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   LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05   

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https://dejure.org/2010,76342
LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05 (https://dejure.org/2010,76342)
LG Stendal, Entscheidung vom 27.01.2010 - 21 O 24/05 (https://dejure.org/2010,76342)
LG Stendal, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 21 O 24/05 (https://dejure.org/2010,76342)
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  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Grundsätzlich hat der Schädiger die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (BGH NJW 1989, 290; 2002, 2553) .

    Eine Kreditaufnahme ist nur ausnahmsweise möglich, wenn der Kreditleicht zu beschaffen ist und den Geschädigten nur unerheblich belastet (vgl. BGH NJW 1989, 290).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2006 - 12 U 137/06

    Leistungsfreiheit der Wohngebäude- und Hausratversicherung: Inhalt der

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Auch insoweit ist der Kläger darlegungs- und beweisbelastet, dass die Obliegenheitsverletzung keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungsfalles oder auf die Schadenshöhe gehabt hat (vgl. nur OLG Karlsruhe Entscheidung vom 19.10.2006 Az. 12 U 137/06 Rz. 38 zit n. juris).

    Diese Klausel ist hier so auszulegen, dass die beiden Alternativen "Kündigung" und "Leistungsfreiheit" nicht im Ausschlussverhältnis stehen, sondern alternativ nebeneinander bestehen (s. auch OLG Karlsruhe 19.10.2006 12 U 137/06 zit. n. juris).

  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Grundsätzlich hat der Schädiger die vom Geschädigten zu veranlassende Schadensbeseitigung zu finanzieren (BGH NJW 1989, 290; 2002, 2553) .
  • BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls -

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Steuerliche Vorteile aufgrund eines Schadensereignisses sind grundsätzlich im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen (vgl. Palandt/Heinrichs, 68. Aufl. Vor § 249 Rz. 144), zu berücksichtigen ist insbesondere die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG (vgl. BGH NJW 1972, 1460).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2001 - 7 U 87/97

    Werkvertragsrecht - Umfang und Beschränkung des Schadensersatzes

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Die sachlichen Äußerungen des Klägers gehen in diesem Fall vor (vgl. OLG Karlsruhe Entscheidung vom 07.11.2001, Az. 7 U 87/97 Rz. 34 zit.n. juris).
  • OLG Hamburg, 07.07.2000 - 12 U 65/98

    Frostvorsorge; Obliegenheiten des Hausbesitzers

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Die Verursachungsbeiträge der Streitverkündeten, welcher dem Kläger zuzurechnen ist und der Beklagten zu 2) sind jeweils mit 50 % zu bewerten, da die jeweiligen Verursachungsbeiträge unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Verfehlungen jeweils fahrlässig erfolgten, als gleich zu bewerten sind (vgl. dazu auch Hanseatisches OLG Entscheidung vom 07.07.2000 Az. 12 U 65/98 Rz. 56 zit. n. Juris).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Bei einem Hausverwalter - wie hier der Streitverkündeten -, die allgemein zur Verwaltung eines Hauses beauftragt und bevollmächtigt ist, besteht die Repräsentantenstellung (vgl. auch OLG Hamm VersR 1987, 1002; BGHZ 122, 250).
  • BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00

    Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Es genügt vielmehr nach der Rechtsprechung des BGH, dass der Gewinn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gezogen worden wäre (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1542).
  • BGH, 22.01.1959 - II ZR 321/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Erstattungsfähig sind solche Aufwendungen, unabhängig davon ob sie erfolgreich vorgenommen werden, soweit sie dem Geschädigten nach der gegebenen Sachlage vernünftig und zweckmäßig erschienen (vgl. BGH-Entscheidung 22.1.1959, Az. II ZR 321/56 zit.n.juris) und der Erfolg ohne Verschulden des Geschädigten ausgeblieben ist (vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. (Oetker) § 254 Rz. 69).
  • OLG Düsseldorf, 04.08.2006 - 22 U 32/06

    Mangelhaftigkeit einer Werkleistung

    Auszug aus LG Stendal, 27.01.2010 - 21 O 24/05
    Es ist anerkannt, dass ein Fehler des Werks bereits vorliegt, wenn der tatsächliche Zustand von demjenigen abweicht, den die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrags vereinbart haben (vgl. dazu OLG Düsseldorf Entscheidung vom 04.08.2006 Az. I - 22 U 32/06 Rz. 40 zit.n. juris).
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