regeln, muss dies eindeutig aus der Bezugnahme in der Teilungserklärung oder der Gemeinschaftsordnung hervorgehen (BGH NZM 2013, 153; Emmerich in Bärmann/Pick, Wohnungseigentumsgesetz, 20. Auflage 2020, § 15 Rn. 22).
  • BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91

    Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Eine Zuweisung solcher Zugangsräume zum Gemeinschaftseigentum als Sondereigentum ist grundsätzlich möglich, wenn die im Gemeinschaftseigentum stehende Fläche ihrer Beschaffenheit nach nicht dem ständigen Mitgebrauch aller Wohnungseigentümer dient (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 08.05.1991 Breg 2 Z 33/91).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Um eine Umgehung zu vermeiden, galt dies auch für die Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts infolge baulicher Veränderungen (vgl. Rüscher, Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2021, § 21 Rn. 28; BGH V ZB 58/99; V ZR 96/16; OLG München 32 Wx 031/07; Hanseatisches OLG Hamburg 2 Wx 38/03; LG Berlin 85 S 15/18).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll ergeben (BGH NJW 2016, 2177; NJW 2012, 3719; ständige Rechtsprechung seit BGH NJW 1998, 3713).
  • BGH, 21.11.2017 - VIII ZR 28/17

    Wohnraummiete: Vorliegen von duldungspflichtigen Modernisierungsmaßnahmen bei

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Soweit teilweise (unter anderem von Rüscher a.a.O., 20 Rn. 34 f. unter Verweis auf BGH VIII ZR 28/17; Mediger NZM 2020, 269 (271); Pauly ZfBR 2021, 214 (216)) auf eine Parallele zum mietrechtlichen Modernisierungsbegriff des § 555 b BGB abgestellt wird, ist dem nicht zu folgen.
  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll ergeben (BGH NJW 2016, 2177; NJW 2012, 3719; ständige Rechtsprechung seit BGH NJW 1998, 3713).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Das setzt voraus, dass für die rechtliche Beurteilung typischer Lebenssachverhalt eine richtungsweisende Orientierungshilfe ganz oder teilweise fehlt (BGH NJW 2002, 3029; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 41. Auflage, § 543 Rn. 4 a.).
  • BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Umstände außerhalb des protokollierten Beschlusses dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, weil sie sich etwa aus dem - übrigen - Versammlungsprotokoll ergeben (BGH NJW 2016, 2177; NJW 2012, 3719; ständige Rechtsprechung seit BGH NJW 1998, 3713).
  • LG München I, 09.05.2016 - 1 S 13988/15

    Folgenbeseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer nach Aufhebung eines bereits

    Auszug aus LG München I, 21.12.2022 - 1 S 5647/22
    Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls, zwischenzeitlichen Entwicklungen und der aktuellen Sachlage in der Gemeinschaft ab (LG München I, Urteil vom 20. April 2020 - 36 S 6844/18 - LG München I, Urteil vom 09. Mai 2016 - 1 S 13988/15 WEG -, Rn. 33 - 34).
  • LG Berlin, 22.02.2019 - 85 S 15/18

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Beschlusses über die Einräumung eines

  • LG München I, 20.04.2020 - 36 S 6844/18

    Anfechtung eines Negativbeschlusses

  • OLG München, 09.05.2007 - 32 Wx 31/07

    Begründung eines faktischen Sondernutzungsrechts

  • OLG Hamburg, 21.05.2007 - 2 Wx 38/03

    Wohnungseigentum: Unselbstständige Anschlussbeschwerde im

  • LG Hamburg, 22.11.2023 - 318 S 84/22

    Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage durch Terrassenüberdachungskonstruktion?

    Steht eine Altvereinbarung aufgrund einer späteren Gesetzesänderung formal im Widerspruch zur aktuellen Gesetzeslage, ist auszulegen, ob die Wohnungseigentümer tatsächlich von den Vorschriften des aktuellen WEG abweichen wollten oder die Vereinbarung - auch ohne dynamischen Verweis - auf die Vorschriften des WEG in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bezug nehmen (vgl. hierzu auch LG München I, Urteil vom 21.12.2022 - 1 S 5647/22, Rn. 53, juris).
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