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   LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15   

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https://dejure.org/2016,17009
LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15 (https://dejure.org/2016,17009)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15 (https://dejure.org/2016,17009)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Mai 2016 - L 4 KR 3332/15 (https://dejure.org/2016,17009)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erweiterung der Zulassung zur Erbringung von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zulassung zur Erbringung von Ergotherapie durch eine Fachkraft ausschließlich für Hausbesuche; Keine Notwendigkeit eines weiteren Therapieraums

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 124 Abs 1 SGB 5, § 124 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 5, § 124 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 5, § 124 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 5, § 124 Abs 4 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - Heilmittelversorgung - Erweiterung einer Zulassung zur Erbringung von Ergotherapie für Fachkraft, die ausschließlich Hausbesuche durchführt - Anforderungen an die Praxisausstattung - Vereinbarkeit mit Art 12 Abs 1 GG - keine Bindung der Gerichte an ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 124; SGB X § 32
    Erweiterung der Zulassung zur Erbringung von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zulassung zur Erbringung von Ergotherapie durch eine Fachkraft ausschließlich für Hausbesuche; Keine Notwendigkeit eines weiteren Therapieraums

  • rechtsportal.de

    Erweiterung der Zulassung zur Erbringung von Heilmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; Zulassung zur Erbringung von Ergotherapie durch eine Fachkraft ausschließlich für Hausbesuche; Keine Notwendigkeit eines weiteren Therapieraums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 74 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Heilmittelerbringer | Zulassung: Weitere Fachkraft ausschließlich für Hausbesuche

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 27.03.1996 - 3 RK 25/95

    Kassenzulassung eines Masseurs und medizinischen Bademeisters

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    Zur Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleisten muss, gehört auch die Raumgröße (zur Raumhöhe BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 19; Urteil des Senats vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 - juris, Rn. 20 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht).

    Das Erfordernis der Zweckmäßigkeit umfasst die erforderliche Mindestfunktionstüchtigkeit der Praxisräume und geht über diese hinaus (BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 19).

    Der Gesetzgeber hat mit der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten ein vernünftiges Ziel im Auge gehabt (BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 26 - auch zum Folgenden).

    Eine Auslegung als Ermächtigung zur Normsetzung scheidet aus verfassungsrechtlichen Gründen von vornherein aus (BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 17).

    Es handelt sich um Verwaltungsbinnenrecht, das die Gerichte nicht bindet (Urteil des Senats vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 5 KR 243/11 - juris, Rn. 109; tendenziell so auch BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 17 m.w.N.; allgemein Uhle, in: Kluth/Krings [Hrsg.], Gesetzgebung, 2014, § 24 Rn. 5 m.w.N.).

    Den Zulassungsbehörden ist auch kein Beurteilungsspielraum einzuräumen, den die Empfehlungen des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen ausfüllen (erwogen bei BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 17).

    Damit würden Anforderungen an die Berufsausübung aufgestellt, die zur Erreichung des Zweckes - Sicherstellung einer zweckmäßigen, der Erhaltung bzw. Wiedererstellung der Gesundheit dienenden Behandlung der Versicherten (vgl. BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 26 ) - von vorneherein nicht geeignet und daher unverhältnismäßig wären.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 KR 243/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    Es handelt sich um Verwaltungsbinnenrecht, das die Gerichte nicht bindet (Urteil des Senats vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 5 KR 243/11 - juris, Rn. 109; tendenziell so auch BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 17 m.w.N.; allgemein Uhle, in: Kluth/Krings [Hrsg.], Gesetzgebung, 2014, § 24 Rn. 5 m.w.N.).

    Es wird also auch von den Zulassungsempfehlungen - zu Recht - nur ein Therapieraum pro in der Praxis tätigen Vollzeitkraft verlangt (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 5 KR 243/11 - juris, Rn. 120, wo ebenfalls auf die Vollzeitkraft abgestellt wird).

