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   LG München II, 09.05.2022 - 6 T 1549/22   

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https://dejure.org/2022,11158
LG München II, 09.05.2022 - 6 T 1549/22 (https://dejure.org/2022,11158)
LG München II, Entscheidung vom 09.05.2022 - 6 T 1549/22 (https://dejure.org/2022,11158)
LG München II, Entscheidung vom 09. Mai 2022 - 6 T 1549/22 (https://dejure.org/2022,11158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 829, § 829a, § 835, § 857
    Entbehrlichkeit der Übermittlung einer vollstreckbaren Ausfertigung

  • rewis.io

    Beschwerde, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher, Anspruch, Vollstreckungsbescheid, Beschwerdefrist, Zwangsvollstreckungsverfahren, Mitwirkung, Auflage, Vollstreckungsantrag, Vollstreckung, Forderung, Antragsverfahren, Erlass, sofortige Beschwerde, sofortigen ...

  • RA Kotz

    Zutritt Bankschließfach: vereinfachter Vollstreckungsantrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.2020 - VII ZB 9/20

    Forderungspfändung: Wirksamkeitsvoraussetzung eines Zahlungsverbots an den

    Auszug aus LG München II, 09.05.2022 - 6 T 1549/22
    Gemäß § 857 Abs. 1 ZPO gelten damit für die Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte die §§ 828 ff. ZPO und damit auch § 829 ZPO entsprechend (BGH, 16.12.2020, Az. VII ZB 9/20, juris).

    § 829 ZPO ist aber unstreitig zwischen den Parteien, nach den überwiegenden Kommentaren und nach der Rechtsprechung des BGH (vergleiche oben, Az. VII ZB 9/20) bei der Vollstreckung gemäß § 857 ZPO in andere Vermögensrechte anwendbar.

  • AG Fürstenfeldbruck, 08.04.2022 - 1 M 451/22

    Übermittlung der Ausfertigung eines Vollstreckungstitels im vereinfachten

    Auszug aus LG München II, 09.05.2022 - 6 T 1549/22
    Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck vom 08.04.2022, Az. 1 M 451/22, aufgehoben.
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