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   LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20   

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https://dejure.org/2021,45711
LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20 (https://dejure.org/2021,45711)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2021 - L 11 R 399/20 (https://dejure.org/2021,45711)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2021 - L 11 R 399/20 (https://dejure.org/2021,45711)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7 Abs 1 S 2 SGB 4, § 25 SGB 4, § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB 6, § 84 Abs 3 HGB
    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Berater im Außendienst - Tätigkeit im Wesentlichen für einen Auftraggeber - Tätigkeit als echter Untervertreter für einen anderen Handelsvertreter - ausschließlicher vertraglicher Anspruch des Hauptvertreters ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 2 Abs. 1 Nr. 9
    Ein 'Berater im Außendienst', der (als echter Untervertreter) für einen Handelsvertreter (Hauptvertreter) Aufträge aquiriert, ist nur für einen Auftraggeber tätig, wenn er von dem Handelvertreter für jeden Auftrag einen Provisionsanteil erhält und nur der ...

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 2 Abs. 1 Nr. 9
    Versicherungs- und Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung als selbständig Tätiger Anforderungen an die Tätigkeit eines 'echten Untervertreters' für einen Handelsvertreter im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in der ab 01.05.2007 geltenden Fassung (Gesetz vom 20. April 2007, BGBl. I, 554) sind versicherungspflichtig selbstständig tätige Personen, die a) im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft (vgl BSG 10.10.2007, B 12 R 24/07 B, juris Rn 7; BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 30 mwN zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung).

    Der Gesetzgeber hat die Schutzbedürftigkeit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI genannten Selbstständigen in einer generalisierenden, typisierenden und verwaltungsmäßig leicht feststellbaren Weise zulässig davon abhängig gemacht, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird (BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 21; BSG 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275, juris Rn 27).

    Dabei zeigt allein die Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, dass der Selbstständige aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage die Mittel zu ihrer Dauerbeschäftigung aufzubringen vermag (BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 22).

    Der Einsatz von Hilfskräften außerhalb eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses genügt nicht (vgl BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 22 ff).

    Eine versicherungspflichtige Beschäftigung zwischen dem Kläger und Herrn B2 bestand aber nicht (vgl BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 16 ff).

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    Der Kläger betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht ein angemeldetes Gewerbe (vgl BSG 23.04.2015, B 5 R 21/14 R, BSGE 118, 286, juris Rn 21).

    Auftraggeber iSd § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BSG 23.04.2015, B 5 RE 21/14 R, BSGE 118, 28, juris Rn 25; BSG 04.11.2009, B 12 R 3/08 R, BSGE 105, 46, juris Rn 17 ff; BSG 04.11.2009, B 12 R 7/08 R, juris Rn 16 ff; BSG 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275, juris Rn 16).

    Eine vertragliche Verpflichtung zwischen der das Handeln veranlassenden Person und dem Handelnden ist nicht notwendig (BSG 23.04.2015, B 5 RE 21/14 R, BSGE 118, 28, juris Rn 28 ff).

    Wer ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer selbstständig tätig wird, ist typischerweise nicht in der Lage, so erhebliche Verdienste zu erzielen, dass er sich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung absichern könnte, und damit nach seiner wirtschaftlichen Lage sozial schutzbedürftig (BSG 23.04.2015, B 5 RE 21/14 R, BSGE 118, 28, juris Rn 29; BSG 04.11.2009, B 12 R 3/08 R, BSGE 105, 46, juris Rn 24).

    Auf eine konkrete wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit kommt es nicht an (BSG 23.04.2015, B 5 RE 21/14 R, BSGE 118, 28, juris Rn 29).

  • LSG Bayern, 13.07.2005 - L 1 R 4208/04

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung; Selbstständige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    Von einer Tätigkeit auf Dauer ist auszugehen, wenn diese für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr ausgeübt wurde (LSG Sachsen-Anhalt 16.02.2012, L 1 R 213/08, juris Rn 22; Bayerisches LSG 17.12.2015, L 14 R 579/14, juris Rn 53; Bayerisches LSG 13.07.2005, L 1 R 4208/04, juris Rn 28).

    Nur bei einer im Voraus begrenzten, insbesondere projektbezogenen Tätigkeit, ohne begründete Aussicht auf eine Verlängerung liegt keine Bindung an einen Auftraggeber vor, wenn die Begrenzung innerhalb eines Jahres liegt (Bayerisches LSG 13.07.2005, L 1 R 4208/04, juris Rn 28).

    Das Erfordernis der Tätigkeit im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber umfasst nicht nur den Fall, dass der Betreffende rechtlich (vertraglich) im Wesentlichen an einen Auftraggeber gebunden ist, sondern auch den Fall, dass er tatsächlich (wirtschaftlich) im Wesentlichen von einem einzigen Auftraggeber abhängig ist (BT-Drs 14/45, S 20; Bayerisches LSG 13.07.2005, L 1 R 4208/04, juris Rn 29; Guttenberger in Kasseler Kommentar, Stand Mai 2021, § 2 SGB VI Rn 39).

