Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39803
LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20 (https://dejure.org/2023,39803)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.2023 - L 9 BA 909/20 (https://dejure.org/2023,39803)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - L 9 BA 909/20 (https://dejure.org/2023,39803)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,39803) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Betriebsprüfungen

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 3 SGB 4 vom 12.11.2009, § 7a Abs 1 SGB 4 vom 16.07.2021, § 7a Abs 2 SGB 4 vom 12.11.2009
    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - voruntersuchende Ärztin im Blutspendedienst - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Anfrageverfahren nach § 7a SGB 4 - Anfechtbarkeit einer unzulässigen Elementenfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    § 7a Abs. 1 SGB IV aF berechtigte und verpflichtete (nur) zur Feststellung des Vorliegens der Versicherungspflicht (im Anschluss an BSG vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R = BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 = juris RdNr 11ff und vom 26.2.2019 - B 12 R 8/18 R = juris RdNr 16).

    (BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R - juris, Rn. 16).

    Die "Feststellung" abhängiger Beschäftigung ist nach ihrem objektiven Erklärungsgehalt dann nicht darauf gerichtet, eine Rechtsfolge zu setzen; Rechtsfolgenausspruch ist allein die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Versicherungspflicht (BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R - juris, Rn. 16).

    So ist die Darstellung in dem Bescheid, insbesondere die sprachlich und optisch geteilte Darstellung der beiden Verfügungssätze vor der "Begründung", geeignet, beim Empfänger den Eindruck zu erwecken, die Beklagte habe zwei eigenständige Regelungen treffen wollen, nämlich einerseits die Feststellung von Beschäftigung, andererseits die des Nichtbestehens von Versicherungspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R - juris, Rn. 18).

    Das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist, neben der Entgeltlichkeit, lediglich eine von mehreren Voraussetzungen für Versicherungspflicht i.S. von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI, § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI und § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III (BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R - juris, Rn. 21).

    Denn eine Rechtsgrundlage für eine solche Feststellung besteht weder im Verwaltungs- noch im Gerichtsverfahren (BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R - juris, Rn. 23).

    Soweit der Ausspruch zudem die Zusätze "in dem Beschäftigungsverhältnis" und "wegen Geringfügigkeit" enthält, handelt es sich lediglich um Begründungselemente der Entscheidung über die Versicherungsfreiheit und nicht um eine nach der hier maßgeblichen Rechtslage (unzulässige) Elementenfeststellung über das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R - juris, Rn. 16).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    § 7a Abs. 1 SGB IV aF berechtigte und verpflichtete (nur) zur Feststellung des Vorliegens der Versicherungspflicht (im Anschluss an BSG vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R = BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 = juris RdNr 11ff und vom 26.2.2019 - B 12 R 8/18 R = juris RdNr 16).

    § 7a SGB IV ermächtigt nicht zur bloßen Elementenfeststellung einer abhängigen Beschäftigung, sondern verpflichtet nach ständiger Rechtsprechung zur Feststellung der Versicherungspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R - juris, Rn 15; grundlegend BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R - juris, Rn. 11 ff.).

    Das Gesetz kennt eine reduzierte Feststellung der "Versicherungspflicht dem Grunde nach" ebenso wenig wie die isolierte Feststellung, dass eine unselbstständige Tätigkeit vorliegt (BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R - juris, Rn. 16 f.).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 3314/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - voruntersuchender Arzt im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    Während des vorliegenden Berufungsverfahrens hat der 10. Senat des LSG Baden-Württemberg in zwei von der Beklagten geführten Berufungsverfahren die ebenfalls den sozialversicherungsrechtlichen Status von Ärzten, die im Rahmen von Blutspendeaktionen der Klägerin die Voruntersuchungen der Spender durchgeführt haben, durch Urteile vom 12.11.2020 (L 10 BA 3314/18 und L 10 BA 4259/18) die erstinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben und die Klagen gegen die die Sozialversicherungspflicht feststellenden Statusbescheide abgewiesen.

    Der Senat hat die Akten des 10. Senats des LSG zu den Berufungsverfahren L 10 BA 3314/18 und L 10 BA 4259/18 zum Verfahren beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten, die Gerichtsakten beider Instanzen und die beigezogenen Akten der Berufungsverfahren L 10 BA 3314/18 und L 10 BA 4259/18 Bezug genommen.

