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   LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20   

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https://dejure.org/2023,40350
LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20 (https://dejure.org/2023,40350)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.12.2023 - L 9 R 2627/20 (https://dejure.org/2023,40350)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - L 9 R 2627/20 (https://dejure.org/2023,40350)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 43 Abs 1 S 2 SGB 6, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - hochgradige Sehbehinderung - schwere spezifische Leistungsbehinderung - übliche Bedingungen des Arbeitsmarktes - Tätigkeit auf einem spezifisch (seh)behindertengerecht ausgestatteten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 43 Abs. 2 S. 1

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Baden-Württemberg, 28.06.2012 - L 13 R 1810/11

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - beidseitige Sehbehinderung - schwere

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Eine hochgradige Sehbehinderung (zu den Stufen der Sehbeeinträchtigung nach Pape bzw. WHO vgl. Deutsche Rentenversicherung , Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 7. Aufl.2011, S. 470), wie sie bei der Klägerin mit Herabsetzung der Sehkraft auf 0, 4 bzw. 0,6 vorliegt, die ihr insbesondere das Lesen extrem erschwert (bzw. ohne Zuhilfenahme spezieller Hilfsmittel unmöglich macht), die auch zu erheblichen Fixationsschwierigkeiten führt und ihre Orientierungsfähigkeit einschränkt, stellt zur Überzeugung des Senats eine solche schwere spezifische Leistungsbehinderung dar, die die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erfordert (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 116; Sächsisches LSG, Urteil vom 14.08.2017 - L 5 R 336/16 -, juris Rn. 19; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 19 und vom 13.06.2006 - L 11 R 5778/04 -, sozialgerichtsbarkeit.de).

    Insoweit kann die Klägerin auf derartige Tätigkeiten nicht verwiesen werden (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2021 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 22).

    Nachdem auch die Ausübung einer konkreten Verweisungstätigkeit unter den betriebsüblichen Arbeitsbedingungen möglich sein muss, um Erwerbsunfähigkeit ausschließen zu können (so auch Sächsisches LSG, Urteil vom 14.08.2017 - L 5 R 336/16 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 24 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 47/90 -, juris Rn. 26), kommt es auch nicht in Betracht, der Klägerin den von ihr tatsächlich innegehaltenen Arbeitsplatz als Verwaltungsangestellte im Straßenverkehrsamt als Verweisungstätigkeit zu benennen.

    Eine Tätigkeit unter derartigen Bedingungen kann nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes angesehen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 19, 24: eine hochgradige beidseitige Sehbehinderung mit beidseitigem Zentralskotom stellt eine schwere spezifische Leistungsbehinderung dar; Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 120: Eine Tätigkeit unter den Bedingungen einer blindengerechten Ausstattung kann, anders als Computertätigkeiten, für die handelsübliche große Monitore und Software ausreichen, nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes angesehen werden).

  • LSG Bayern, 06.04.2022 - L 19 R 337/18

    Rentenversicherung: Voraussetzungen für die Verwertbarkeit medizinischer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Eine hochgradige Sehbehinderung (zu den Stufen der Sehbeeinträchtigung nach Pape bzw. WHO vgl. Deutsche Rentenversicherung , Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 7. Aufl.2011, S. 470), wie sie bei der Klägerin mit Herabsetzung der Sehkraft auf 0, 4 bzw. 0,6 vorliegt, die ihr insbesondere das Lesen extrem erschwert (bzw. ohne Zuhilfenahme spezieller Hilfsmittel unmöglich macht), die auch zu erheblichen Fixationsschwierigkeiten führt und ihre Orientierungsfähigkeit einschränkt, stellt zur Überzeugung des Senats eine solche schwere spezifische Leistungsbehinderung dar, die die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erfordert (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 116; Sächsisches LSG, Urteil vom 14.08.2017 - L 5 R 336/16 -, juris Rn. 19; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 19 und vom 13.06.2006 - L 11 R 5778/04 -, sozialgerichtsbarkeit.de).

    Entsprechendes gilt für die gelegentlich für hochgradig Sehbehinderte bzw. Blinde als Verweisungstätigkeit angeführte Tätigkeit in einem Callcenter (vgl. nochmals LSG Baden-Württemberg, a.a.O. Rn. 23): Auch hier wäre für die regelmäßig neben dem reinen Telefonieren zu verrichtenden Aufgaben, wie die Eingabe von Bestellungen in den Computer, die Sachverhaltsprotokollierung und ggf. Weiterleitung von Aufträgen eine speziell auf die Klägerin als hochgradig Sehbehinderte zugeschnittene Arbeitsplatzausstattung erforderlich, die von der üblichen Ausstattung derartiger Arbeitsplätze abweicht (so auch Deutsche Rentenversicherung , Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 7. Aufl.2011, S. 472, 482f.: Auf dem von der Rentenversicherung definierten allgemeinen Arbeitsmarkt lassen sich trotz aller Bemühungen für Sehbehinderte nicht immer entsprechend ausgerüstete und falls erforderlich in Teilzeit ausübbare Tätigkeiten finden - für Personen mit hochgradiger Sehbehinderung bzw. Erblindung kann allenfalls noch ein Einsatz als Telefonist oder Phonotypist unter Zuhilfenahme ggf. von Spracherkennungssoftware und Brailleschrift am PC in Betracht gezogen werden; differenzierend LSG Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 120: Wenn - anders als im hier vorliegenden Fall - keine technischen Zusatzgeräte erforderlich sind, sondern handelsübliche Monitore und Software ausreichen, kann auf die Tätigkeit eines Telefonisten oder einer Büro-/Verwaltungshilfskraft verwiesen werden).

