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   LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16   

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https://dejure.org/2020,27083
LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16 (https://dejure.org/2020,27083)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16 (https://dejure.org/2020,27083)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16 (https://dejure.org/2020,27083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    §§ 385 ff. AO; § 13 StGB; § 258 Abs. 1 StGB
    AO, StGB

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 116 Abs 1 AO, § 385 AO, § 386 Abs 1 AO, § 387 Abs 1 AO, § 399 Abs 2 AO
    Steuerliche Außenprüfung: Strafbarkeit wegen Strafvereitelung durch Unterlassen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 544
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.04.1997 - 2 StR 670/96

    Strafvereitelung durch Unterlassen (Garantenpflicht von Strafvollzugsbeamten,

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16
    Rechtsgut des § 258 StGB ist die staatliche Strafrechtspflege (BGH NJW 1997, 2059; h.M., Lackner/Kühl, StGB, § 258 Rdnr. 1 mwN.).

    Das bedeutet für das Delikt der Strafverfolgungsvereitelung nach § 258 Abs. 1, § 13 StGB, dass für die Abwendung des Vereitelungserfolgs nur einstehen muss, wer von Rechts wegen dazu berufen ist, an der Strafverfolgung mitzuwirken, also in irgendeiner Weise dafür zu sorgen oder dazu beizutragen, dass Straftäter nach Maßgabe des geltenden Rechts ihrer Bestrafung oder sonstigen strafrechtlichen Maßnahmen zugeführt werden (BGH NJW 1997, 2059; Lackner/Kühl, § 258 Rdnr. 7a).

    Darauf, ob die Garantenstellung auch aus einer Verwaltungsvorschrift wie § 10 BpO folgen könnte, kommt es somit nicht an (bejahend Lackner/Kühl/Kühl, 29. Aufl. 2018, StGB § 258 Rn. 7a; verneinend MüKoStGB/Cramer, 3. Aufl. 2017, StGB § 258 Rn. 18; Verrel GA 2003, 595; Sangenstedt, Garantenstellung und Garantenpflicht von Amtsträgern, 1989, 531 ff.; Schnapp/Düring NJW 1988, 738; offen gelassen von BGH NJW 1997, 2059 (2060)).

  • BGH, 01.02.2005 - 1 StR 422/04

    Fahrlässige Tötung (Bestimmung der Sorgfaltspflicht bzw. Pflichtwidrigkeit im

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16
    Jedenfalls in der Rechtsprechung herrschend ist die Schwerpunkt-Formel, der zufolge es darauf ankommt, wo unter Berücksichtigung des sozialen Handlungssinnes der Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit liegt (etwa BGH NStZ 2005, 446, 447).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 90/09

    Zusammenwirken von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften im

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16
    Daraus folgt, dass sich die Pflicht der Beamten der Finanzbehörde zur Ermittlung von Steuerstraftaten bereits aus § 386 Abs. 1 Hs. 1 ergibt (so Graf/Jäger/Wittig/Bülte, 2. Aufl. 2017, StGB § 258 Rn. 28 unter Hinweis auf BGH NJW 2009, 2319 und den Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zu Anwendungsfragen zu § 10 Abs. 1 BpO, BStBl. I 2009, 829) oder aus § 399 Abs. 2 S. 1 AO (so Graf/Jäger/Wittig/Ebner, 2. Aufl. 2017, BPO § 10 Rn. 8 unter Hinweis auf Hellmann AO-NebenStrafVerfR 364 u. 365 f.) bzw. aus §§ 385, 386 Abs. 2 AO (vgl. Schneider wistra 2004, 1 (2); MüKoStGB/Cramer, 3. Aufl. 2017, StGB § 258 Rn. 16 erwähnt § 386 AO).
  • BGH, 03.12.1997 - 2 StR 267/97

    Bestechlichkeit eines Polizeibeamten

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16
    Unerheblich ist, ob dem Amtsträger die betreffende Sache durch den Geschäftsverteilungsplan der Behörde zur Bearbeitung zugewiesen ist (Schönke/Schröder/Hecker, 30. Aufl. 2019, StGB § 258a Rn. 4 unter Hinweis auf BGHSt 4, 168, NStZ 98, 194 zu § 332).
  • FG Berlin-Brandenburg, 27.03.2014 - 4 K 2166/13

    Aufhebung einer Prüfungsanordnung wegen Zweifeln an der Wahrung des Grundsatzes

    Auszug aus LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16
    Der Prüfer ist zudem gem. §§ 397 Abs. 1, 399 Abs. 2 S. 1 AO unstreitig dazu berechtigt, allerdings nicht verpflichtet, selbst das Steuerstrafverfahren unmittelbar einzuleiten (Graf/Jäger/Wittig/Ebner, 2. Aufl. 2017, BPO § 10 Rn. 5 unter Hinweis auf FG Bln-Bbg DStRE 2015, 1138 (1141); Adick/Bülte FiskalStrafR/Grimsel Kap. 4 Rn. 84; Buse DB 2011, 1942; Kretzschmar StBp 1983, 265 f.; Suhr/Naumann/Bilsdorfer Rn. 436).
  • OLG Frankfurt, 24.04.1998 - 3 Ss 117/98
    Auszug aus LG Stuttgart, 24.03.2020 - 61 Ns 142 Js 114222/16
    Für die Strafvereitelung bedeutet diese "Abgrenzung", dass ein Unterlassen der Anknüpfungspunkt der strafrechtlichen Würdigung ist, wenn sich jemand schlicht weigert, eine bestimmte Handlung vorzunehmen, zum Beispiel eine Aussage zu machen (OLG Frankfurt a.M. StraFo 1998 237) oder als Arzt dem Beschuldigten Blut abzunehmen.
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