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   LG Stuttgart, 23.01.2024 - 49 O 142/23   

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https://dejure.org/2024,2462
LG Stuttgart, 23.01.2024 - 49 O 142/23 (https://dejure.org/2024,2462)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23.01.2024 - 49 O 142/23 (https://dejure.org/2024,2462)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - 49 O 142/23 (https://dejure.org/2024,2462)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entziehung der Geschäftsführung; Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis; Geschäftsführung in der Partnerschaftsgesellschaft; Geschäftsführung in beruflichen Angelegenheiten; wichtiger Grund für die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis; Treuepflicht und ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Eingriff in Ressort, Geschäftsführerposition, Geschäftsführertätigkeit, Organkonflikte, Unterlassungsanspruch, Verhinderung Geschäftsführungsmaßnahmen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.2014 - II ZR 24/13

    BGB-Gesellschaft: Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung wegen

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2024 - 49 O 142/23
    Sinn und Zweck einer Ladung ist es, dem einzelnen Gesellschafter die Teilnahme an der Versammlung und deren ordnungsgemäße Vorbereitung zu ermöglichen (BGH, Urt. v. 11.03.2014, II ZR 24/13, NZG 2014, 621 Rz. 13).

    Insoweit kommt der Grundsatz zur Anwendung, dass ein formaler Mangel bei einer Personengesellschaft dann nicht zur Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen führt, wenn ausgeschlossen werden kann, dass sein Zustandekommen durch den Fehler beeinflusst wurde (für den Fall des Ladungsmangels: BGH, Urt. v. 11.03.2014, II ZR 24/13, NZG 2014, 621 f.; allgemein siehe z.B. Schäfer, in: Ulmer/Schäfer, GbR und PartG, 8. Aufl., § 709 a.F. Rn. 111).

  • BGH, 09.09.2002 - II ZR 198/00

    Treuepflicht des BGB -Gesellschafters

    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2024 - 49 O 142/23
    BGH, Urt. v. 09.09.2002, II ZR 198/00, NJW-RR 2003, 169, 170 m.w.N.; Geibel, in beckOGK BGB, § 706 [a.F.] Rn. 86).
  • BGH, 15.01.1996 - II ZR 22/95
    Auszug aus LG Stuttgart, 23.01.2024 - 49 O 142/23
    Der in diesem Zusammenhang klägerseits zitierte Beschluss des BGH vom 15.01.1996 (Az. II ZR 22/95, Kurzwiedergabe in DStR 1996, 879, und juris), aus dem sich anderes ergeben soll, dürfte nicht übertragbar sein: Insoweit lässt sich den Veröffentlichungen des Beschlusses bereits kein vergleichbarer Sachverhalt entnehmen.
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