    Eine Tätigkeit unter derartigen Bedingungen kann nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes angesehen werden (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 19, 24: eine hochgradige beidseitige Sehbehinderung mit beidseitigem Zentralskotom stellt eine schwere spezifische Leistungsbehinderung dar; Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 120: Eine Tätigkeit unter den Bedingungen einer blindengerechten Ausstattung kann, anders als Computertätigkeiten, für die handelsübliche große Monitore und Software ausreichen, nicht mehr als Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes angesehen werden).

  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95

    Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei Tätigkeit in einer Werkstatt für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Ist eine solche Arbeitsmöglichkeit konkret nicht oder nicht mehr im bisherigen Umfang vorhanden, tritt insoweit Erwerbsminderung ein (im Anschluss an BSG vom 24.4.1996 - 5 RJ 56/95 = BSGE 78, 163 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 6, juris RdNr 20).

    Er erfordert zum einen die Feststellung, was der Versicherte arbeitsmäßig (noch) leisten kann aufgrund der bei ihm naturwissenschaftlich, insbesondere medizinisch ermittelten körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten, zum anderen die Bewertung, ob und wie dies Fähigkeiten unter den auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt jeweils aktuellen Arbeits- und Produktionsverhältnissen wirtschaftlich verwertbar sind (BSG, Urteil vom 24.04.1996 - 5 RJ 56/95 -, juris Rn. 20).

  • LSG Sachsen, 14.08.2017 - L 5 R 336/16
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Eine hochgradige Sehbehinderung (zu den Stufen der Sehbeeinträchtigung nach Pape bzw. WHO vgl. Deutsche Rentenversicherung , Sozialmedizinische Begutachtung für die gesetzliche Rentenversicherung, 7. Aufl.2011, S. 470), wie sie bei der Klägerin mit Herabsetzung der Sehkraft auf 0, 4 bzw. 0,6 vorliegt, die ihr insbesondere das Lesen extrem erschwert (bzw. ohne Zuhilfenahme spezieller Hilfsmittel unmöglich macht), die auch zu erheblichen Fixationsschwierigkeiten führt und ihre Orientierungsfähigkeit einschränkt, stellt zur Überzeugung des Senats eine solche schwere spezifische Leistungsbehinderung dar, die die Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit erfordert (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 06.04.2022 - L 19 R 337/18 -, juris Rn. 116; Sächsisches LSG, Urteil vom 14.08.2017 - L 5 R 336/16 -, juris Rn. 19; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 19 und vom 13.06.2006 - L 11 R 5778/04 -, sozialgerichtsbarkeit.de).

    Nachdem auch die Ausübung einer konkreten Verweisungstätigkeit unter den betriebsüblichen Arbeitsbedingungen möglich sein muss, um Erwerbsunfähigkeit ausschließen zu können (so auch Sächsisches LSG, Urteil vom 14.08.2017 - L 5 R 336/16 -, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.06.2012 - L 13 R 1810/11 -, juris Rn. 24 mit Verweis auf BSG, Urteil vom 28.08.1991 - 13/5 RJ 47/90 -, juris Rn. 26), kommt es auch nicht in Betracht, der Klägerin den von ihr tatsächlich innegehaltenen Arbeitsplatz als Verwaltungsangestellte im Straßenverkehrsamt als Verweisungstätigkeit zu benennen.

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Denn dem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel noch möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden, wie z.B. das Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw. (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur Urteile vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R -, juris Rn. 31, vom 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R -, juris Rn. 17 ff. und vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 28).

    Dem liegt zugrunde, dass eine Verweisung auf die verbliebene Erwerbsfähigkeit nur dann möglich ist, wenn nicht nur die theoretische Möglichkeit besteht, einen entsprechenden Arbeitsplatz zu erhalten (vgl. BSG, Urteil vom 30.11.1983 - 5a RKn 28/82 - juris, Rn. 27 ff. und zuletzt BSG, Urteil vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R - juris, Rn. 28 ff.).

