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   LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20   

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https://dejure.org/2021,31714
LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20 (https://dejure.org/2021,31714)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2021 - L 8 R 3419/20 (https://dejure.org/2021,31714)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - L 8 R 3419/20 (https://dejure.org/2021,31714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 103 S 1 SGG, § 92 Abs 1 S 4 SGG, § 106 SGG, § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 144 Abs 2 Nr 3 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - Verfahrensmangel - Verstoß gegen Amtsermittlungsgrundsatz - Klageabweisung wegen fehlender Klagebegründung - Streit um Rente wegen Erwerbsminderung - Aufklärung des medizinischen Sachverhalts - Benennung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 103 ; SGG § 159 ; SGB VI § 43
    Eine Klageabweisung wegen ausbleibender Begründung der Klage verstößt gegen den Grundsatz der Amtsermittlung, wenn allein der medizinische Sachverhalt streitig ist und dem Gericht durch die Benennung der behandelnden Ärzte die Möglichkeit offenstand, sachdienliche ...

  • rechtsportal.de

    SGG § 103 ; SGG § 159 ; SGB VI § 43
    Zulässigkeit der Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Sozialgericht Anforderungen an das Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels bei einem Verstoß gegen den Grundsatz der Amtsermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 710/15

    Zurückverweisung - Amtsermittlung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20
    Eine Verletzung des § 103 SGG liegt vor, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, obwohl es sich ausgehend von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (Mushoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 103 SGG - Stand: 21.04.2020 - Rdnr. 90 ff.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016, L 8 R 710/15, juris).

    Wie sich aus dem oben Gesagten ergibt, sind Ermittlungen zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts und der Frage der Erwerbsminderung noch in weitem Umfang erforderlich, was zwangsläufig einen derartigen Einsatz von personellen und sächlichen Mitteln nach sich zieht (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016, L 8 R 710/15, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2569/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Antrag auf Anhörung eines bestimmten Arztes -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20
    Erst wenn der Kläger beispielsweise einer Aufforderung zur Begutachtung nicht nachkommt oder die zur Vernehmung der behandelnden Ärzte benötigten Entbindungserklärung nicht vorlegt, kann eine Mitwirkungspflichtverletzung und eine Entbehrlichkeit weiterer Ermittlungen - auch nach § 109 SGG (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14.12.2018, L 8 R 2569/17, juris) - angenommen werden.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20
    Ob sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen Erkenntnisse über gesundheitliche Einschränkungen entgegen der Einschätzung der Gutachterin im Verwaltungsverfahren D ergeben, welche die Leistungsfähigkeit des Klägers soweit einschränken, dass sich die Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch mit einer zeitlichen Einschränkung bejahen lässt, hat das SG zu gegebener Zeit zu prüfen (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2012, B 5 R 68/11 R, SozR 4-2600 § 43 Nr. 18).
  • BSG, 24.04.2014 - B 13 R 325/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - mangelhafte gerichtliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20
    Zur Beantwortung dieser Frage muss das Gericht von allen Ermittlungsmöglichkeiten, die vernünftigerweise zur Verfügung stehen, Gebrauch machen (stRspr, vgl. z.B. BSG, Beschluss vom 24.04.2014. B 13 R 325/13 B, juris mwN).
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20
    Von einer Beweisaufnahme darf ein Gericht deshalb nur dann absehen bzw. einen Beweisantrag nur dann ablehnen, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn sie also als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache bzw. ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (BSG Beschluss vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B - Juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 20.10.2010, B 13 R 511/09 B, Juris Rdnr. 14 mwN).
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20
    Von einer Beweisaufnahme darf ein Gericht deshalb nur dann absehen bzw. einen Beweisantrag nur dann ablehnen, wenn es auf die ungeklärte Tatsache nicht ankommt, wenn sie also als wahr unterstellt werden kann, wenn das Beweismittel völlig ungeeignet oder unerreichbar ist, wenn die behauptete Tatsache bzw. ihr Fehlen bereits erwiesen oder wenn die Beweiserhebung wegen Offenkundigkeit überflüssig ist (BSG Beschluss vom 27.11.2007 - B 5a/5 R 406/06 B - Juris RdNr 8; Senatsbeschluss vom 20.10.2010, B 13 R 511/09 B, Juris Rdnr. 14 mwN).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2014 - L 13 AS 491/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20
    Eine fehlende Klagebegründung reicht insoweit noch nicht aus, um die Erfolgsaussichten der Prozessführung zu beurteilen und in der Folge abzulehnen, wenn dem Gericht der Streitgegenstand anderweitig - zB durch einen ausführlichen Widerspruchsbescheid, die Verwaltungsakten und/oder den Klageantrag - hinreichend bekannt ist (vgl. zur PKH LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2020, L 14 AS 530/20 B PKH; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2014, L 13 AS 491/14 B, beide juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 10 SB 134/12

