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   LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14   

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LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14 (https://dejure.org/2015,417)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15.01.2015 - 8 O 5750/14 (https://dejure.org/2015,417)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 8 O 5750/14 (https://dejure.org/2015,417)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung von Schadensersatzansprüchen nach der Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Links-Abbiege-Vorgang; Ansprüche eines Leasinggebers auf Ersatz von Reparaturkosten und der Wertminderung bei Beschädigung des Leasing-Fahrzeugs; Grundsätze zur ...

  • rewis.io

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer nach einem Verkehrsunfall mit dem Leasingfahrzeug

  • ra.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Leasinggebers durch den Leasingnehmer - Mitverschulden durch Betriebsgefahr?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Feststellung von Schadensersatzansprüchen nach der Kollision zweier Fahrzeuge bei einem Links-Abbiege-Vorgang; Ansprüche eines Leasinggebers auf Ersatz von Reparaturkosten und der Wertminderung bei Beschädigung des Leasing-Fahrzeugs; Grundsätze zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    Der Linksabbieger hat, wenn er seiner hiernach bestehenden Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieger ein schwerer Schuldvorwurf anknüpft (BGH, 7.2.2012 - VI ZR 133/11, r+s 2012, 196), wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht (BGH VersR 2005, 702; BGH NZV 2007, 294; OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10, juris).

    An eine Verletzung des Vorfahrtrechts des Geradeausfahrenden durch den Linksabbieger knüpft danach ein schwerer Schuldvorwurf an (BGH NZV 2005, 249).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 64/08

    Zurechnung der einfachen Betriebsgefahr eines Fahrzeugs bei Haftung des Fahrers

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    Ein Fahrzeuginsasse, der weder Fahrer noch selbst Halter ist, muss sich die Betriebsgefahr des Fahrzeugs nicht zurechnen lassen (vgl. BGH Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 64/08, r+s 2010, 76; OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.1.2012 - 4 U 2222/11, r+s 2012, 408).

    Denn die Anwendung des § 254 BGB setzt stets einen haftungsbegründenden Tatbestand auf der Seite des Geschädigten voraus (BGH, Urt. v. 17.11.2009 - VI ZR 64/08, r+s 2010, 76).

  • OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Unabwendbarkeit einer Kollision eines

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    Der Linksabbieger hat, wenn er seiner hiernach bestehenden Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieger ein schwerer Schuldvorwurf anknüpft (BGH, 7.2.2012 - VI ZR 133/11, r+s 2012, 196), wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht (BGH VersR 2005, 702; BGH NZV 2007, 294; OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10, juris).

    Grundsätzlich kann zwar eine unfallkausal überhöhte Geschwindigkeit zu einer Mithaftung des Bevorrechtigten führen; dies gilt aber nicht bei einer lediglich geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitung des Bevorrechtigten, mit der im üblicherweise noch tolerierten Rahmen stets zu rechnen ist (OLG München 29.10.2010 - 10 U 2996/10, juris: 2%; OLG Frankfurt NZV 2010, 508: - wie hier - 10%).

  • OLG Hamm, 26.06.1987 - 30 U 96/86
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    Der Klägerin obliegt als Leasingnehmerin aus dem Leasingvertrag die vertragliche Nebenpflicht, den ihr überlassenen Leasinggegenstand pfleglich zu behandeln (Obhutspflicht; vgl. OLG Hamm NJW-RR 1987, 1142).

    Die schuldhafte Verletzung dieser Pflicht durch die Zeugin hat sich die Klägerin nach § 278 BGB zurechnen zu lassen (OLG Hamm NJW-RR 1987, 1142).

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZR 58/06

    Verwertung von Schilderungen eines Zeugen über den Hergang eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    Dafür, dass die Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs durch eine - ggf. schuldhafte - Fahrweise gegenüber der des Pkw der Beklagten wesentlich erhöht war, sind grundsätzlich die Beklagten darlegungs- und beweispflichtig (st. Rspr. BGH VersR 2007, 681).

    Der Linksabbieger hat, wenn er seiner hiernach bestehenden Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieger ein schwerer Schuldvorwurf anknüpft (BGH, 7.2.2012 - VI ZR 133/11, r+s 2012, 196), wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht (BGH VersR 2005, 702; BGH NZV 2007, 294; OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10, juris).

  • OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13

    Geltendmachung der Unfallschadensersatzansprüche des Kfz-Eigentümers durch den

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    Diese Voraussetzungen, insbesondere auch das schutzwürdige Interesse der Klägerin zu 1 als nach dem Leasingvertrag Berechtigte und Verpflichtete zur Schadensabwicklung, sind hier zu bejahen (vgl. OLG Karlsruhe r+s 2014, 577; OLG Nürnberg NJW-RR 2004, 1168; KG VRS 104, 92; LG Köln, Urt. v. 18.03.2008 - 8 O 96/06, juris).

