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   LG Saarbrücken, 22.02.2024 - 13 S 43/23   

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https://dejure.org/2024,4659
LG Saarbrücken, 22.02.2024 - 13 S 43/23 (https://dejure.org/2024,4659)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.02.2024 - 13 S 43/23 (https://dejure.org/2024,4659)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - 13 S 43/23 (https://dejure.org/2024,4659)
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Volltextveröffentlichung

  • JurPC

    Online-Beauftragung einer "kostenneutralen" außergerichtlichen Forderungsbeitreibung im Rahmen eines Mahnbescheid-Portals

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.07.2019 - VIII ZR 74/18

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Weinkommissionärs: Reichweite einer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2024 - 13 S 43/23
    Hierbei bleiben Verständnismöglichkeiten unberücksichtigt, die zwar theoretisch denkbar, praktisch aber fernliegend sind und für die an solchen Geschäften typischerweise Beteiligte nicht ernsthaft in Betracht kommen (stRspr., vgl. z.B. BGH NJW-RR 2019, 1202 Rn. 20, beck-online m.w.N.).
  • BGH, 16.10.2012 - X ZR 37/12

    Kein Luftbeförderungsvertrag mit "noch unbekannt"

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2024 - 13 S 43/23
    Der Inhalt der Erklärung ist auch bei Vertragsschluss über ein automatisiertes Bestellsystem danach zu bestimmen, wie sie der menschliche Adressat nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte verstehen darf (BGH, Urteil vom 16.10.2012 - X ZR 37/12 -, BGHZ 195, 126-134, Rn. 17).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2024 - 13 S 43/23
    Die Abgeltung der Aufwendung ist unselbständiger Teil des zu zahlenden Entgelts, wovon auch bei Angeboten an einen zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer auszugehen ist (BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 492/99 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 22.10.1958 - IV ZR 78/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Saarbrücken, 22.02.2024 - 13 S 43/23
    Zutreffend hat das Amtsgericht erkannt, dass sich der Vergütungsanspruch der Klägerin aus §§ 675, 611 ff. BGB ergibt.Denn die Klägerin sollte für den Beklagten jedenfalls eine selbständige Tätigkeit wirtschaftlichen Charakters, die im Interesse eines anderen innerhalb einer fremden wirtschaftlichen Interessensphäre vorgenommen wird (BGH, Urteil vom 22.10.1958 - IV ZR 78/58 -, juris), erbringen, wobei ein konkreter Erfolg erkennbar nicht geschuldet war.
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