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   LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 801 Js 35051/21 (8/22)   

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LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 801 Js 35051/21 (8/22) (https://dejure.org/2022,43643)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 01.09.2022 - 5 Ks 801 Js 35051/21 (8/22) (https://dejure.org/2022,43643)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 01. September 2022 - 5 Ks 801 Js 35051/21 (8/22) (https://dejure.org/2022,43643)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • rp-online.de (Pressemeldung, 01.09.2022)

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in Psychiatrie eingewiesen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustandes in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Urt. v. 2.3.2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschl. v. 22.2.2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202).

    Dies hat der Tatrichter anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (BGH, Beschluss v. 22.2.2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202; BGH, Beschluss v. 26.4.2001 - 4 StR 538/00, StV 2002, 477 f.).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Voraussetzung für die Anwendung des § 63 StGB ist nicht nur die Feststellung, dass der Täter im Zustand der Schuldunfähigkeit oder der verminderten Schuldfähigkeit eine Straftat begangen hat, sondern auch, dass von ihm "infolge seines Zustandes" erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGH, Urteil vom 06.03.1986 - 4 StR 40/86; BGH, Beschluss vom 06.02.1997 - 4 StR 672/96).

    Grundsätzlich muss der die Schuldfähigkeit beeinträchtigende Mangel auf einem länger dauernden psychischen Defekt beruhen (BGH, Beschluss vom 10.1. 2008 - 4 StR 626/07), der zwar nicht notwendig "krankhaft" sein, aber seinem Gewicht nach doch einer den Voraussetzungen der §§ 20, 21 genügenden krankhaften seelischen Störung entsprechen, dh in diesem untechnischen Sinne Krankheitswert haben muss (BGHSt 34, 22, 28; NStZ 98, 86 und 04, 197; NStZ-RR 00, 298).

  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84

    "Ausländer raus", "Tod dem Klerus", "Tötet Cremer", "Hängt Brandt" - öffentliche

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Unter der Schwelle tatbestandsrelevanter "Aufforderung" liegt auch die bloße Befürwortung von Straftaten; erforderlich ist vielmehr eine über eine bloße Befürwortung hinausgehende bewusstfinale Einwirkung auf andere mit dem Ziel, in ihnen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (vgl. BGHSt 32, 310 [311] = NJW 1984, 1631; BGHSt 31, 16 [22] = NJW 1982, 2508; BGHSt 28, 312 [314] = NJW 1979, 1556).

    Vor diesem Hintergrund werden zu tatbestandsmäßiger "Aufforderung" zwangsläufig nur solche Bekundungen, die auch den Eindruck der Ernstlichkeit erwecken; ein solcher Eindruck ist nur zu bejahen, wenn der Auffordernde nach dem Gesamtzusammenhang seiner Erklärung zumindest damit rechnet, seine Äußerung werde vom Leser oder Zuhörer gerade als zweckgerichtete Aufforderung zur Begehung bestimmter Straftaten verstanden (vgl. BGHSt 32, 310 = NJW 1984, 1631; NJW 2001, 2896).

  • BGH, 29.10.1997 - 2 StR 239/97

    Strafgrund für die versuchte Anstiftung zu einem Verbrechen

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Maßstab für die Beurteilung der Bestimmtheit ist, ob durch die Einbeziehung des anderen schon eine erhöhte Gefährdung des geschützten Rechtsguts eintreten kann (BGH Urt. v. 2.9. 1969 - 1 StR 280/69; BGHSt 10, 388, 389; 18, 160, 161; BGH, Urteil vom 29.10.1997 - 2 StR 239/97 (LG Frankfurt a.M.)).

    Dies folgt aus dem Tatbestand und dem Strafgrund des § 30 I StGB, der an die abstrakte Gefährlichkeit des Tatverhaltens und nicht an eine konkrete Gefährdung des geschützten Rechtsguts anknüpft (BGH, Urteil vom 29.10.1997 - 2 StR 239/97 (LG Frankfurt a.M.)).

