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   LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09   

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https://dejure.org/2009,40865
LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09 (https://dejure.org/2009,40865)
LG Traunstein, Entscheidung vom 31.08.2009 - 4 T 2068/09 (https://dejure.org/2009,40865)
LG Traunstein, Entscheidung vom 31. August 2009 - 4 T 2068/09 (https://dejure.org/2009,40865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Vergütung des Gegenbetreuers nach dem Tod des Betreuten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Verweilen an einem Ort für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monate stellt keinen nur vorübergehenden Aufenthalt mehr dar; Konkrete Vergütung des Zeitaufwands nach Einzelaufstellung für Notgeschäftsführung nach § 1698b BGB; Konkrete Vergütung des Zeitaufwand nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vergütung eines Gegenbetreuers nach Tod des Betreuten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 329
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 28.07.2006 - 33 Wx 75/06

    Vorläufige und endgültige Betreuung bei strafrechtlicher Unterbringung in

    Auszug aus LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09
    Jemand hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich unter Umständen aufhält, der erkennen lasse, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (vgl. OLG München vom 28.07.2006, BtPrax 2006, 182).
  • OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05

    Betreuervergütung bei Tod des Betreuten - Vergütung unaufschiebbarer

    Auszug aus LG Traunstein, 31.08.2009 - 4 T 2068/09
    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 09.08.2006 (NJW-RR 2006, 1517) für den Fall der Notgeschäftsführung nach § 1698b BGB entschieden, dass der Zeitaufwand nach Einzelaufstellung konkret zu vergüten ist.
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 83/14

    Vergütung des Betreuers: Fortsetzung der Betreuertätigkeit in Unkenntnis des

    Insofern sei - im Gegensatz zu der Notgeschäftsführung nach § 1698 b BGB - davon auszugehen, dass nicht nur einzelne Angelegenheiten erledigt worden seien, sondern die normale Betreuertätigkeit fortgeführt worden sei (LG Traunstein FamRZ 2010, 329; juris PK-BGB/Pammler-Klein § 1893 Rn. 16).
  • AG Gelnhausen, 26.10.2012 - 76 XVII 440/12

    Anspruch auf Betreuervergütung nach dem Tod des Betroffenen bis zur

    4 Der Betreuer hat in diesem Fall für den Zeitraum ab Wirksamkeit des Betreuerbeschlusses bis zur Kenntnisnahme vom Tod des Betroffenen einen Anspruch auf Vergütung gemäß § 5 VBVG i.V.m. §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1893 Abs. 1, 1698 a Abs. 1 Satz 1 BGB (vergl. LG Traunstein, 4 T 4660/05, Beschluss vom 20.02.2006, und LG Traunstein, 4 T 2068/09, Beschluss vom 31.08.2009).
  • AG Weißenburg, 08.02.2011 - XVII 366/06

    Betreuervergütung: Ansatz des pauschalen Zeitaufwandes am Tag des Wirksamwerdens

    Für den Fall der späteren Kenntnis der Beendigung der Betreuung durch den Tod des Betroffenen hat das Landgericht Traunstein (Beschluss vom 31.08.2009, FamRZ 2010, 329) entschieden, dass die Betreuervergütung bei Weiterführung pauschal bis zur Kenntnis des Betreuers vom Tod des Betreuten zu vergüten sei.
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