  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2020 - L 10 BA 4259/18
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    Während des vorliegenden Berufungsverfahrens hat der 10. Senat des LSG Baden-Württemberg in zwei von der Beklagten geführten Berufungsverfahren die ebenfalls den sozialversicherungsrechtlichen Status von Ärzten, die im Rahmen von Blutspendeaktionen der Klägerin die Voruntersuchungen der Spender durchgeführt haben, durch Urteile vom 12.11.2020 (L 10 BA 3314/18 und L 10 BA 4259/18) die erstinstanzlichen Entscheidungen aufgehoben und die Klagen gegen die die Sozialversicherungspflicht feststellenden Statusbescheide abgewiesen.

    Der Senat hat die Akten des 10. Senats des LSG zu den Berufungsverfahren L 10 BA 3314/18 und L 10 BA 4259/18 zum Verfahren beigezogen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten, die Gerichtsakten beider Instanzen und die beigezogenen Akten der Berufungsverfahren L 10 BA 3314/18 und L 10 BA 4259/18 Bezug genommen.

  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R

    Anforderungen an die Begründung der in einem Bescheid über die Gewährung einer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    Vielmehr schließt § 42 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) selbst im Fall einer mangel- oder fehlerhaften Begründung bei - wie der auch hier gegenständlichen - gebundenen Entscheidungen eine Aufhebung des Verwaltungsaktes aus (vgl. BSG, Urteil vom 06.07.2022 - B 5 R 21/21 R - juris, Rn. 34).
  • BSG, 15.06.2023 - B 9 SB 2/22 R

    Schwerbehindertenrecht - Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    Für eine Änderung der Begründung besteht auch kein Bedürfnis, da die für die Adressaten eines Verwaltungsaktes maßgebliche Regelung aus dem Verfügungssatz und nicht aus der allenfalls zu dessen Auslegung heranzuziehenden Begründung folgt (vgl. zur Auslegung des Verfügungssatzes BSG, Urteil vom 15.06.2023 - B 9 SB 2/22 R - juris, Rn. 24).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 60/02 R

    Formeller Verwaltungsakt - Verrechnung - Aufrechnung - Gegensei- tigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    Vorliegend hat die Beklagte den Rechtsschein einer verbindlichen Regelung gesetzt (vgl. zur Anfechtbarkeit wegen Setzens eines Rechtsscheins BSG, Urteile vom 24.06.2003 - B 4 RA 60/02 R - juris, Rn 18; vom 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R - juris, Rn. 19; vom 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R - juris, Rn. 26).
  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    § 7a SGB IV ermächtigt nicht zur bloßen Elementenfeststellung einer abhängigen Beschäftigung, sondern verpflichtet nach ständiger Rechtsprechung zur Feststellung der Versicherungspflicht (vgl. BSG, Urteil vom 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R - juris, Rn 15; grundlegend BSG, Urteil vom 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R - juris, Rn. 11 ff.).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen - Voraussetzungen für eine Festsetzung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    Vorliegend hat die Beklagte den Rechtsschein einer verbindlichen Regelung gesetzt (vgl. zur Anfechtbarkeit wegen Setzens eines Rechtsscheins BSG, Urteile vom 24.06.2003 - B 4 RA 60/02 R - juris, Rn 18; vom 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R - juris, Rn. 19; vom 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R - juris, Rn. 26).
  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

    Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 BA 909/20
    Vorliegend hat die Beklagte den Rechtsschein einer verbindlichen Regelung gesetzt (vgl. zur Anfechtbarkeit wegen Setzens eines Rechtsscheins BSG, Urteile vom 24.06.2003 - B 4 RA 60/02 R - juris, Rn 18; vom 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R - juris, Rn. 19; vom 13.08.2014 - B 6 KA 6/14 R - juris, Rn. 26).
  • BSG, 01.02.2022 - B 12 R 41/20 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 12 R 42/20 B v. 01.02.2022

  • BSG, 01.02.2022 - B 12 R 42/20 B

    Versicherungspflicht für eine Tätigkeit als voruntersuchende Ärztin in einem

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht