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   LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15   

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https://dejure.org/2021,49984
LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15 (https://dejure.org/2021,49984)
LG Trier, Entscheidung vom 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15 (https://dejure.org/2021,49984)
LG Trier, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 2a KLs 5 Js 30/15 (https://dejure.org/2021,49984)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Pressemitteilung)

    Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

  • lto.de (Kurzinformation, 15.12.2021)

    Cyberbunker-Prozess geht in nächste Runde

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 19.10.2020)

    Das Darknet-Versteck an der Mosel: "Cyberbunker"-Prozess hat begonnen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (66)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
    Dies setzt ein Mindestmaß an fester Organisation mit einer gegenseitigen Verpflichtung der Mitglieder voraus (vgl. im Wesentlichen zur früheren Rechtslage BGH, Beschl. 3 StR 267/76 v. 27.10.1976; BGHSt 31, 202, 204; BGHSt 54, 69, 108; BGH, Beschl. StB 32/17 v. 22.03.2018, NStZ-RR 2018, 206, 207; BT-Drs.

    Hierbei war eine subjektive Einbindung der Beteiligten in die kriminellen Ziele der Organisation und in deren entsprechende Willensbildung unter Zurückstellung individueller Einzelmeinungen erforderlich (vgl. BGH, Urt. 3 StR 552/08 v. 14.08.2009; BGHSt 54, 69, 109 = NJW 2009, 3448, 3460).

    An einer kriminellen Vereinigung beteiligt sich als Mitglied, wer sich einvernehmlich in die Organisation eingliedert und eine Tätigkeit zur Förderung der kriminellen Ziele der Vereinigung von innen her entfaltet (zur alten Rechtslage vgl. BGH, NJW 2009, 3448, 3460; NJW 2010, 3042, 3044; zur aktuellen Rechtslage vgl. BGH, Beschl. StB 32/17 v. 22.03.2018, NStZ-RR 2018, 206, 207; Schäfer/Anstötz, MüKo, StGB, 4. Aufl. 2021, § 129 Rn. 82 m.w.N.).

    Ferner kann die Mitgliedschaft grundsätzlich auch in solchen Zeiten fortbestehen, in denen keine aktive Tätigkeit entfaltet wird (vgl. BGH Urt. 3 StR 552/08 v. 14.08.2009, NJW 2009, 3448, 3459 f.).

  • LG Köln, 28.07.2017 - 118 KLs 4/17

    Telekom-Hacker: Auftrag kam aus Liberia

    Auszug aus LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
    Spätestens seit November 2016 verwendete der durch Urteil des Landgerichts Köln vom 28. Juli 2017 - Az. 118 KLs 4/17 - rechtskräftig verurteilte Daniel K... das sogenannte "Mirai-Botnetz #14", um DDos-Attacken auf mit dem Internet verbundene Endgeräte anderer durchzuführen.

    Dieses liegt zudem auch dem Urteil des Landgerichts Köln vom 28. Juli 2017, Az. 118 KLs 4/17, zugrunde.

    Diese werden gestützt durch die verlesenen Feststellungen des Urteils des Landgerichts Köln vom 28. Juli 2017, Az.: 118 KLs 4/17, gegen Daniel K.

  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 233/14

    Hooligans als kriminelle Vereinigung

    Auszug aus LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
    Nach der Rechtsprechung ist unter einer Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 1 StGB a.F. der auf eine gewisse Dauer angelegte, organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (vgl. BGHSt 28, 147 = NJW 1979, 172; BGHSt 46, 349 (354) = NJW 2001, 1734 f.; BGH, NJW 2010, 1979 ff.; BGH, NJW 2015, 1540 ff.).

    Während nach der bisherigen Rechtsprechung zu § 129 Abs. 1 StGB a.F. ein mitgliedschaftliches Zusammenwirken zu einem gemeinsamen Zweck mit verteilten Rollen und einer abgestimmten, koordinierten Aufgabenverteilung erforderlich war (vgl. BGH, NJW 2015, 1540), kann eine Vereinigung nach § 129 Abs. 1 Satz 1 StGB n.F. nunmehr unabhängig von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder bestehen (BT-Drs. 18/11275, S. 11; s. auch BGH, Beschl. StB 13/20 v. 28.04.2020, BeckRS 2020, 9438 Rn. 20).

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