    Fehlen Anhaltspunkte für die Bemessung des Streitwerts - wie vorliegend für die von der Klägerin mit der begehrten Zulassungserweiterung zu erzielenden Einnahmen -, ist bei einem Streit um die Zulassung nach § 124 Abs. 2 Satz 1 SGB V dieser Auffangstreitwert festzusetzen, ohne dass er wegen der in die Zukunft reichenden Wirkungen vervielfacht wird (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 12/09 R - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht; anders noch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 5 KR 243/11 - juris, Rn. 126 [dreifacher Regelstreitwert]).

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2015 - L 5 KR 5194/13
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    Zur Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleisten muss, gehört auch die Raumgröße (zur Raumhöhe BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 19; Urteil des Senats vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 - juris, Rn. 20 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht).

    Aber § 125 Abs. 2 SGB V ermächtigt die Krankenkassen, ihre Landesverbände und Arbeitsgemeinschaften nur zur Regelung der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung, nicht aber zu Regelungen bezüglich der Zulassung (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R - juris, Rn. 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht).

    Fehlen Anhaltspunkte für die Bemessung des Streitwerts - wie vorliegend für die von der Klägerin mit der begehrten Zulassungserweiterung zu erzielenden Einnahmen -, ist bei einem Streit um die Zulassung nach § 124 Abs. 2 Satz 1 SGB V dieser Auffangstreitwert festzusetzen, ohne dass er wegen der in die Zukunft reichenden Wirkungen vervielfacht wird (vgl. BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010 - B 3 KR 12/09 R - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht; anders noch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 5 KR 243/11 - juris, Rn. 126 [dreifacher Regelstreitwert]).

  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R

    Krankenversicherung - Zulassung - Heilmittelerbringer - Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    Die Zulassung ist daher nicht nur an eine bestimmte Person, sondern auch an bestimmte Räumlichkeiten gebunden (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R - juris, Rn. 19).

    Aber § 125 Abs. 2 SGB V ermächtigt die Krankenkassen, ihre Landesverbände und Arbeitsgemeinschaften nur zur Regelung der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung, nicht aber zu Regelungen bezüglich der Zulassung (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R - juris, Rn. 23; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht).

    Diese gesetzliche Differenzierung zwischen Regelungsmaterien des Rahmenvertrages und solchen der Zulassungsempfehlungen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Zulassungsempfehlungen zum Gegenstand des Rahmenvertrages gemacht werden (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 19/00 R - juris, Rn. 23).

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    Das BSG habe u.a. entschieden, dass einem Arzt eine Doppelzulassung (zum Vertragszahnarzt und zum Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen) nicht mit der Begründung verwehrt werden dürfe, er müsse mit voller Arbeitskraft für die vertragszahnärztliche Versorgung zu Verfügung zu stehen, also insoweit ganztätig präsent sein (gemeint wohl: BSG, Urteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 15/99 R - juris, Rn. 17 ff.).

    Aber selbstverständlich ist auch die Beschäftigung von Teilzeitkräften zulässig (vgl. zur grundrechtlichen Notwendigkeit, Ärzten keine Vollzeittätigkeit abzuverlangen: BSG, Urteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 15/99 R - juris, Rn. 28), jedenfalls soweit insgesamt eine ganztätige Dienstbereitschaft der Praxis gewährleistet ist.

  • LSG Bayern, 12.12.2003 - L 4 KR 16/03
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    (1) Indem § 124 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V die Zulassung von einer Praxisausstattung abhängig macht, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet, ist zugleich angeordnet, dass eine Zulassung überhaupt das Vorhandensein von Praxisräumen voraussetzt (Landessozialgericht [LSG] Bayern, Urteil vom 12. Dezember 2003 - L 4 KR 16/03 - juris, Rn. 17; LSG Sachsen, Urteil vom 5. November 2014 - L 1 KR 158/11 - juris, Rn. 42).

    Damit ist (nur) vorgegeben, dass der Zugelassene selbst - abgesehen von den ausdrücklich genannten Ausnahmen (Hausbesuche, Erbringung von Therapien in Einrichtungen) - die Leistungen innerhalb der Praxis erbringen muss, und damit ausgeschlossen, jemanden die Zulassung zu erteilen, der entweder über keine Praxisräume verfügt (so die Konstellation in dem von der Beklagten angeführten Urteil des LSG Bayern vom 12. Dezember 2013 - L 4 KR 16/03 - juris, Rn. 18) bzw. nur außerhalb der Praxis tätig werden will.

