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   LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21   

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LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21 (https://dejure.org/2022,44460)
LG Offenburg, Entscheidung vom 16.05.2022 - 2 O 348/21 (https://dejure.org/2022,44460)
LG Offenburg, Entscheidung vom 16. Mai 2022 - 2 O 348/21 (https://dejure.org/2022,44460)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Denn es handelt sich bei den begehrten Feststellungen um Vorfragen des mit dem Klageantrag Ziff. 2) geltend gemachten Leistungsantrags, so dass die mit dem Klageantrag Ziff. 1) erhobene Feststellungsklage bereits als Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO statthaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19, juris Rn. 20; BGH, Urteil vom 10.03.2021 - IV ZR 353/19, juris Rn. 18).

    Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Prämie nach § 203 Abs. 5 VVG erfordert nach der Rechtsprechung des BGH die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung nach § 203 Abs. 2 Satz 1 VVG veranlasst hat (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 26, juris).

    Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z. B. des Rechnungszinses, anzugeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 26, juris; BGH, Urteil vom 14. April 2021 - IV ZR 36/20 -, Rn. 30, juris).

    Dagegen ist es für diesen Zweck nicht erforderlich, dem Versicherungsnehmer die Rechtsgrundlage des geltenden Schwellenwerts oder die genaue Höhe der Veränderung der Rechnungsgrundlage mitzuteilen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, BGHZ 228, 56-75, Rn. 35, juris).

    Dabei muss ein Versicherungsnehmer den Mitteilungen mit der gebotenen Klarheit entnehmen können, dass eine Veränderung der Rechnungsgrundlage Versicherungsleistungen über dem geltenden Schwellenwert die konkrete Beitragserhöhung ausgelöst hat (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, BGHZ 228, 56-75, Rn. 39).

    Nicht ausreichend sind in allgemein gehaltener Form gehaltene Mitteilungen über die jährliche Durchführung der Prämienüberprüfung, ohne das Ergebnis der aktuellen Überprüfung mitzuteilen, denn der Versicherungsnehmer muss aus allgemein gehaltenen Informationen nicht den Schluss ziehen, dass die beschriebenen gesetzlichen Voraussetzungen einer Prämienerhöhung in diesem Fall eingetreten sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, BGHZ 228, 56-75, Rn. 39).

    Ebenso wenig ausreichend sind allgemeine Hinweise auf einen Anstieg der medizinischen Kosten in den letzten Jahren (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, BGHZ 228, 56-75, Rn. 39).

  • OLG Köln, 27.10.2020 - 9 U 74/20

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Die Annahme, ein Anschlagen des auslösenden Faktors nach "unten" könne nur die Prüfung einer möglichen Prämiensenkung eröffnen, ist sowohl mit dem Wortlaut des § 155 Abs. 3 VAG als auch mit dessen Sinn und Zweck unvereinbar (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 29. Juni 2018 - 8 O 5700/16 -, Rn. 17, juris; OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2020 - I-9 U 74/20 -, Rn. 52, juris; a. A. OLG Köln, Urteil vom 20. Juli 2012 - I-20 U 149/11 -, Rn. 29, juris).

    Denn dem Kläger war der Inhalt der jeweiligen Anpassungsschreiben, insbesondere die Tatsachen, die die zeitweise fehlende Wirksamkeit der Prämienerhöhung begründen, bekannt (OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2020 - 9 U 74/20 -, Rn. 88, juris).

    Einem Gläubiger ist die Erhebung einer Klage jedenfalls dann nicht unzumutbar, wenn er bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend macht und dadurch zu erkennen gibt, vom Bestehen des Anspruchs auszugehen (OLG Köln, Urteil vom 27. Oktober 2020 - 9 U 74/20 -, Rn. 89, juris m.w.N.).

  • BGH, 14.04.2021 - IV ZR 36/20

    Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen in der PKV

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Ein feststellungsfähiges gegenwärtiges Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 Abs. 1 ZPO kann sich daraus begründen, dass allein mit einem Leistungsurteil auf Rückzahlung überzahlter Beiträge nicht rechtskräftig festgestellt wäre, dass der Versicherungsnehmer zukünftig nicht zur Zahlung des sich aus den streitgegenständlichen Beitragsanpassungen ergebenden Erhöhungsbetrages verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 14.04.2021 - IV ZR 36/20, juris Rn. 27).

