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   LG München II, 27.05.2021 - 10 O 3814/20 Ver   

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LG München II, 27.05.2021 - 10 O 3814/20 Ver (https://dejure.org/2021,69611)
LG München II, Entscheidung vom 27.05.2021 - 10 O 3814/20 Ver (https://dejure.org/2021,69611)
LG München II, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 10 O 3814/20 Ver (https://dejure.org/2021,69611)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Rente, Unfall, Unfallversicherung, Versicherungsnehmer, Werbung, Versicherungsfall, Lehrer, Streitwert, Unfallrente, Vergleich, Berechnung, Klage, Anlage, Sicherheitsleistung, Kosten des Rechtsstreits, vertragliche Vereinbarung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1966 - II ZR 252/64

    Klage gegen die Unfallversicherung auf Versicherungsschutz - Verlust der Sehkraft

    Auszug aus LG München II, 27.05.2021 - 10 O 3814/20
    (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1966 - II ZR 252/64 -, juris).
  • OLG Hamm, 13.06.1984 - 20 U 83/83
    Auszug aus LG München II, 27.05.2021 - 10 O 3814/20
    Zwar gibt es auch Rechtsprechung, dass eine besonderen Zusicherung in Werbeschreiben für bestimmte Berufe zu einer versicherungsrechtlichen Vertrauenshaftung führen kann (vgl. OLG Hamm Urt. v. 13.6.1984 - 20 U 83/83, BeckRS 2008, 16577), vorliegend wird jedoch im Gegensatz zu diesen Fällen durch das Werbeschreiben der Beklagten nicht der Eindruck erweckt, dass sich die Invalidität individuell auf den Beruf des Versicherungsnehmers bezieht.
  • OLG München, 21.02.2022 - 25 U 3648/21

    Berufung, Revision, Versicherungsleistung, Unfall-Rente, Rechtsmittel, Zulassung,

    Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 27.05.2021, Aktenzeichen 10 O 3814/20 Ver, wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts München II vom 27.05.2021, AZ: 10 O 3814/20 Ver wird aufgehoben.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 27.05.2021, Aktenzeichen 10 O 3814/20 Ver, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • OLG München, 24.01.2022 - 25 U 3648/21

    Unfallversicherung, Leistungen, Berufung, Verletzung, Versicherungsbedingungen,

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 27.05.2021, Az. 10 O 3814/20 Ver, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
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