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   LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20   

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https://dejure.org/2023,38929
LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20 (https://dejure.org/2023,38929)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.11.2023 - L 10 R 3772/20 (https://dejure.org/2023,38929)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. November 2023 - L 10 R 3772/20 (https://dejure.org/2023,38929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 16 SGB 6, § 20 SGB 6, § 51 Abs 1 SGB 9, § 51 Abs 4 SGB 9, § 71 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 9 2018
    Zwischenübergangsgeld im Anschluss an eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Vermittlung in eine zumutbare Beschäftigung - subjektive und objektive Verfügbarkeit - Anschlussübergangsgeld - erfolgreicher Abschluss der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IX § 71 Abs. 1 ; SGB IX § 71 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 71 Abs. 1 ; SGB IX § 71 Abs. 4

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.02.2000 - B 5 RJ 38/98 R

    Abschluß berufsfördernder Maßnahmen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Schließlich hat der Kläger für den streitigen Zeitraum auch keinen Anspruch auf sog. Anschlussübergangsgeld nach § 71 Abs. 4 Satz 1 SGB IX. Unabhängig davon, dass der Fall, dass sich zum Ende einer LTA-Maßnahme die (objektive) Erforderlichkeit einer weiteren berufsfördernden Maßnahme ergibt, bereits von der gerade dafür vorrangig bestehenden Regelung des § 71 Abs. 1 SGB IX umfasst ist (vgl. BSG 23.02.2000, B 5 RJ 38/98 R, in juris, Rn. 13 m.w.N.), kann vorliegend von einem "Abschluss" der mit Bescheid vom 26.01.2015 in der Fassung des Verlängerungsbescheids vom 10.01.2017 bewilligten "Weiterbildung für den Beruf Verkehrsflugzeugführer ATPL(A) nach EASA-FCL1" am 01.03.2018 schon deshalb keine Rede sein, weil der Kläger diese Weiterbildung zu diesem Zeitpunkt gerade nicht erfolgreich absolviert hatte.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat den Begriff des "Abschlusses" einer LTA seit jeher in ständiger Rechtsprechung (s. BSG 23.02.2000, B 5 RJ 38/98 R, a.a.O. m.w.N., zur insoweit gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 25 Abs. 3 Nr. 3 SGB VI in der bis zum 30.06.2001 geltenden Fassung; 08.02.1979, 4 RJ 65/78, in juris, Rn. 13 ff. m.w.N., zur insoweit gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 1241e Abs. 3 Satz 1 Reichsversicherungsordnung - RVO -) derart ausgelegt, dass eine Maßnahme, die - wie beim Kläger - mit einer Abschlussprüfung endet, nur dann (erfolgreich) "abgeschlossen" ist, wenn der Rehabilitand die vorgesehene Prüfung bestanden hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2019 - L 3 R 506/18

    Anspruch auf Zwischenübergangsgeld § 51 SGB IX

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Dies setzt zunächst die grundsätzliche Vermittelbarkeit des Betreffenden voraus; der Leistungsempfänger muss also der Arbeitsvermittlung subjektiv und objektiv zur Verfügung stehen (statt vieler nur Landessozialgericht - LSG - Nordrhein-Westfalen 27.03.2019, L 3 R 506/18, in juris, Rn. 36; Schweitzer in BeckOK SozR, § 71 SGB IX Rn. 10, Stand 01.09.2023; Schlette in jurisPK-SGB IX, 4. Aufl. 2023, § 71 Rn. 19, Stand 01.10.2023; Stotz in Hauck/Noftz, SGB IX, § 71 Rn. 39, Stand Juni 2021, alle m.w.N.).