    Die Feststellung der Unwirksamkeit der Prämienerhöhung ist eine Vorfrage für den Leistungsantrag und geht über das dort erfasste Rechtsschutzziel des Klägers hinaus (BGH, Urteil vom 14.04.2021 - IV ZR 36/20, juris Rn. 28).

    Er hat auch nicht die Veränderung weiterer Faktoren, welche die Prämienhöhe beeinflusst haben, wie z. B. des Rechnungszinses, anzugeben (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19 -, Rn. 26, juris; BGH, Urteil vom 14. April 2021 - IV ZR 36/20 -, Rn. 30, juris).

  • OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 237/19

    Unzulässige Beitragserhöhung der DKV

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Damit ist diese Bestimmung nach § 208 VVG unwirksam (OLG Köln, Urteil vom 22. September 2020 - I-9 U 237/19 -, Rn. 66; Langheid/Wandt/Boetius, 2. Aufl. 2017, VVG § 203 Rn. 940; Prölss/Martin/Voit, 31. Aufl. 2021, MB/KK 2009 § 8b Rn. 2).

    Die Erweiterung des Rechts zur Beitragsanpassung bei einer nur vorübergehenden Veränderung der Versicherungsleistungen einerseits und die Absenkung des Schwellenwerts andererseits stellen inhaltlich voneinander abgrenzbare Regelungsgehalte dar (LG Oldenburg, VersR 2021, 632, 633; a.A. OLG Köln, Urteil vom 22. September 2020 - I-9 U 237/19 -, Rn. 68, juris).

    Zwar erscheint der sog. Blue-pencil-Test nicht durchführbar, weil die Klausel das Erfordernis der nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Rechnungsgrundlagen nicht nennt und damit keine ausdrückliche Bestimmung vorhanden ist, die gestrichen werden könnte; die Erweiterung des Rechts zur Beitragsanpassung bei einer nur vorübergehenden Veränderung der Versicherungsleistungen kann jedoch hinweggedacht werden mit der Folge, dass ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt, der weiterhin eine sinnvolle und wirksame Regelung enthält (LG Oldenburg, VersR 2021, 632, 633; a.A. OLG Köln, Urteil vom 22. September 2020 - I-9 U 237/19 -, Rn. 68, juris; Werber, VersR 2021 288, 290).

  • LG Oldenburg, 31.03.2021 - 13 O 2797/20

    Wirksamkeit von § 8b MBKK 09

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Ein Feststellungsinteresse ist jedoch dann nicht ersichtlich, wenn damalige Prämienanpassungen durch eine Tarifumstellung oder eine spätere wirksame Neufestsetzung der Prämie nicht mehr fortwirken und Rückzahlungsansprüche verjährt sind (LG Oldenburg, Urteil vom 31.03.2021 - 13 O 2797/20, VersR 2021, 632 (635)).

    Die Erweiterung des Rechts zur Beitragsanpassung bei einer nur vorübergehenden Veränderung der Versicherungsleistungen einerseits und die Absenkung des Schwellenwerts andererseits stellen inhaltlich voneinander abgrenzbare Regelungsgehalte dar (LG Oldenburg, VersR 2021, 632, 633; a.A. OLG Köln, Urteil vom 22. September 2020 - I-9 U 237/19 -, Rn. 68, juris).

    Zwar erscheint der sog. Blue-pencil-Test nicht durchführbar, weil die Klausel das Erfordernis der nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung der Rechnungsgrundlagen nicht nennt und damit keine ausdrückliche Bestimmung vorhanden ist, die gestrichen werden könnte; die Erweiterung des Rechts zur Beitragsanpassung bei einer nur vorübergehenden Veränderung der Versicherungsleistungen kann jedoch hinweggedacht werden mit der Folge, dass ein aus sich heraus verständlicher Klauselrest verbleibt, der weiterhin eine sinnvolle und wirksame Regelung enthält (LG Oldenburg, VersR 2021, 632, 633; a.A. OLG Köln, Urteil vom 22. September 2020 - I-9 U 237/19 -, Rn. 68, juris; Werber, VersR 2021 288, 290).