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Denn dem Versicherten ist es mit diesem Leistungsvermögen in der Regel noch möglich, diejenigen Verrichtungen auszuführen, die in ungelernten Tätigkeiten in der Regel gefordert werden, wie z.B. das Zureichen, Abnehmen, Transportieren, Reinigen, Bedienen von Maschinen, Kleben, Sortieren, verpacken, Zusammensetzen von Teilen usw. (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. nur Urteile vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R -, juris Rn. 31, vom 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R -, juris Rn. 17 ff. und vom 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R -, juris, Rn. 28).

    Üblich sind dabei Bedingungen dann, wenn sie nicht nur in Einzel- oder Ausnahmefällen anzutreffen sind, sondern in nennenswertem Umfang und in beachtlicher Zahl (BSG, Urteil vom 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R -, juris Rn. 27 ff.).

  • LSG Bayern, 21.01.2015 - L 19 R 394/10

    Voraussetzungen einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Anhaltspunkte für ein Krankheitsbild bereits zum Beginn der Akuterkrankung, welches keiner Therapie mehr zugänglich wäre und zu einem dauerhaft reduzierten quantitativen Leistungseinschränkung führe, ergebe sich für die Kammer aus den erhobenen Befunden hingegen nicht (unter Hinweis auf Rechtsprechung zur Rentenrelevanz psychischer Erkrankungen bei weiter bestehenden medikamentösen und therapeutischen Behandlungsoptionen: Bundessozialgericht , Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08 - und Urteil vom 21.01.2015 - L 19 R 394/10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - Rn. 37, Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 - und Urteil vom 19.02.2020 - L 8 R 2066/18 - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2020 - L 8 R 2066/18

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Anhaltspunkte für ein Krankheitsbild bereits zum Beginn der Akuterkrankung, welches keiner Therapie mehr zugänglich wäre und zu einem dauerhaft reduzierten quantitativen Leistungseinschränkung führe, ergebe sich für die Kammer aus den erhobenen Befunden hingegen nicht (unter Hinweis auf Rechtsprechung zur Rentenrelevanz psychischer Erkrankungen bei weiter bestehenden medikamentösen und therapeutischen Behandlungsoptionen: Bundessozialgericht , Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08 - und Urteil vom 21.01.2015 - L 19 R 394/10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - Rn. 37, Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 - und Urteil vom 19.02.2020 - L 8 R 2066/18 - jeweils juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2018 - L 5 R 1863/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beweisantrag nach § 109 SGG - einmaliges

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Anhaltspunkte für ein Krankheitsbild bereits zum Beginn der Akuterkrankung, welches keiner Therapie mehr zugänglich wäre und zu einem dauerhaft reduzierten quantitativen Leistungseinschränkung führe, ergebe sich für die Kammer aus den erhobenen Befunden hingegen nicht (unter Hinweis auf Rechtsprechung zur Rentenrelevanz psychischer Erkrankungen bei weiter bestehenden medikamentösen und therapeutischen Behandlungsoptionen: Bundessozialgericht , Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08 - und Urteil vom 21.01.2015 - L 19 R 394/10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - Rn. 37, Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 - und Urteil vom 19.02.2020 - L 8 R 2066/18 - jeweils juris).
  • BSG, 12.09.1990 - 5 RJ 88/89

    Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente - Definition der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.12.2023 - L 9 R 2627/20
    Anhaltspunkte für ein Krankheitsbild bereits zum Beginn der Akuterkrankung, welches keiner Therapie mehr zugänglich wäre und zu einem dauerhaft reduzierten quantitativen Leistungseinschränkung führe, ergebe sich für die Kammer aus den erhobenen Befunden hingegen nicht (unter Hinweis auf Rechtsprechung zur Rentenrelevanz psychischer Erkrankungen bei weiter bestehenden medikamentösen und therapeutischen Behandlungsoptionen: Bundessozialgericht , Urteil vom 12.09.1990 - 5 RJ 88/89 - und Urteil vom 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R - Bayerisches Landessozialgericht , Urteil vom 21.03.2012 - L 19 R 35/08 - und Urteil vom 21.01.2015 - L 19 R 394/10; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 459/15 - Rn. 37, Beschluss vom 14.03.2018 - L 5 R 1863/17 - und Urteil vom 19.02.2020 - L 8 R 2066/18 - jeweils juris).
  • LSG Bayern, 21.03.2012 - L 19 R 35/08

    Solange zumutbare Behandlungsmöglichkeiten auf psychischem bzw. psychiatrischem

  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 459/15
  • BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 31/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Zeit- bzw Dauerrente - Unwahrscheinlichkeit der Behebung

  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 68/88

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

  • BSG, 29.09.1980 - 4 RJ 121/79

    Beschäftigungsverhältnis - Arbeitsentgelt - Versicherungspflichtige Beschäftigung

  • LSG Schleswig-Holstein, 29.04.2008 - L 7 R 8/07

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erblindung - Verschlossenheit des Arbeitsmarktes

  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

  • BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87

    Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit bei behinderten Versicherten

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