Rechtsprechung
LG Ulm, 29.07.2009 - 10 O 77/09 KfH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werbung durch Auslobung eines Gutscheins von 3,00 EUR für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel ist nicht unlauter; Lautere Werbung bei der Auslobung eines Gutscheins von 3,00 EUR für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel; Umgehung der Preisbindung für rezeptpflichtige ...
Verfahrensgang
- LG Ulm, 29.07.2009 - 10 O 77/09 KfH
- LG Ulm, 13.08.2009 - 10 O 77/09
- OLG Stuttgart, 10.12.2009 - 2 U 66/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04
Aussetzung wegen Parallelverfahren
Auszug aus LG Ulm, 29.07.2009 - 10 O 77/09
Die Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO kommt nicht in Betracht, da die Gleichheit der zu entscheidenden Rechtsfragen keinen Aussetzungsgrund nach § 148 ZPO darstellt (BGH, NJW 2005, 1947 [BGH 30.03.2005 - X ZB 26/04] ).