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   LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2021 - 8 O 6345/20   

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LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2021 - 8 O 6345/20 (https://dejure.org/2021,33920)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30.03.2021 - 8 O 6345/20 (https://dejure.org/2021,33920)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 30. März 2021 - 8 O 6345/20 (https://dejure.org/2021,33920)
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  • OLG Nürnberg, 24.03.2016 - 8 U 1092/15

    Genehmigungsbedürftige Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages durch den

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2021 - 8 O 6345/20
    Die Kündigung des Versicherungsvertrages durch die Betreuerin mit Schreiben vom 08.07.2019 hat den Vertrag nicht beendet, da die Kündigung nach §§ 1908 i Abs. 1, 1812 Abs. 1, Abs. 3, 1831 BGB unwirksam ist, wie auch das OLG Nürnberg für den Fall der Kündigung einer Lebensversicherung entschieden hat (OLG Nürnberg, Teilurt. v. 24.3.2016 - 8 U 1092/15).

    Ist ein Gegenbetreuer - wie hier - nicht vorhanden, so tritt an die Stelle seiner Zustimmung die des Betreuungsgerichts, sofern nicht die Betreuung von mehreren Betreuern gemeinschaftlich geführt wird (§§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1812 Abs. 3 BGB; OLG Nürnberg, Teilurt. v. 24.3.2016 - 8 U 1092/15).

    Unter einer Verfügung versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst in seinem Inhalt ändert (BGH, Urt. v. 5.11.2009 - III ZR 6/09 -, juris, Rn. 13, 15; OLG Nürnberg, Teilurt. v. 24.3.2016 - 8 U 1092/15).

  • BGH, 05.11.2009 - III ZR 6/09

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bzgl. eines Vertrages zwischen dem

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 30.03.2021 - 8 O 6345/20
    Unter einer Verfügung versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst in seinem Inhalt ändert (BGH, Urt. v. 5.11.2009 - III ZR 6/09 -, juris, Rn. 13, 15; OLG Nürnberg, Teilurt. v. 24.3.2016 - 8 U 1092/15).
  • OLG Nürnberg, 29.07.2021 - 8 U 1230/21

    Kündigung einer Pflegetagegeldversicherung durch den Betreuer des

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 30.03.2021, Az. 8 O 6345/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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