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   LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23   

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https://dejure.org/2023,36477
LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23 (https://dejure.org/2023,36477)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18.12.2023 - 13 O 2839/23 (https://dejure.org/2023,36477)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 18. Dezember 2023 - 13 O 2839/23 (https://dejure.org/2023,36477)
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  • OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22

    Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
    246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB zu informieren hat, näher bezeichnete Aspekte gehören (vgl. zum Ganzen OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794).

    Zudem sollte das FernUSG der "Enttäuschung der Bildungswilligkeit" vorbeugen und ging von einer erheblich höheren Schutzbedürftigkeit des Teilnehmers am Fernunterricht im Verhältnis zu demjenigen am Direktunterricht aus (BT-Drs. 7/4245, S. 12 f.), stellte also nicht auf die Eigenschaft des Teilnehmers als Verbraucher ab (vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794; LG Leipzig, Endurteil vom 01.02.2023 - Az. 05 O 1598/22 [vom Kläger vorgelegt als Anlage K 15] sowie LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]); a. A. Hinweisschreiben des KG vom 22.06.2023, Az. 10 U 74/23 [vorgelegt von der Beklagten mit Schriftsatz vom 12.10.2023; Bl. 74 f d. A.]), welches die Argumentation des OLG Celle in dessen vorgenanntem Urteil vom 01.03.2023 mit Blick auf den nach der Gesetzesbegründung verfolgten Zweck des Verbraucherschutzes als "wenig überzeugend" bezeichnete).

    Insgesamt ist eine Überwachung des Lernerfolgs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG bereits dann gegeben, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, z. B. in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinem Beauftragten zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2009 - III ZR 310/08, Rn. 19 und 21, juris; OLG Celle - Urteil vom 01.03.2023 ­ 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794).

  • LG Hamburg, 19.07.2023 - 304 O 277/22

    Zahlungsanspruch eines Coachs bei fehlender Zulassung nach dem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
    Zudem sollte das FernUSG der "Enttäuschung der Bildungswilligkeit" vorbeugen und ging von einer erheblich höheren Schutzbedürftigkeit des Teilnehmers am Fernunterricht im Verhältnis zu demjenigen am Direktunterricht aus (BT-Drs. 7/4245, S. 12 f.), stellte also nicht auf die Eigenschaft des Teilnehmers als Verbraucher ab (vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794; LG Leipzig, Endurteil vom 01.02.2023 - Az. 05 O 1598/22 [vom Kläger vorgelegt als Anlage K 15] sowie LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]); a. A. Hinweisschreiben des KG vom 22.06.2023, Az. 10 U 74/23 [vorgelegt von der Beklagten mit Schriftsatz vom 12.10.2023; Bl. 74 f d. A.]), welches die Argumentation des OLG Celle in dessen vorgenanntem Urteil vom 01.03.2023 mit Blick auf den nach der Gesetzesbegründung verfolgten Zweck des Verbraucherschutzes als "wenig überzeugend" bezeichnete).

    Hiergegen spricht jedoch bereits der Wortlaut des § 1 FernUSG, welcher einzig und allein auf eine räumliche Trennung zwischen Lehrendem und Lernendem abstellt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]).

  • BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08

    Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
    Insgesamt ist eine Überwachung des Lernerfolgs nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG bereits dann gegeben, wenn der Lernende nach dem Vertrag den Anspruch hat, z. B. in einer begleitenden Unterrichtsveranstaltung durch mündliche Fragen zum erlernten Stoff eine individuelle Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden oder seinem Beauftragten zu erhalten (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2009 - III ZR 310/08, Rn. 19 und 21, juris; OLG Celle - Urteil vom 01.03.2023 ­ 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794).
  • OLG Köln, 24.11.2006 - 81 Ss OWi 71/06

    Ordnungsgeld wegen des Betreibens eines Fernstudienganges ohne eine entsprechende

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
    "[...] Auch das OLG Köln geht in einer Entscheidung in einer Bußgeldsache dann von einer räumlichen Trennung aus, wenn weniger als die Hälfte des Lehrgangsstoffes im herkömmlichen Nah- oder Direktunterricht vermittelt würde (OLG Köln, Beschl. v. 24. November 2006 ­ 81 Ss-OWi 71/06 ­ 210 B Rn. 10).
  • LG Leipzig, 01.02.2023 - 5 O 1598/22

    Fehlende Zertifizierung eines Coaching-Anbieters festgestellt - Vertrag nichtig

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 18.12.2023 - 13 O 2839/23
    Zudem sollte das FernUSG der "Enttäuschung der Bildungswilligkeit" vorbeugen und ging von einer erheblich höheren Schutzbedürftigkeit des Teilnehmers am Fernunterricht im Verhältnis zu demjenigen am Direktunterricht aus (BT-Drs. 7/4245, S. 12 f.), stellte also nicht auf die Eigenschaft des Teilnehmers als Verbraucher ab (vgl. OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22, BeckRS 2023, 2794; LG Leipzig, Endurteil vom 01.02.2023 - Az. 05 O 1598/22 [vom Kläger vorgelegt als Anlage K 15] sowie LG Hamburg, Urteil vom 19.07.2023, Az. 304 O 277/22 [vorgelegt als Anlage K 16]); a. A. Hinweisschreiben des KG vom 22.06.2023, Az. 10 U 74/23 [vorgelegt von der Beklagten mit Schriftsatz vom 12.10.2023; Bl. 74 f d. A.]), welches die Argumentation des OLG Celle in dessen vorgenanntem Urteil vom 01.03.2023 mit Blick auf den nach der Gesetzesbegründung verfolgten Zweck des Verbraucherschutzes als "wenig überzeugend" bezeichnete).
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