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   LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18   

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LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18 (https://dejure.org/2021,66208)
LG München I, Entscheidung vom 26.03.2021 - 26 O 11852/18 (https://dejure.org/2021,66208)
LG München I, Entscheidung vom 26. März 2021 - 26 O 11852/18 (https://dejure.org/2021,66208)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Rente, Erkrankung, Leistungen, Krankheit, Versorgung, Versicherungsnehmer, Rechtsanwaltskosten, Arbeitszeit, Gutachten, Versicherungsschein, Ware, Anspruch, Unterhalt, Bandscheibenvorfall, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, nicht ausreichend, Sinn und Zweck

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BGH NJW-RR 2013, 1020; NJW 2012, 2813).

    Dies verstieße gegen den Wortlaut und auch gegen den Sinn und Zweck des gesetzlichen Gebührentatbestandes in Nr. 2300 RVG VV, der eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus nicht in das Ermessen des Rechtsanwalts stellt, sondern bestimmt, dass eine Gebühr von mehr als 1, 3 nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig und damit überdurchschnittlich war (BGH NJW-RR 2013, 1020).

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 118/95

    Verlagerung der Tätigkeit des mitarbeitenden Betriebsinhabers als Verweisung auf

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Da der selbstständig tätige Versicherte nicht fremdbestimmt arbeitet, sondern grundsätzlich selbst entscheiden kann, was er tut und wann und wie er es tut, ist der Selbstständige erst dann außerstande seinen bisherigen Beruf auszuüben, wenn er auch unter Ausnutzung dieses Freiraums die konkrete Tätigkeit, die er bisher ausgeübt hat, nicht mehr in dem vereinbarten Grade fortsetzen kann (BGH VersR 1991, 1358; 1996, 1090).

    Sofern dem Versicherten eine Umorganisation ohne nennenswerte Einkommenseinbußen möglich und zumutbar ist und ihnen ein ausreichendes eigenes Betätigungsfeld verbleibt, können Sie nicht als berufsunfähig angesehen werden (BGH VersR 1996, 1090; 1994, 587; 1992, 1386).

  • BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Macht also die Arbeit ohne die nicht mehr ausübbare Tätigkeit keinen Sinn, liegt vollständige Berufsunfähigkeit unabhängig davon vor, welchen Zeitanteil sie eingenommen hat (BGH NJW-RR 2017, 1066; NJW 2001, 1943).
  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Macht also die Arbeit ohne die nicht mehr ausübbare Tätigkeit keinen Sinn, liegt vollständige Berufsunfähigkeit unabhängig davon vor, welchen Zeitanteil sie eingenommen hat (BGH NJW-RR 2017, 1066; NJW 2001, 1943).
  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Tatrichter wegen des Grundsatzes der Gleichwertigkeit der Grundlagen zur Überzeugungsbildung im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses, § 286 ZPO, allein aufgrund der schlüssigen Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers - insbesondere im Rahmen einer Anhörung gemäß § 141 ZPO - feststellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist (BGH NJW-RR 2018, 249; BGH BeckRS 1987, 31067682).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BGH NJW-RR 2013, 1020; NJW 2012, 2813).
  • BGH, 22.09.2004 - IV ZR 200/03

    Anorderungen an den Nachweis der Berufungsunfähigkeit

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Als Sachvortrag genügt dazu grundsätzlich nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar werden, welcher Art die regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die Leistungsfähigkeit stellten (BGH NJW-RR 1996, 345 NJW-RR 2004, 1679).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Sofern dem Versicherten eine Umorganisation ohne nennenswerte Einkommenseinbußen möglich und zumutbar ist und ihnen ein ausreichendes eigenes Betätigungsfeld verbleibt, können Sie nicht als berufsunfähig angesehen werden (BGH VersR 1996, 1090; 1994, 587; 1992, 1386).
  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Dies muss der Versicherungsnehmer darlegen und beweisen (BGH NJW-RR 2003, 673; OLG Hamm NJW-RR 2002, 95).
  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG München I, 26.03.2021 - 26 O 11852/18
    Als Sachvortrag genügt dazu grundsätzlich nicht die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit, vielmehr muss für einen Außenstehenden ohne weiteres nachvollziehbar werden, welcher Art die regelmäßig ausgeübten Tätigkeiten waren, welchen Umfang und Häufigkeit sie annahmen und welche Anforderungen sie an die Leistungsfähigkeit stellten (BGH NJW-RR 1996, 345 NJW-RR 2004, 1679).
  • BGH, 25.09.1991 - IV ZR 145/90

    Darlegungs- und Beweislast des mitarbeitenden Betriebsinhabers in der BUZ

  • BGH, 16.03.1994 - IV ZR 110/92

    Feststellung des ausgeübten Berufs in der BB-BUZ

  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 177/00

    Berufsunfähigkeit - Zusatzversicherung - Beeinträchtigung des Geschmacks- und

  • BGH, 29.10.1987 - III ZR 54/87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Würdigung der

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2018 - 5 U 52/17

    Hausratversicherung: Nachweis des Versicherungsfalles "Raub" durch persönliche

  • OLG München, 13.10.2022 - 25 U 2340/21

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsrente, Beweiswürdigung,

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 26.03.2021, Az. 26 O 11852/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 26.03.2021 (Az. 26 O 11852/18) festzustellen, dass die Besklagte verpflichtet ist, die von ihr zu zahlende Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.892,16 EUR ab dem 01.12.2013 durch einen Rentenzuwachs zu erhöhen, sofern die Beklagte Überschüsse erwirtschaftet hat.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München vom 26.03.2021, AZ: 26 O 11852/18 die Klage abzuweisen.

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