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   LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21   

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https://dejure.org/2023,46038
LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21 (https://dejure.org/2023,46038)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21 (https://dejure.org/2023,46038)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - L 2 SO 3359/21 (https://dejure.org/2023,46038)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des BSG lediglich vorübergehend zur Verfügung stehende Einnahmen nicht als Einkommen zu qualifizieren, namentlich zivilrechtlich wirksame Darlehen i.S.d. § 488 Abs. 1 BGB, bei denen von Anfang an eine rechtlich wirksame Rückzahlungsverpflichtung i.S.d. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht, sowie zurückzuzahlende Zuwendungen, die wegen einer rechtswidrigen Leistungsablehnung erbracht werden und die nur vorübergehend bis zu einem Einsetzen der Hilfe gewährt werden, wobei die Aufklärung der Umstände und ihre abschließende Würdigung dem Tatsachengericht obliegen(vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 25 unter Anschluss an das Urteil vom 17.10.20010 - B 14 AS 46/09 R - juris Rn. 16 ff.; Urteil vom 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - juris; Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 25).

    Demgegenüber spricht es etwa gegen die Glaubhaftigkeit einer solchen Behauptung, wenn der Inhalt der Abrede (insbesondere u.a. die Rückzahlungsmodalitäten) und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht substantiiert dargelegt werden oder ein plausibler Grund für den Abschluss des Darlehensvertrages nicht genannt werden kann (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R - juris Rn. 21 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz - Berufsunfähigkeitsrente aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Für die Frage, ob Einkommen vorliegt, spielt es zunächst keine Rolle, welcher Art die Einnahmen sind, woher sie stammen, ob sie einen Rechtsgrund haben, wie sie geleistet wurden (einmalig oder laufend, regelmäßig oder unregelmäßig und unter welcher Bezeichnung bzw. Form) und ob und inwieweit die Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig wären (vgl. BSG, Urteil vom 03.07.2020 - B 8 SO 27/18 R - juris Rn. 15; Urteil vom 28.02.2013 - B   8 SO 12/11 R - juris Rn. 14; Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 20/08 R - juris Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17 - juris; vgl. ferner § 1 Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII).

    Einkommen ist all das, was jemand wertmäßig dazu erhält, ohne Rücksicht darauf, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahme besteht oder ob die Zahlung ohne Rechtspflicht erfolgt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17 - m.w.N.).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des BSG lediglich vorübergehend zur Verfügung stehende Einnahmen nicht als Einkommen zu qualifizieren, namentlich zivilrechtlich wirksame Darlehen i.S.d. § 488 Abs. 1 BGB, bei denen von Anfang an eine rechtlich wirksame Rückzahlungsverpflichtung i.S.d. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht, sowie zurückzuzahlende Zuwendungen, die wegen einer rechtswidrigen Leistungsablehnung erbracht werden und die nur vorübergehend bis zu einem Einsetzen der Hilfe gewährt werden, wobei die Aufklärung der Umstände und ihre abschließende Würdigung dem Tatsachengericht obliegen(vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 25 unter Anschluss an das Urteil vom 17.10.20010 - B 14 AS 46/09 R - juris Rn. 16 ff.; Urteil vom 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - juris; Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommensberücksichtigung - Überbrückungsdarlehen bzw

