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   LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 2 SO 2489/14   

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https://dejure.org/2014,43279
LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 2 SO 2489/14 (https://dejure.org/2014,43279)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2014 - L 2 SO 2489/14 (https://dejure.org/2014,43279)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - L 2 SO 2489/14 (https://dejure.org/2014,43279)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 41 Abs 1 S 1 SGB 12, § 41 Abs 2 S 1 SGB 12, § 41 Abs 4 SGB 12
    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Leistungsausschluss wegen mindestens grob fahrlässiger Herbeiführung der Bedürftigkeit - Verschleuderung von Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB 12 § 41 Abs 4

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    SGB 12 § 41 Abs 4
    Wer bei nur sehr geringen eigenen Einnahmen (hier monatliche Altersrente in Höhe von ca. 250 EUR) für seine laufenden sonstigen Lebenshaltungskosten (ohne Kosten der Unterkunft) den viereinhalbfachen sozialhilferechtlichen Regelbedarf aufwendet, obwohl er ohne weiteres ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • LSG Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    83-jährige von Grundsicherung im Alter ausgeschlossen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rentnerin verprasst Vermögen und führt Sozialhilfebedürftigkeit herbei

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bei grob fahrlässiger Herbeiführung der Bedürftigkeit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Grundsicherung bei verschwenderischem Lebenswandel

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Rentnerin muss sparsam mit Vermögen haushalten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wer zu aufwändig lebt, verliert den Anspruch auf Grundsicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Grundsicherung nach schnellem Verbrauch großen Vermögens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rentner verjubelt 100.000 EUR und beansprucht Hartz IV

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rentnerin erhält keine Grundsicherung wegen verjubelter 100.000EUR Privatvorsorge

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter bei grob fahrlässiger Herbeiführung der eigenen Bedürftigkeit durch Verbrauch von 105.000 in vier Jahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 2 SO 2489/14
    Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt (siehe hierzu § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X), wenn also die oder der Handelnde nicht beachtet hat, was unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles jedem einleuchten muss, wenn also einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden, dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen ("subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab", ständige Rechtsprechung, siehe BSG Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R- in SozR 3-1300 § 45 Nr. 45, juris Rdnr. 23; Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R - in SozR 4-4300 § 144 Nr. 15, juris Rdnr. 24; siehe auch Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 22. November 2006 - 2 B 47/06 -).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 2 SO 2489/14
    Grob fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt (siehe hierzu § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X), wenn also die oder der Handelnde nicht beachtet hat, was unter Berücksichtigung der Umstände des konkreten Falles jedem einleuchten muss, wenn also einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden, dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen ("subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab", ständige Rechtsprechung, siehe BSG Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R- in SozR 3-1300 § 45 Nr. 45, juris Rdnr. 23; Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R - in SozR 4-4300 § 144 Nr. 15, juris Rdnr. 24; siehe auch Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 22. November 2006 - 2 B 47/06 -).
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.10.2014 - L 2 SO 2489/14
    Insoweit kann auf die Rechtsprechung zu § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 SGB X zurückgegriffen werden (siehe BSG Urteil vom 20. Oktober 2005 - B 7a AL 18/05 R - in BSGE 95, 176 = SozR 4-4300 § 310 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.08.2016 - L 7 SO 1073/16
    Der Antragsgegner hat den am 30. September 2009 gestellten Antrag der 1931 geborenen Antragstellerin auf Gewährung von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bestandskräftig abgelehnt (Urteil des Sozialgerichts Reutlingen (SG) vom 29. April 2014 (S 2 SO 2351/11), Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 15. Oktober 2014 (L 2 SO 2489/14)).

    Nach den Feststellungen im Urteil L 2 SO 2489/14 verbrauchte die Antragstellerin bis September 2009 monatlich 2.200 EUR ihres Vermögens, so dass zumindest im Juli 2009 noch keine Bedürftigkeit vorgelegen hatte, da die Antragstellerin über den geschützten Freibetrag von 2.600 EUR übersteigendes Vermögen (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII) verfügte.

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