    Die "eigenen" Ansprüche der BMW-Bank wären damit grundsätzlich "ohne Quote" ungekürzt zuzusprechen (vgl. OLG Karlsruhe r+s 2014, 577).

  • BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    Diesem Anspruch kann mangels Zurechnungsnorm ein Mitverschulden der Fahrerin oder die Betriebsgefahr des klägerischen Leasingfahrzeugs aber nicht entgegengehalten werden (BGH, 10.7.2007 - VI ZR 199/06, r+s 2007, 435).
  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH NJW 2005, 1112 m. w. N.).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    Der Linksabbieger hat, wenn er seiner hiernach bestehenden Wartepflicht nicht genügt und es deshalb zu einem Unfall kommt, in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften, weil an eine Verletzung des Vorfahrtrechts des geradeaus Fahrenden durch den Linksabbieger ein schwerer Schuldvorwurf anknüpft (BGH, 7.2.2012 - VI ZR 133/11, r+s 2012, 196), wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht (BGH VersR 2005, 702; BGH NZV 2007, 294; OLG München, 29.10.2010 - 10 U 2996/10, juris).
  • BGH, 16.01.2007 - VI ZR 248/05

    Schadensverteilung bei Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstandes

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 15.01.2015 - 8 O 5750/14
    In erster Linie ist hierbei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (BGH r+s 2014, 364; BGH r+s 2012, 195; BGH VersR 2010, 642; BGH VersR 2007, 557).
  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 286/09

    Haftung bei Kfz-Unfall: Mehrere nebeneinander verantwortliche Schädiger;

  • BGH, 07.12.2010 - VI ZR 288/09

    Verkehrsunfallhaftung des Leasingnehmers und Halters des Kraftfahrzeugs gegenüber

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

  • BGH, 27.05.2014 - VI ZR 279/13

    Haftung bei Kreuzungsunfall: Fortdauer des Vorfahrtrechts eines Linienbusses auf

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

  • BGH, 10.01.1995 - VI ZR 247/94

    Berücksichtigung absoluter Fahruntüchtigkeit

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 94/04

    Kein rückwirkender Verzug des Mieters mit der Zahlung von Mieterhöhungsbeträgen

  • OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07

    Voraussetzungen einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der

  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

  • OLG Nürnberg, 26.01.2012 - 4 U 2222/11

    Haftung beim Verkehrsunfall: Gesamtschuldnerische Halterhaftung bei Verletzung

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 251/08

    Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu den versicherungsrechtlichen Folgen des

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 8/80

    Schutzzweck des Rotlichts

  • OLG Nürnberg, 30.04.1974 - 7 U 5/74

    Verkehrsunfall; Inverzugsetzung des Haftpflichtversicherers; Schädiger;

  • BGH, 03.04.1973 - VI ZR 58/72

    Vollmacht des Haftpflichtversicherers zur Entgegennahme einer BSHG

  • OLG Hamm, 26.10.2011 - 20 U 162/10

    Anforderungen an die Form einer Invaliditätsbescheinigung in der privaten

  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 155/14

    Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer

  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

  • KG, 12.09.2002 - 12 U 9199/00

    Zur Beweislast bei einem so genannten bestellten, fingierten Unfall

  • OLG Nürnberg, 06.04.2004 - 9 U 3987/03

    Haftung eines gewerblichen Tierhalters

  • LG Köln, 18.03.2008 - 8 O 96/06
  • LG Lübeck, 28.06.2023 - 9 O 40/22

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit

    Die Klägerin ist auch befugt, die Ansprüche ihrer Leasinggeberin aus der Verletzung ihres Eigentums in gewillkürter Prozessstandschaft geltend zu machen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15. Januar 2015, 8 O 5750/14, juris).
  • LG Landshut, 20.10.2020 - 41 O 1929/19

    Anspruch des Leasingnehmers auf Ersatz unfallbedingter Reparaturkosten

    Zwischen dem Unfallgegner bzw. seiner Haftpflichtversicherung und der Leasingnehmerin besteht eine Gesamtschuldnerschaft gegenüber der Leasinggeberin, die bei der Inanspruchnahme der Beklagten einen Ausgleichsanspruch begründet (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 15. Januar 2015 - 8 O 5750/14 -, Rn. 27, juris).
  • OLG Oldenburg, 19.03.2020 - 1 Ws 60/20
    Nach alledem steht hinreichend sicher fest, dass der Beschuldigte zumindest (auch) gegen seine Pflicht aus § 9 Abs. 3 S. 1 StVO grob fahrlässig verstoßen hat, indem er als Linksabbieger die ihm entgegenkommenden Kraftradfahrer nicht hat durchfahren lassen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil v. 15.01.2015 - 8 O 5750/14, juris Rz. 31 f.).
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