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des BSG lediglich vorübergehend zur Verfügung stehende Einnahmen nicht als Einkommen zu qualifizieren, namentlich zivilrechtlich wirksame Darlehen i.S.d. § 488 Abs. 1 BGB, bei denen von Anfang an eine rechtlich wirksame Rückzahlungsverpflichtung i.S.d. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht, sowie zurückzuzahlende Zuwendungen, die wegen einer rechtswidrigen Leistungsablehnung erbracht werden und die nur vorübergehend bis zu einem Einsetzen der Hilfe gewährt werden, wobei die Aufklärung der Umstände und ihre abschließende Würdigung dem Tatsachengericht obliegen(vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 25 unter Anschluss an das Urteil vom 17.10.20010 - B 14 AS 46/09 R - juris Rn. 16 ff.; Urteil vom 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - juris; Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des BSG lediglich vorübergehend zur Verfügung stehende Einnahmen nicht als Einkommen zu qualifizieren, namentlich zivilrechtlich wirksame Darlehen i.S.d. § 488 Abs. 1 BGB, bei denen von Anfang an eine rechtlich wirksame Rückzahlungsverpflichtung i.S.d. § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht, sowie zurückzuzahlende Zuwendungen, die wegen einer rechtswidrigen Leistungsablehnung erbracht werden und die nur vorübergehend bis zu einem Einsetzen der Hilfe gewährt werden, wobei die Aufklärung der Umstände und ihre abschließende Würdigung dem Tatsachengericht obliegen(vgl. BSG, Urteil vom 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R - juris Rn. 25 unter Anschluss an das Urteil vom 17.10.20010 - B 14 AS 46/09 R - juris Rn. 16 ff.; Urteil vom 06.10.2011 - B 14 AS 66/11 R - juris; Urteil vom 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 20/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Aufgrund des Aktualitätsgrundsatzes und Bedarfsdeckungsgrundsatzes sind in zeitlicher Hinsicht grundsätzlich alle unterkunftsbezogenen Zahlungsverpflichtungen zu berücksichtigen, die sich aus dem Mietvertrag ergeben und denen die Leistungsberechtigten im jeweils maßgeblichen Bewilligungszeitraum ausgesetzt sind (Löcken in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl., § 35 SGB XII [Stand: 25.05.2021], Rn. 36 unter Verweis auf BSG, Urteil vom 08.05.2019 - B 14 AS 20/18 R - und Löcken, a.a.O., Rn. 43).
  • BSG, 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Eine Gutschrift auf dem Girokonto des Betroffenen sei auch dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn sich das Konto im Zeitpunkt des Zuflusses im Soll befunden habe (BSG, Urteil vom 12.05.2017 - B 8 SO 23/15 R - juris Rn. 34 ff.).
  • BSG, 25.04.2018 - B 8 SO 25/16 R

    Zahlung eines pauschalierten Mehrbedarfs wegen der Zuerkennung des Merkzeichens G

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Der Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelbedarfs für Merkzeichen G sei nicht schon ab dem Zeitpunkt anzuerkennen, in dem die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen G vorlägen; sondern erst ab dem Monat, in dem der Feststellungsbescheid des Versorgungsamts ergangen sei (unter Verweis auf Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 25.04.2018 - B 8 SO 25/16 R - juris Rn. 17).
  • BSG, 28.02.2013 - B 8 SO 12/11 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Für die Frage, ob Einkommen vorliegt, spielt es zunächst keine Rolle, welcher Art die Einnahmen sind, woher sie stammen, ob sie einen Rechtsgrund haben, wie sie geleistet wurden (einmalig oder laufend, regelmäßig oder unregelmäßig und unter welcher Bezeichnung bzw. Form) und ob und inwieweit die Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig wären (vgl. BSG, Urteil vom 03.07.2020 - B 8 SO 27/18 R - juris Rn. 15; Urteil vom 28.02.2013 - B   8 SO 12/11 R - juris Rn. 14; Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 20/08 R - juris Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17 - juris; vgl. ferner § 1 Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 20/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Heimträgers -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 06.12.2023 - L 2 SO 3359/21
    Für die Frage, ob Einkommen vorliegt, spielt es zunächst keine Rolle, welcher Art die Einnahmen sind, woher sie stammen, ob sie einen Rechtsgrund haben, wie sie geleistet wurden (einmalig oder laufend, regelmäßig oder unregelmäßig und unter welcher Bezeichnung bzw. Form) und ob und inwieweit die Einnahmen nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) steuerpflichtig wären (vgl. BSG, Urteil vom 03.07.2020 - B 8 SO 27/18 R - juris Rn. 15; Urteil vom 28.02.2013 - B   8 SO 12/11 R - juris Rn. 14; Urteil vom 09.06.2011 - B 8 SO 20/08 R - juris Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2019 - L 7 SO 4766/17 - juris; vgl. ferner § 1 Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII).
  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 27/18 R

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach

  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 20/14 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

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