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   LG München I, 31.08.2023 - 24 O 9551/23   

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https://dejure.org/2023,22178
LG München I, 31.08.2023 - 24 O 9551/23 (https://dejure.org/2023,22178)
LG München I, Entscheidung vom 31.08.2023 - 24 O 9551/23 (https://dejure.org/2023,22178)
LG München I, Entscheidung vom 31. August 2023 - 24 O 9551/23 (https://dejure.org/2023,22178)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Antragsgegner, Abschlagsrechnung, Einseitige Erledigungserklärung, Abschlagsforderung, Mehrvergütungsanspruch, Feststellungsantrag, Örtliche Zuständigkeit, Erledigendes Ereignis, Einstweiliges Verfügungsverfahren, Abschlagszahlungen, negative Feststellungsklage, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Anordnung des Bestellers, keine 80%-ige Abschlagszahlung!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Anordnung des Bestellers, keine 80%-ige Abschlagszahlung! (IBR 2023, 557)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21

    Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

    Auszug aus LG München I, 31.08.2023 - 24 O 9551/23
    Im Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kann - wenn die Antragstellerin die Hauptsache für erledigt erklärt und die Antragsgegnerin dieser Erledigung widerspricht - durch ein Urteil die Erledigung der Hauptsache festgestellt werden, wenn der ursprüngliche Antrag bis zum erledigenden Ereignis zulässig und begründet war und dieser Antrag dann erst durch das erledigende Ereignis später unzulässig und/oder unbegründet wurde (AG Brandenburg, Urteil vom 16.07.2021 -31 C 79/21, BeckRS 2021, 18460 m.w.N.; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 922 Rn. 5; Althammer in: Zöller, ZPO, 34. Aufl.2022, § 91a Rn 58.5.).
  • OLG München, 18.08.2009 - 31 AR 355/09

    Negative Feststellungsklage: Ausnahmefall für dei Zuerkennung eines Wahlrechts

    Auszug aus LG München I, 31.08.2023 - 24 O 9551/23
    Eine negative Feststellungsklage gemäß § 256 ZPO kann im allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten und zusätzlich überall dort erhoben werden, wo die Leistungsklage umgekehrten Rubrums erhoben werden könnte, somit auch im allgemeinen Gerichtsstand des Klägers (OLG München, Beschluss vom 18.08.2009 - 31 AR 355/09, NJW-RR 2010, 645; Greger in: Zöller, ZPO, 33. Aufl, § 256 Rn. 20).
  • LG Berlin, 20.04.2020 - 19 O 34/20

    Bauvertrag: Vermutung des Verfügungsgrundes bei einstweiliger Verfügung wegen

    Auszug aus LG München I, 31.08.2023 - 24 O 9551/23
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die geltend gemachte Vergütungsanpassung mit § 650c Abs. 3 BGB begründet wird und sich die Antragsgegnerin wie hier eines Anspruchs gemäß § 650c Abs. 3 BGB berühmt (LG Berlin, Beschluss vom 20.04.2020 - 19 0 34/20, NJW 2020, 2898).
  • LG Berlin, 04.12.2019 - 32 O 244/19

    Abhilfeverlangen ist keine (Beschleunigungs-)Anordnung!

    Auszug aus LG München I, 31.08.2023 - 24 O 9551/23
    Hierfür stellt ihm der Gesetzgeber das einstweilige Verfügungsverfahren gemäß § 650d BGB zur Verfügung, in dem der Besteller feststellen lassen kann, dass dem Unternehmer die in Ansatz gebrachten 80 % seines Angebotspreises nicht als Vergütung im Rahmen von Abschlagszahlungen zustehen (Althaus/Leupertz in: Leupertz/Preussner/Sienz, Bauvertragsrecht, 2018, § 650d Rn. 24, 42; Sacher in: Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, Teil 12 Rn. 167 f.; LG Berlin, Beschluss vom 04.12.2019, Az. 32 O 244/19).
  • OLG München, 12.03.2024 - 9 U 3791/23

    Leistungen, Berufung, Bauvertrag, Abschlagsrechnung, Leistungsverzeichnis,

    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 31.08.2023, Aktenzeichen 24 O 9551/23, wird zurückgewiesen.

    Die Antragsgegnerin beantragt in der Berufungsinstanz (Bl. 10, Bd. II), den Antrag der Antragstellerin, Klägerin und Berufungsbeklagten (nachfolgend: Klägerin) unter Abänderung des am 31.08.2023 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Az.: 24 O 9551/23 zurückzuweisen und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I (24 O 9551/23) vom 31.08.2023 wird zurückgewiesen.

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