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    Dies ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut des § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB V und seiner systematische Stellung außerhalb des die Zulassung regelnden § 124 SGB V, sondern auch daraus, dass insofern § 124 Abs. Satz 1 SGB V mit der Ermächtigung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, Empfehlungen für eine einheitliche Anwendung der Zulassungsbedingungen zu heben, abschließend ist (vgl. auch BSG, Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 33/94 - juris, Rn. 33).

    Erbringt eine beim zugelassenen Heilmittelerbringer beschäftigte oder für sie als selbständig tätige Person (zu einer solchen Konstellationen siehe BSG, Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - juris, Rn. 24 ff.; Beschluss des Senats vom 14. Oktober 2015 - L 4 R 3874/14 - juris, Rn. 46 ff.; zur Rechtmäßigkeit der Abrechnung der Leistungen freier Mitarbeiter durch den zugelassenen Praxisinhaber BSG, Urteil vom 29. November 1995 - 3 RK 33/94 - juris, Rn. 16 ff.) ihre Leistungen ausschließlich außerhalb der Praxis, ist es offensichtlich unsinnig, die Zulassungsweiterung von bestimmten Anforderungen an die Räumlichkeiten innerhalb der Praxis zu knüpfen.

  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 8/12 R

    Krankenversicherung - keine Zulassung von Heilmittelerbringern zur ambulanten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    Die Zulassung ergeht in Form eines Verwaltungsaktes, der nach § 124 Abs. 5 Satz 1 SGB V von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen erlassen wird (BSG, Urteil vom 19. September 2013 - B 3 KR 8/12 R - juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Die Entscheidung über die Zulassung steht nicht im Ermessen der Behörde; bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf Zulassung (BSG, Urteil vom 19. September 2013 - B 3 KR 8/12 R - juris, Rn. 14).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2005 - L 4 KR 4824/03

    Krankenversicherung - Zulassung - Heilmittelerbringer - Krankengymnastin -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    Zur Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleisten muss, gehört auch die Raumgröße (zur Raumhöhe BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 19; Urteil des Senats vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 - juris, Rn. 20 ff.; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2015 - L 5 KR 5194/13 - nicht veröffentlicht).

    Es handelt sich um Verwaltungsbinnenrecht, das die Gerichte nicht bindet (Urteil des Senats vom 15. Juli 2005 - L 4 KR 4824/03 - juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012 - L 5 KR 243/11 - juris, Rn. 109; tendenziell so auch BSG, Urteil vom 27. März 1996 - 3 RK 25/95 - juris, Rn. 17 m.w.N.; allgemein Uhle, in: Kluth/Krings [Hrsg.], Gesetzgebung, 2014, § 24 Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 13.05.2016 - L 4 KR 3332/15
    Soweit allgemeine Verwaltungsvorschriften die einheitliche Rechtsanwendung durch die Behörden für diese verbindlich regeln, ändert dies nichts an Umfang und Intensität der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebotenen gerichtlichen Kontrolle (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss des Ersten Senats vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - juris, Rn. 71).

    Verwaltungsvorschriften, mit denen die Verwaltung einen einheitlichen Verwaltungsvollzug bei der Auslegung und Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe oder bei der Ausübung des Verwaltungsermessens sicherstellen soll, sind grundsätzlich Gegenstand, nicht jedoch Maßstab richterlicher Kontrolle des Verwaltungshandelns (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - juris, Rn. 71; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83 - juris, Rn. 37).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 64/87

    Versicherungspflicht einer freien Mitarbeiterin in einer krankengymnastischen

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 12/09 R

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer (hier: Podologe) - Fortgeltung einer

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 2/15 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Nichteinigung bei der Festlegung

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

  • LSG Sachsen, 05.11.2014 - L 1 KR 158/11

    Krankenversicherung - ausgelagerte Betriebsstätte; Berufsausübungsregelung;

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