Rechtsprechung
LG Traunstein, 02.09.2020 - 4 T 1968/20 |
Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegrund, Verfahrenskostenhilfeverfahren, Verfahrensbevollmächtigter, Zurückweisungshaft, Fluchtgefahr, Haftantrag, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Elektronischer Rechtsverkehr, Unerlaubte Einreise, Elektronisches Dokument, ...
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 09.07.2020 - 8 XIV 84/20
- LG Traunstein, 02.09.2020 - 4 T 1968/20
- BGH, 07.11.2023 - XIII ZB 73/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 65/19
Haft zur Sicherung der Zurückweisung auch bei einer Wiederaufnahme der Kontrollen …
Auszug aus LG Traunstein, 02.09.2020 - 4 T 1968/20
Die Kammer erteilte am 10.08.2020 den Hinweis, dass unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12.02.2020 - XIII ZB 65/19 beabsichtigt ist, die Beschwerde zurückzuweisen (Blatt 69/70).Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 12.02.2020 - XIII ZB 65/19) bestimmen sich die Voraussetzungen für die Haft zur Sicherung der Überstellung des Betroffenen nach Pakistan allerdings nicht nach § 15 Abs. 5 Satz 1 AufenthG, sondern nach Art. 2 Abs. 1 der RL 2008/115 (im Folgenden: Rückführungsrichtlinie), da - wie im Folgenden auszuführen sein wird - in der vorliegenden Fallkonstellation von einer Einreise des Betroffenen in die Bundesrepublik Deutschland auszugehen ist und eine europarechtskonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts geboten ist.
- BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 02.09.2020 - 4 T 1968/20
Die Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falles ansprechen (BGH vom 15.09.2011, FGPrax 2011, 317). - BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 02.09.2020 - 4 T 1968/20
Es soll gewährleisten, dass das Gericht die Grundlagen erkennt, auf welche die Behörde ihren Antrag stützt, und dass das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Übermittlung des Haftantrags nach § 23 Abs. 2 FamFG gewahrt wird (BGH vom 22. Juli 2010, V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511). - BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
Auszug aus LG Traunstein, 02.09.2020 - 4 T 1968/20
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe setzt neben der Bedürftigkeit des Betroffenen voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BGH vom 20.05.2016, V ZB 140/15).