Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 16.05.2011 - 5 O 265/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,68276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 25 VVG, § 305 BGB, § 305c BGB
In der Vertrauensschadensversicherung handelt es sich bei einer Klausel, nach der Schäden nicht ersetzt werden, wenn diese später als zwei Jahre nach ihrer Verursachung dem Versicherer gemeldet werden, nicht um eine verhüllte Obliegenheit, sondern um einen ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
In der Vertrauensschadensversicherung handelt es sich bei einer Klausel, nach der Schäden nicht ersetzt werden, wenn diese später als zwei Jahre nach ihrer Verursachung dem Versicherer gemeldet werden, nicht um eine verhüllte Obliegenheit, sondern um einen ...
- versicherungsrechtsiegen.de
Vertrauensschadensversicherung - Schaden nach 2 Jahren gemeldet - verhüllte Obliegenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 16.05.2011 - 5 O 265/09
- OLG Frankfurt, 21.09.2012 - 3 U 140/11