  • BGH, 18.07.2013 - 4 StR 168/13

    Verurteilung und Unterbringungsanordnung gegen Nachstellungstäter aufgehoben

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, sind daher nicht mehr ohne Weiteres dem Bereich der Straftaten von erheblicher Bedeutung zuzurechnen (BGH, Beschluss v. 18.7.2013 - 4 StR 168/13).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Bei der gebotenen Abwägung zwischen den Sicherungsbelangen der Allgemeinheit und dem Freiheitsanspruch des Betroffenen ist auf die Besonderheiten des Falles einzugehen (vgl. BVerfG, Urt. v. 8.10.1985 - 2 BvR 1150/80 u. a. = BVerfGE 70, 297 [313] = NJW 1986, 767).
  • BGH, 02.03.2011 - 2 StR 550/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gewicht der

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustandes in Zukunft Taten begehen wird, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben (BGH, Urt. v. 2.3.2011 - 2 StR 550/10, NStZ-RR 2011, 240, 241; Beschl. v. 22.2.2011 - 4 StR 635/10, NStZ-RR 2011, 202).
  • BGH, 26.06.2007 - 5 StR 215/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Verhältnismäßigkeit; Schwere

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Die Unterbringung darf nicht angeordnet werden, wenn die wegen ihrer unbestimmten Dauer sehr belastende Maßnahme außer Verhältnis zu der Bedeutung der begangenen und zu erwartenden Taten stehen würde (BGH, Beschl. v. 26.6. 2007 - 5 StR 215/07 = NStZ-RR 2007, 300 [301]).
  • BGH, 31.07.2013 - 2 StR 220/13

    Anordnung der Unterbringung in er psychiatrischen Anstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Zu erwägen sind nicht nur der Zustand des Angeklagten und die von ihm ausgehende Gefahr, sondern auch sein früheres Verhalten, seine aktuellen Lebensumstände, die ihn konkret treffenden Wirkungen einer Unterbringung nach § 63 StGB sowie die Möglichkeiten, ggf. durch andere Maßnahmen auf ihn einzuwirken (BGH, Urt. v. 31.7. 2013 - 2 StR 220/13 (LG Limburg/Lahn).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 223/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (mangelhaft begründete

    Auszug aus LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22
    Sind die zu erwartenden Delikte nicht wenigstens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen, ist diese Voraussetzung nur in Ausnahmefällen begründbar (BGH, Beschluss v. 18.3.2008 - 4 StR 6/08; Beschluss v. 18.2.1992 - 4 StR 27/92; Beschluss v. 28.6.2005 - 4 StR 223/05, NStZ-RR 2005, 303, 304).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 538/00

    Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04

    Rücktritt des Anstifters bei objektiv fehlgeschlagenem aber vermeintlich

  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

  • BGH, 22.03.2000 - 3 StR 10/00

    Abgrenzung von Anstiftung und Beihilfe

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

  • BGH, 07.09.2017 - AK 42/17

    Haftprüfung (Fristberechnung bei neu hinzutretendem Tatvorwurf); dringender

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

  • BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07

    Geltung des Verschlechterungsverbotes beim Strafausspruch und bezüglich der

  • BGH, 11.11.2003 - 4 StR 424/03

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; rechtsstaatswidrige unvertretbare

  • BGH, 04.10.1957 - 2 StR 366/57
  • BGH, 09.09.1997 - 4 StR 377/97

    Tateinheit von Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter - Abgrenzung und

  • BGH, 19.11.1999 - 2 StR 521/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

  • BGH, 04.12.1962 - 5 StR 529/62
  • OLG Karlsruhe, 12.02.1993 - 3 Ss 99/92

    Aufforderung; Straftat; Wehrdienst; Verweigerung; Desertieren

  • OLG Köln, 23.02.1988 - Ss 30/88

    Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zur Sachbeschädigung; Gebrauchswert

  • BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
  • OLG Köln, 17.09.1982 - 1 Ss 653/82
  • BGH, 02.09.1969 - 1 StR 280/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • LG Bremen, 19.06.1986 - 18 Ns 15 Js 33512/85
  • RG, 19.04.1881 - 744/81

    1. Schließt Art. 9 der preuß. Verf.-Urk. vom 31. Januar 1850 (G.S. S. 17) den

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