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20
    Die fehlende Klagebegründung befreit das Gericht zudem nicht von einer Auseinandersetzung mit dem Streitstoff und einer Beweiswürdigung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.08.2012, L 10 SB 134/12, juris, Rdnr. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2020 - L 14 AS 530/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 - L 8 R 3419/20
    Eine fehlende Klagebegründung reicht insoweit noch nicht aus, um die Erfolgsaussichten der Prozessführung zu beurteilen und in der Folge abzulehnen, wenn dem Gericht der Streitgegenstand anderweitig - zB durch einen ausführlichen Widerspruchsbescheid, die Verwaltungsakten und/oder den Klageantrag - hinreichend bekannt ist (vgl. zur PKH LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.05.2020, L 14 AS 530/20 B PKH; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.05.2014, L 13 AS 491/14 B, beide juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 - L 8 R 1633/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung - Verstoß gegen den

    Eine Verletzung des § 103 SGG liegt vor, wenn das Tatsachengericht Ermittlungen unterlässt, obwohl es sich ausgehend von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt zu weiteren Ermittlungen hätte gedrängt fühlen müssen (Mushoff in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl., § 103 SGG - Stand: 21.04.2020 - Rdnr. 90 ff.; Senatsurteile vom 12.05.2021 - L 8 R 3419/20 -, juris Rdnr. 28ff. sowie vom 17.07.2020 - L 8 R 736/20 -, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016, L 8 R 710/15, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 12.05.2021 - L 8 R 3419/20 -, juris Rdnr. 39ff.) ist der Amtsermittlungsgrundsatz unter anderem auch dann verletzt, wenn allein der medizinische Sachverhalt streitig ist und dem Gericht durch die Benennung der behandelnden Ärzte die Möglichkeit offenstand, sachdienliche Ermittlungen vorzunehmen.

    Es ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 12.05.2021 - L 8 R 3419/20 -, a.a.O.) ausreichend, wenn das Klageziel gegebenenfalls unter Berücksichtigung der eingereichten Bescheide erkennbar ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2024 - L 3 SB 2024/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Zurückverweisung - wesentlicher

    Zudem kann dies gegebenenfalls auch weitere Ermittlungen nach sich ziehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.09.2022 - L 8 R 1633/22, juris Rn. 56; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - L 8 R 3419/20, juris Rn. 41; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2020 - L 8 R 736/20, juris Rn. 46; Bayerisches LSG, Urteil vom 05.06.2019 - L 17 U 340/18, juris Rn. 31; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.05.2018 - L 3 R 77/18, juris Rn. 27; Bayerisches LSG, Urteil vom 12.10.2017 - L 17 U 208/17, juris Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.03.2017 - L 13 SB 273/16, juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.03.2016 - L 8 R 710/15, juris Rn. 46; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 - L 27 R 824/15, juris Rn. 14; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.08.2014 - L 5 U 6/14, juris Rn. 82; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 13.05.2014 - L 3 VE 4/13, juris Rn. 49; vergleiche LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2020 - L 4 R 1223/20, juris Rn. 60; vergleiche auch Binder in Berchtold, SGG, 6. Auflage 2021, § 159 Rn. 7; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, 14. Auflage 2023, § 159 Rn. 4; anderer Ansicht: Adolf in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Auflage, § 159 [Stand: 15.06.2022] Rn. 21; vergleiche zu der Frage, ob es sich bei noch einzuholenden medizinischen Gutachten um "erhebliche" Ermittlungen im Sinne des § 131 Abs. 5 Satz 1 SGG handelt: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2020 - L 3 SB 13/20, juris Rn. 38).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2022 - L 8 SB 2987/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussicht der

    Das Gericht muss sich nicht mit den von einem Kläger angebotenen Beweismitteln begnügen, wenn es die Angaben für unzureichend erachtet, weil es diese nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen kann (Urteil des Senats vom 12.05.2021 - L 8 R 3419/20 -, in juris Rn. 30).

    Das SG hätte sich daher gedrängt sehen müssen, nach der Vorlage der Entbindungserklärung und der Benennung der Ärzte entsprechend dieser Beweisanregung den Schweregrad der Diagnosen und der Befunde sowie die hieraus sich möglicherweise ergebenden Auswirkungen auf das Gehvermögen der Klägerin durch Befragung der benannten Ärzte als sachverständige Zeugen (§ 118 Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 414 ZPO) zu ermitteln (vgl. Urteil des Senats vom 12.05.2021 - a.a.O. Rn. 37).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21

    Anspruch bulgarischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Umfang und Reihenfolge der Ermittlungen sind zum Teil durch die Umstände des Einzelfalls vorgegeben (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2021 - L 8 R 3419/20 R m.w.N.).
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