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    Der Kläger, eine natürliche Person (BSG 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275, juris Rn 15), war im streitgegenständlichen Zeitraum auf Dauer und im Wesentlichen nur für B, mithin nur für einen Auftraggeber iSd § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI tätig.

    Auftraggeber iSd § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BSG 23.04.2015, B 5 RE 21/14 R, BSGE 118, 28, juris Rn 25; BSG 04.11.2009, B 12 R 3/08 R, BSGE 105, 46, juris Rn 17 ff; BSG 04.11.2009, B 12 R 7/08 R, juris Rn 16 ff; BSG 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275, juris Rn 16).

    Der Gesetzgeber hat die Schutzbedürftigkeit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI genannten Selbstständigen in einer generalisierenden, typisierenden und verwaltungsmäßig leicht feststellbaren Weise zulässig davon abhängig gemacht, dass im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird (BSG 10.05.2006, B 12 RA 2/05 R, juris Rn 21; BSG 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275, juris Rn 27).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    Der in § 2 Satz 1 Nr. 9a SGB VI geregelten Voraussetzung der (regelmäßigen) Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers kommt eine gesetzliche Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen zu; dabei ist die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit zulässig (BSG 29.08.2012, B 12 R 7/10 R, juris Rn 23).

    Wer ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer selbstständig tätig wird, ist typischerweise nicht in der Lage, so erhebliche Verdienste zu erzielen, dass er sich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung absichern könnte, und damit typischerweise sozial schutzbedürftig (BSG 29.08.2012, B 12 R 7/10 R, juris Rn 23).

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    Auftraggeber iSd § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BSG 23.04.2015, B 5 RE 21/14 R, BSGE 118, 28, juris Rn 25; BSG 04.11.2009, B 12 R 3/08 R, BSGE 105, 46, juris Rn 17 ff; BSG 04.11.2009, B 12 R 7/08 R, juris Rn 16 ff; BSG 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275, juris Rn 16).

    Wer ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer selbstständig tätig wird, ist typischerweise nicht in der Lage, so erhebliche Verdienste zu erzielen, dass er sich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung absichern könnte, und damit nach seiner wirtschaftlichen Lage sozial schutzbedürftig (BSG 23.04.2015, B 5 RE 21/14 R, BSGE 118, 28, juris Rn 29; BSG 04.11.2009, B 12 R 3/08 R, BSGE 105, 46, juris Rn 24).

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    Vorliegend ist der Senat - in Übereinstimmung mit den Beteiligten - nach dem Gesamtbild der Tätigkeit und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls davon überzeugt, dass der Kläger seine Tätigkeit als Handelsvertreter für Bauelemente selbstständig ausgeübt hat, weil er insbesondere nicht dem Weisungsrecht seines Auftraggebers unterlag, nicht in dessen Arbeitsorganisation eingegliedert war, seine Tätigkeit und Arbeitszeit frei gestalten sowie über die eigene Arbeitskraft frei verfügen konnte (vgl BSG 09.11.2011, B 12 R 1/10 R, BSGE 109, 265, juris Rn 20 mwN).

    Voraussetzung dafür, dass die vom Gesetz indizierte Schutzbedürftigkeit nicht vorliegt ist, ist mithin, dass die selbstständige Person einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt (BSG 09.11.2011, B 12 R 1/10 R, juris Rn 22).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    Die durch die angefochtenen Bescheide festgesetzten Beiträge sind weder verjährt noch verwirkt (vgl § 25 SGB IV; ferner BSG 27.07.2011, B 12 R 16/09 R, BSGE 109, 22, juris Rn 36; BSG 01.07.2010, B 13 R 67/09 R, juris Rn 31).
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    Auftraggeber iSd § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BSG 23.04.2015, B 5 RE 21/14 R, BSGE 118, 28, juris Rn 25; BSG 04.11.2009, B 12 R 3/08 R, BSGE 105, 46, juris Rn 17 ff; BSG 04.11.2009, B 12 R 7/08 R, juris Rn 16 ff; BSG 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275, juris Rn 16).
  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 16/09 R

    Sozialversicherungspflicht - Fahrlehrerausbildung - Geltung der Grundsätze einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20
    Die durch die angefochtenen Bescheide festgesetzten Beiträge sind weder verjährt noch verwirkt (vgl § 25 SGB IV; ferner BSG 27.07.2011, B 12 R 16/09 R, BSGE 109, 22, juris Rn 36; BSG 01.07.2010, B 13 R 67/09 R, juris Rn 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständig Tätigen - Tätigkeit auf Dauer und

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 2030/19

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers mit

  • LSG Bayern, 17.12.2015 - L 14 R 579/14

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2012 - L 1 R 213/08

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei einem selbständig

  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Physiotherapeutin ohne eigene Zulassung zur

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

  • BSG, 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenversicherungspflicht von arbeitnehmerähnlichen

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