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   LG Paderborn, 18.11.2022 - 5 T 98/22, 5 T 99/22   

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https://dejure.org/2022,47364
LG Paderborn, 18.11.2022 - 5 T 98/22, 5 T 99/22 (https://dejure.org/2022,47364)
LG Paderborn, Entscheidung vom 18.11.2022 - 5 T 98/22, 5 T 99/22 (https://dejure.org/2022,47364)
LG Paderborn, Entscheidung vom 18. November 2022 - 5 T 98/22, 5 T 99/22 (https://dejure.org/2022,47364)
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  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung

    Auszug aus LG Paderborn, 18.11.2022 - 5 T 98/22
    Anders kann es aber liegen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Fortbestand der Vollmacht bestehen, die geeignet sind, die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und damit die Wahrnehmung von Rechten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten zu beeinträchtigen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 03.02.2016 - XII ZB 425/14 m. w. Nw.).
  • BGH, 17.02.2016 - XII ZB 498/15

    Betreuungssache: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers trotz

    Auszug aus LG Paderborn, 18.11.2022 - 5 T 98/22
    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 17.02.2016 - XII ZB 498/15).
  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 475/19

    Betreuerbestellung: Erkennbarkeit des Beschwerdeführers bei Einlegung der

    Auszug aus LG Paderborn, 18.11.2022 - 5 T 98/22
    Die Bestellung eines Familienangehörigen, den der Betroffene als Betreuer wünscht - oder als Bevollmächtigten benannt hat-, kann deshalb auch dann mit dem Wohl des Betroffenen unvereinbar sein, wenn dieser entweder persönlich unter den Spannungen zwischen seinen Familienangehörigen leidet oder wenn die Regelung seiner wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnisse wegen der Spannungen innerhalb der Familie nicht gewährleistet ist (BGH, Beschl. v. 12.2.2020 - XII ZB 475/19).
  • LG Hildesheim, 12.07.2022 - 5 T 163/22

    Schriftformerfordernis bei der Stellung von Vergütungsanträgen

    Auszug aus LG Paderborn, 18.11.2022 - 5 T 98/22
    Wegen der weiteren Einzelheiten des zugrundeliegenden Sachverhalts und der wechselseitig zwischen den Beteiligten erhobenen Vorwürfe wird vollinhaltlich Bezug genommen auf den Beschluss der Kammer vom 19.01.2022, in welchem die Beschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) gegen die o. g. Beschlüsse zurückgewiesen wurden (5 T 163/22 und 5 T 164/22, Bl. 261 ff. d. A.).
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