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   LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19   

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LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19 (https://dejure.org/2019,57195)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19 (https://dejure.org/2019,57195)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19 (https://dejure.org/2019,57195)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 20, § 63; StPO § 126a; StrEG § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1
    Keine Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus mangels Verhältnismäßigkeit der Anordnung

  • rewis.io

    Keine Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus mangels Verhältnismäßigkeit der Anordnung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal zwar nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr; vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19; Beschlüsse vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12; vom 17.02.2009 - 3 StR 27/09; Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97).

    Hat der Beschuldigte die krankheitstypischen und krankheitsbedingten Anlasstaten hingegen - wie hier - im Rahmen einer bereits aus anderen Gründen angeordneten Unterbringung begangen und sind Tatopfer die Angehörigen des Pflegepersonals, dem seine ihn und die Allgemeinheit schützende Betreuung obliegt, so bleibt in der Regel für die Maßnahme nach § 63 StGB als Rechtsfolge kein Raum (BGH, Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97).

    Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt bei Taten während einer anderweitigen Unterbringung ausnahmsweise dann in Betracht, wenn der Beschuldigte in einer forensischen Klinik sicherer oder in einer für ihn weniger belastenden Weise untergebracht ist oder es sich um solche Taten handelt, die dem Bereich schwerster Rechtsgutsverletzungen zuzurechnen sind (BGH, Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97).

    Sinn und Zweck des Maßregelvollzugs ist es nicht, allgemeine psychiatrische Krankenhäuser von besonders schwierigen - möglicherweise gerade als Folge der langdauernden Unterbringung zunehmend zu schwereren Aggressionsausbrüchen neigenden - Kranken zu entlasten, um so personelle, sachliche oder organisatorische Defizite, die eine Gefährdung des Pflegepersonals zur Folge haben, auszugleichen (BGH, Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97).

  • BGH, 05.06.2019 - 2 StR 42/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
    Zu erwartende Gewalt- und Aggressionsdelikte sind, soweit es sich nicht um bloße Bagatellen handelt, regelmäßig zu den erheblichen Taten zu rechnen (BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19).

    Seit Februar 2019, insbesondere auch während des Aufenthalts im Klinikum Am ... in E., ist es zu keinen den Anlasstaten vergleichbaren Vorfällen mehr gekommen, obwohl der Beschuldigte weder durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen an der Begehung von Straftaten gehindert war noch während des Aufenthalts im Klinikum in E. Medikamente einnahm (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal zwar nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr; vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19; Beschlüsse vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12; vom 17.02.2009 - 3 StR 27/09; Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97).

  • BGH, 17.02.2009 - 3 StR 27/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal zwar nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr; vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19; Beschlüsse vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12; vom 17.02.2009 - 3 StR 27/09; Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97).
  • BGH, 25.04.2012 - 4 StR 81/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose bei

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der von § 63 StGB geforderten Gefährlichkeitsprognose können Verhaltensweisen innerhalb einer Betreuungseinrichtung gegenüber dem Pflegepersonal zwar nicht ohne Weiteres denjenigen Handlungen gleichgesetzt werden, die ein Täter außerhalb einer solchen Einrichtung begeht (st. Rspr; vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2019 - 2 StR 42/19; Beschlüsse vom 25.04.2012 - 4 StR 81/12; vom 17.02.2009 - 3 StR 27/09; Urteil vom 22.01.1998 - 4 StR 354/97).
  • BGH, 17.09.2013 - 1 StR 372/13

    Erörterungsmangel zum Absehen von einer Jugendstrafe bei Anordnung der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
    Dementsprechend genügt es für eine Gefährlichkeit im Sinne des § 63 StGB, wenn vom Täter erhebliche rechtswidrige Taten nur gegen einen begrenzten Personenkreis oder sogar nur gegen eine Einzelperson zu erwarten sind (BGH, Beschluss vom 17.09.2013 - 1 StR 372/13).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 525/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
    Einzustellen sind insbesondere die konkrete Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung sowie die auf die Person des Beschuldigten und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Straftaten jenseits der Anlasstaten belegen (BGH, Urteil vom 10.01.2018 - 2 StR 525/16).
  • BGH, 04.08.1998 - 5 StR 223/98

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus - Voraussetzungen für Anordnung und

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
    Strafrechtliche Maßnahmen können erst als letztes Mittel in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 04.08.1998 - 5 StR 223/98).
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 43/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; reine

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
    (BGH, Urteil vom 18.07.2019 - 4 StR 43/19).
  • BGH, 10.02.1971 - 3 StR 47/70

    Verhältnis einer gerichtlichen Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 12.12.2019 - 16 KLs 808 Js 5912/19
    Beide Unterbringungen können nebeneinander bestehen (vgl. BGHSt 24, 98).
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