    Ob es darüber hinaus im Rahmen eines Anspruchs auf (Zwischen-)Übergangsgeld nach § 71 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB IX auch einer (förmlichen) Arbeitslosmeldung des Leistungsempfängers bei der Agentur für Arbeit i.S.d. § 141 Abs. 1 SGB III bedarf (so z.B. LSG Nordrhein-Westfalen 27.03.2019, L 3 R 506/18, a.a.O.; von der Heide in Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, 5. Aufl. 2023, § 71 Rn. 7) oder nicht (so z.B. Schlette in jurisPK-SGB IX, a.a.O.; Stotz in Hauck/Noftz, a.a.O. Rn. 42), bedarf aus den Gründen der nachfolgenden Erwägungen hier keiner weiteren Erörterung.

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Schließlich darf der Leistungsempfänger die Erfolglosigkeit dieser Vermittlungsbemühungen nicht zu vertreten haben, ihm darf also kein Vorsatz und keine Fahrlässigkeit zur Last fallen (§ 276 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - s. dazu nur Schlette, a.a.O. Rn. 16; vgl. zum Vertretenmüssen auch BSG 12.12.2018, B 12 R 15/18 R, in juris, Rn. 14; 26.08.1983, 10 RAr 1/82, in juris, Rn. 19).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Die wiederholten Vorwürfe gegen die Beklagte im Zusammenhang mit der angeblich dann doch erfolgten Arbeitsuchendmeldung, Informations- bzw. Beratungspflichten verletzt zu haben, erschließt sich auch deshalb schon nicht ansatzweise, weil dies für den geltend gemachten Anspruch keine weitere Relevanz hat, denn auch eine (hier nach dem Klägervortrag gerade nicht) fehlende Meldung als arbeitsuchend kann nicht im Wege des sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden (BSG 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R, in juris, Rn. 26 ff.), ebenso wenig eine fehlende Arbeitslosmeldung (BSG 19.03.1986, 7 RAr 48/84, in juris, Rn. 22 ff. m.w.N.) und eine fehlende Verfügbarkeit (BSG 23.07.1992, 7 RAr 38/91, in juris, Rn. 38 m.w.N.).
  • BSG, 16.03.2021 - B 2 U 12/19 R

    Anspruch eines Fleischers auf Verletztengeld in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Alleinige Rechtsgrundlage für das Begehren des Klägers ist § 71 Abs. 1 SGB IX in der seit dem 01.01.2018 geltenden Fassung (zuvor inhaltsgleich § 51 Abs. 1 SGB IX; vgl. dazu nur Bundessozialgericht - BSG - 16.03.2021, B 2 U 12/19 R, in juris, Rn. 23).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Die wiederholten Vorwürfe gegen die Beklagte im Zusammenhang mit der angeblich dann doch erfolgten Arbeitsuchendmeldung, Informations- bzw. Beratungspflichten verletzt zu haben, erschließt sich auch deshalb schon nicht ansatzweise, weil dies für den geltend gemachten Anspruch keine weitere Relevanz hat, denn auch eine (hier nach dem Klägervortrag gerade nicht) fehlende Meldung als arbeitsuchend kann nicht im Wege des sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden (BSG 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R, in juris, Rn. 26 ff.), ebenso wenig eine fehlende Arbeitslosmeldung (BSG 19.03.1986, 7 RAr 48/84, in juris, Rn. 22 ff. m.w.N.) und eine fehlende Verfügbarkeit (BSG 23.07.1992, 7 RAr 38/91, in juris, Rn. 38 m.w.N.).
  • BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 1/82

    Beginn der Nachfrist - Kenntnis vom Insolvenzereignis - Gebotene Sorgfalt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Schließlich darf der Leistungsempfänger die Erfolglosigkeit dieser Vermittlungsbemühungen nicht zu vertreten haben, ihm darf also kein Vorsatz und keine Fahrlässigkeit zur Last fallen (§ 276 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - s. dazu nur Schlette, a.a.O. Rn. 16; vgl. zum Vertretenmüssen auch BSG 12.12.2018, B 12 R 15/18 R, in juris, Rn. 14; 26.08.1983, 10 RAr 1/82, in juris, Rn. 19).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91

    Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Die wiederholten Vorwürfe gegen die Beklagte im Zusammenhang mit der angeblich dann doch erfolgten Arbeitsuchendmeldung, Informations- bzw. Beratungspflichten verletzt zu haben, erschließt sich auch deshalb schon nicht ansatzweise, weil dies für den geltend gemachten Anspruch keine weitere Relevanz hat, denn auch eine (hier nach dem Klägervortrag gerade nicht) fehlende Meldung als arbeitsuchend kann nicht im Wege des sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs ersetzt werden (BSG 11.03.2004, B 13 RJ 16/03 R, in juris, Rn. 26 ff.), ebenso wenig eine fehlende Arbeitslosmeldung (BSG 19.03.1986, 7 RAr 48/84, in juris, Rn. 22 ff. m.w.N.) und eine fehlende Verfügbarkeit (BSG 23.07.1992, 7 RAr 38/91, in juris, Rn. 38 m.w.N.).
  • BSG, 12.12.2011 - B 7 AL 29/11 BH

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Diese Rechtsprechung gilt auch weiterhin im Anwendungsbereich des § 71 Abs. 4 SGB IX (bzw. § 51 Abs. 4 SGB IX a.F.), was das BSG bestätigt hat (12.12.2011, B 7 AL 29/11 BH, in juris, Rn. 6; dem folgend auch z.B. Jabben in Neumann/Pahlen/Greiner/Winkler/Jabben, SGB IX, 14. Aufl. 2020, § 71 Rn. 17 m.w.N.; von der Heide in Kossens/von der Heide/Maaß, a.a.O. Rn. 13; Kemper in Ehmann/Karmanski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar Sozialrechtsberatung, 3. Aufl. 2023, § 71 SGB IX Rn. 20; Asmalsky in Dau/Düwell/Joussen/Luik, SGB IX, 6. Aufl. 2022, § 71 Rn. 17; Schweitzer in BeckOK SozR, a.a.O. Rn. 18; a.A. z.B. Stotz in Hauck/Noftz, a.a.O. Rn. 64; Schlette in jurisPK-SGB IX, a.a.O. Rn. 31, die freilich die genannte Entscheidung des BSG nicht einmal auch nur erwähnen und im Übrigen im Wesentlichen die überkommene Kritik an dieser Rechtsprechung wiederholen) und wogegen in Ansehung des insoweit gleichgebliebenen Gesetzeswortlauts ("abgeschlossen") auch nichts zu erinnern ist.
  • BSG, 08.02.1979 - 4 RJ 65/78

    Weitergewährung von Übergangsgeld im Anschluß an berufsfördernde Reha-Maßnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.11.2023 - L 10 R 3772/20
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat den Begriff des "Abschlusses" einer LTA seit jeher in ständiger Rechtsprechung (s. BSG 23.02.2000, B 5 RJ 38/98 R, a.a.O. m.w.N., zur insoweit gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 25 Abs. 3 Nr. 3 SGB VI in der bis zum 30.06.2001 geltenden Fassung; 08.02.1979, 4 RJ 65/78, in juris, Rn. 13 ff. m.w.N., zur insoweit gleichlautenden Vorgängervorschrift des § 1241e Abs. 3 Satz 1 Reichsversicherungsordnung - RVO -) derart ausgelegt, dass eine Maßnahme, die - wie beim Kläger - mit einer Abschlussprüfung endet, nur dann (erfolgreich) "abgeschlossen" ist, wenn der Rehabilitand die vorgesehene Prüfung bestanden hat.
  • BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 90/77

    Zum Verhältnis der Gewährung von Krankengeld und Übergangsgeld zueinander

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2024 - L 8 U 1080/23
    Der Anspruch auf Zwischenübergangsgeld nach § 71 Abs. 3 SGB IX im Anschluss an eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben wegen nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Vermittlung in eine zumutbare Beschäftigung setzt voraus, dass der Leistungsempfänger der Arbeitsvermittlung subjektiv und objektiv zur Verfügung steht (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2023 - L 10 R 3772/20 -, juris Rdnr. 40 ff.).
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