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   LG Trier, 09.07.2018 - 5 T 48/18   

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https://dejure.org/2018,21617
LG Trier, 09.07.2018 - 5 T 48/18 (https://dejure.org/2018,21617)
LG Trier, Entscheidung vom 09.07.2018 - 5 T 48/18 (https://dejure.org/2018,21617)
LG Trier, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 5 T 48/18 (https://dejure.org/2018,21617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Pfändung einer Geldforderung: Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen vor Eintritt des Erbfalls; Pfändung von Zugewinnausgleichsforderungen vor Beendigung des Güterstandes

  • IWW

    § 852 Abs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Pfändung von Erbteilen oder Pflichtteilsansprüchen vor Eintritt des Erbfalls

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Pfändung Erbteile oder Pflichtteilsansprüche vor Erbfalleintritt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Keine Pfändung von Erbteilen vor Eintritt des Erbfalls

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Keine Pfändung von Erbteilen vor Eintritt des Erbfalls

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann sind Erbschaftsansprüche und Pflichtteilsansprüche pfändbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1768
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1993 - IX ZR 116/92

    Eingeschränkte Pfändung des Pflichtteilsanspruches vor vertraglicher Anerkennung

    Auszug aus LG Trier, 09.07.2018 - 5 T 48/18
    Das von der Gläubigerin zitierte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 08.07.1993 (IX ZR 116/92 = MDR 1994, 203) setzt gleichfalls voraus, dass der Erbfall bereits eingetreten und damit der Pflichtteilsanspruch als Vollrecht begründet ist.
  • BGH, 08.05.2008 - IX ZR 180/06

    Verjährung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts; Wirksamkeit der

    Auszug aus LG Trier, 09.07.2018 - 5 T 48/18
    Eine auch unter der aufschiebenden Bedingung der Rechtskraft eines Scheidungsurteils vereinbarte Abtretung ist wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig (BGH, Urteil vom 08.05.2008 IX ZR 180/06 - juris).
  • LG Leipzig, 05.07.2004 - 16 T 2268/04

    Pfändung von Ansprüchen auf Zahlung des Zugewinnausgleichs; Sinn und Zweck der

    Auszug aus LG Trier, 09.07.2018 - 5 T 48/18
    In der Instanzrechtsprechung und der Kommentarliteratur wird indes der Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns erst mit der Beendigung des Güterstands als pfändbar angesehen (LG Leipzig, Beschluss vom 05.07.2004, 16 T 2268/04 - juris; BeckOK ZPO/Riedel § 852 Rn. 18, MüKoBGB/Koch § 1378 Rn. 22; Musielak/Voit, § 852 Rn. 4a).
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