Rechtsprechung
LG Münster, 12.01.2023 - 115 O 1421/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- LG Münster, 12.01.2023 - 115 O 1421/21
- OLG Hamm, 18.08.2023 - 20 U 22/23
- OLG Hamm, 27.09.2023 - 20 U 22/23
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11
Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …
Auszug aus LG Münster, 12.01.2023 - 115 O 1421/21
Dies kann unterschiedliche Konsequenzen haben: Hat der Versicherer den Versicherungsinteressenten vor Vertragsschluss unrichtig beraten und wäre der Vertrag bei richtiger Beratung nicht abgeschlossen worden, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer so stellen, als wäre der Vertrag nicht abgeschlossen worden (BGH, NJW 2012, 3647). - BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17
Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines …
Auszug aus LG Münster, 12.01.2023 - 115 O 1421/21
Ein durch die Verletzung der Pflichten des Abs. 1 entstandener Schaden kann in der Form bestehen, dass der Versicherungsnehmer einen Vertrag geschlossen hat, der seinen Bedürfnissen weniger entspricht als andere vom Versicherer angebotene Produkte, oder der Vertrag zwar das relativ beste vom Versicherungsnehmer angebotene Produkt ist, aber dem Versicherungsnehmer nicht klar gemachte Deckungslücken oder sonstige Nachteile aufweist, die seinen Bedürfnissen zuwider laufen (BGH NJW 2018, 3389).
- OLG Hamm, 18.08.2023 - 20 U 22/23
Falschberatung durch Versicherungsvertreter bei Kündigung eines Altvertrags und …
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das am 12.01.2023 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster (115 O 1421/21) abgeändert.Das Urteil des Landgerichts Münster vom 12.01.2023 zum Az. 115 O 1421/22 wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass die bei der Beklagten geführten Lebensversicherung vom 20.06.2000 (Versicherungs-Nr. N02; Versicherungsbeginn: 01.06.2000) zu den im Versicherungsschein genannten Bedingungen weiter fortbesteht;.
- OLG Hamm, 27.09.2023 - 20 U 22/23 Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das am 12.01.2023 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster (115 O 1421/21) abgeändert.
Das Urteil des Landgerichts Münster vom 12.01.2023 zum Az. 115 O 1421/22 wird aufgehoben und es wird festgestellt, dass die bei der Beklagten geführten Lebensversicherung vom 20.06.2000 (Versicherungs-Nr. N02; Versicherungsbeginn: 01.06.2000) zu den im Versicherungsschein genannten Bedingungen weiter fortbesteht;.