  • OLG Köln, 07.07.2020 - 9 U 227/19

    Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Kranken-

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Entstanden i. S. v. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB ist die Rückzahlungsforderung jeweils frühestens mit der Zahlung der vermeintlich überhöhten Prämie, weil frühestens mit der jeweiligen monatlichen Zahlung der vermeintlich überhöhten Prämie der Rückforderungsanspruch fällig wird und entsteht (OLG Köln, Urteil vom 07. Juli 2020 - I-9 U 227/19 -, Rn. 67, juris).

    b) Maßgebend für § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist der Erhalt der Mitteilungsschreiben zu den Erhöhungen, denn ab da hatte die Klägerseite Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen (OLG Köln, Urteil vom 07. Juli 2020 - I-9 U 227/19 -, Rn. 68, juris; Fuxmann/Leygraf, r+s 2021, 61 m.w.n. unter Fn. 14).

  • OLG Köln, 28.01.2020 - 9 U 138/19

    Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung AXA für unwirksam erklärt

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Denn die Kenntnis einzelner Zahlen ermöglicht dem Versicherungsnehmer weder eine rechnerische Kontrolle noch auch nur eine Plausibilitätsprüfung der Prämienerhöhung; dafür sind die versicherungsmathematischen Zusammenhänge zu komplex (OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018, - 8 U 57/18 -, VersR 2018, 1179 ff., in juris Rn. 100, 101, OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2020 - I-9 U 138/19 -, Rn. 73, juris).
  • OLG Celle, 20.08.2018 - 8 U 57/18

    Anforderungen an die Mitteilung der Gründe einer Prämienanpassung in der privaten

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Denn die Kenntnis einzelner Zahlen ermöglicht dem Versicherungsnehmer weder eine rechnerische Kontrolle noch auch nur eine Plausibilitätsprüfung der Prämienerhöhung; dafür sind die versicherungsmathematischen Zusammenhänge zu komplex (OLG Celle, Urteil vom 20.08.2018, - 8 U 57/18 -, VersR 2018, 1179 ff., in juris Rn. 100, 101, OLG Köln, Urteil vom 28. Januar 2020 - I-9 U 138/19 -, Rn. 73, juris).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Insoweit greift infolge der erhobenen Verjährungseinrede die kenntnisabhängige dreijährige Verjährung des § 195 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17 -, BGHZ 220, 297-323, Rn. 72), deren Beginn sich nach § 199 Abs. 1 BGB richtet.
  • BGH, 10.03.2021 - IV ZR 353/19

    Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung hinsichtlich Wirksamkeit;

    Auszug aus LG Offenburg, 16.05.2022 - 2 O 348/21
    Denn es handelt sich bei den begehrten Feststellungen um Vorfragen des mit dem Klageantrag Ziff. 2) geltend gemachten Leistungsantrags, so dass die mit dem Klageantrag Ziff. 1) erhobene Feststellungsklage bereits als Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 Abs. 2 ZPO statthaft ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19, juris Rn. 20; BGH, Urteil vom 10.03.2021 - IV ZR 353/19, juris Rn. 18).
  • BGH, 20.05.2021 - IV ZR 324/19

    Freistellung von einer anwltlichen Kostenforderung eines arbeitsgerichtlichen

  • OLG Köln, 20.07.2012 - 20 U 149/11

    Eine für den VN günstige Entwicklung der Prämien ermöglicht dem Versicherer

  • LG Hannover, 29.03.2021 - 19 O 291/20

    Wirksamkeit von § 8b MBKK 09

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.06.2018 - 8 O 5700/16

    Prämienanpassung ist auch bei Abweichung des auslösenden Faktors nach unten

  • OLG Karlsruhe, 17.03.2023 - 25 U 227/22

    Auskunft über Höhe auslösender Faktoren bei Beitragsanpassung privater

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 16.05.2022, Az. 2 O 348/21, wird zurückgewiesen.
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