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   LG München I, 27.04.2018 - 25 O 24162/14   

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https://dejure.org/2018,91301
LG München I, 27.04.2018 - 25 O 24162/14 (https://dejure.org/2018,91301)
LG München I, Entscheidung vom 27.04.2018 - 25 O 24162/14 (https://dejure.org/2018,91301)
LG München I, Entscheidung vom 27. April 2018 - 25 O 24162/14 (https://dejure.org/2018,91301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Schadensersatz, Kaufvertrag, Abtretung, Schadensersatzanspruch, Minderung, Pflichtverletzung, Haftung, Verletzung, Umwelt, Arglist, Beschaffenheit, Innenbereich, Auskunft, Notar, erforderliche Sorgfalt, eigene Kosten, gerichtliche Geltendmachung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.07.2015 - V ZR 167/14

    Mangelhaftigkeit einer gekauften Eigentumswohnung: Verbandszuständigkeit der

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 25 O 24162/14
    Vielmehr fallen entsprechend den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in dem Urteil vom 24.07.2015, Az. V ZR 167/14, denen das Gericht folgt, die allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und "kleinen" Schadensersatz jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG, wenn wie hier gebrauchte Eigentumswohnungen mit einer eingeschränkten Haftung für Sachmängel verkauft wurden und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist.
  • BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15

    Grundstückskaufvertrag: Altlastenverdacht als Sachmangel; arglistiges

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 25 O 24162/14
    Insbesondere bedarf es für die Annahme eines Sachmangels keiner zusätzlichen Tatsachen, die auf das Vorhandensein von Altlasten hindeuten (vgl. Urteil des BGH vom 21.07.2017, Az. V ZR 250/15).
  • BGH, 08.02.2013 - V ZR 238/11

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer für den Einbau eines

    Auszug aus LG München I, 27.04.2018 - 25 O 24162/14
    Vorsorglich habe die Klägerin die geltend gemachten Ansprüche gemäß § 10 Abs. 6 S. 3 WEG zum Zweck der Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Rechte der Wohnungseigentümer mit Beschluss vom 22.05.2014 an sich gezogen und damit gekorene Rechte im Sinne von § 10 Abs. 6 WEG geschaffen (vgl. Urteil des BGH vom 08.02.2013, Az. V ZR 238/11).
  • OLG München, 02.09.2021 - 8 U 1796/18

    Verpflichtung zur Altlastenbeseitigung am Gemeinschaftseigentum einer WEG im Wege

    Das Urteil des Landgerichts München I vom 27.04.2018, Az. 25 O 24162/14 wird dahingehend abgeändert, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.
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