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   LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23 ER-B   

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https://dejure.org/2023,40593
LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23 ER-B (https://dejure.org/2023,40593)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23 ER-B (https://dejure.org/2023,40593)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2023 - L 8 AL 2913/23 ER-B (https://dejure.org/2023,40593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 56 SGG, § 86b Abs 2 S 1 SGG, § 24 Abs 1 S 1 SGB 2, § 93 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 3, § 142 Abs 1 S 1 SGB 3
    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweilige Anordnung - fehlender Anordnungsgrund - Haupt- und Hilfsantrag - verschiedene Leistungsträger - Verbot der subjektiven Antragshäufung - Arbeitslosengeldanspruch - abhängige Beschäftigungszeiten in der Schweiz - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschränkung des Streitgegenstands -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23
    Nur in besonders gelagerten Einzelfällen könnten nach der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 03.12.2015, Az.: B 4 AS 49/14 R; BSG, Urteil vom 18.06.2008, Az.: B 14/11b 67/06 R; BSG, Urteil vom 07.07.2011, Az.: B 14 AS 79/10 R) unter den folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise Tilgungsraten berücksichtigt werden, wobei alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Es müsse sich bei der Immobilie um geschütztes Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB II handeln, die Berücksichtigung müsse unverzichtbar, gerechtfertigt und notwendig zur Erhaltung des Wohnraums sein, um eine konkret drohende Wohnungslosigkeit zu vermeiden, die Übernahme der Tilgungsbeiträge müsse geeignet sein, die drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern, die Möglichkeit der Tilgungsaussetzung oder Tilgungsstreckung oder Umschuldung seien ausgeschöpft, um die Tilgungsraten so niedrig wie möglich zu halten, das Eigenheim müsse weitgehend abbezahlt sein (Indiz dafür: Tilgungsanteil an der monatlichen Rate 80 %), das Eigenheim müsse außerhalb der Hilfebedürftigkeit erworben worden sein und die für Mieter geltenden Höchstgrenzen dürften nicht überschritten werden.Diese Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssten, lägen bei den Antragstellern schon nicht vor, insbesondere fehle es an der Bedingung, dass das Eigenheim nahezu abgezahlt sein müsse.

    Soweit die Antragsteller die Gewährung eines Darlehens zur Tilgung der Darlehensverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der selbstbewohnten Immobilie begehren, führt das SG schlüssig und zutreffend aus, dass grundsätzlich Tilgungsraten von Ratenzahlungen zur Finanzierung des Eigenheims nicht übernommen werden und auch der Ausnahmefall der Abtragung einer Restschuld bei bereits weitgehend abbezahltem Kredit (vgl. BSG, Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 49/14 R -, juris Rdnr. 20) nicht vorliegt.

  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23
    Die Verlegung des Wohnortes ist somit erst kurz vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses und nicht bereits vor längerer Zeit erfolgt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R - juris Rdnr. 20).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23
    Bei der Prüfung der Erfolgsaussicht ist in tatsächlicher Hinsicht in eng begrenztem Umfang auch eine vorweggenommene Beweiswürdigung (Beweisantizipation) zulässig (BVerfG NJW 1997, 2745, 2746).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht ist aber anzunehmen, wenn eine Beweisaufnahme durchzuführen ist, weil die Entscheidung in der Hauptsache von der Klärung entscheidungserheblicher Tatsachen abhängt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Antragstellers ausgehen wird (vgl. BVerfG NJW 2003, 2976, 2977; BSG SozR 3-1750 § 62 Nr. 19).
  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 16/18 R

    Rechtswidrigkeit eines Schiedsspruchs über die Vereinbarung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23
    Eine eventuelle subjektive Klage- bzw. Antragshäufung ist unzulässig, da unklar bleibt, ob überhaupt ein Verfahren gegen den bedingt Beklagten bzw. vorliegend den Antragsgegner zu 2) anhängig ist (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Auflage 2020 § 56 Rdnr. 4 sowie BSG, Urteil vom 08.08.2019 - B 3 KR 16/18 R -, juris Rdnr. 16).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 137/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Verfügbarkeit bei Betreuung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23
    Voraussetzung für die Verfügbarkeit ist jedoch, dass die beschäftigungslose Person im Falle eines Arbeitsangebots die Betreuung anderweitig sicherstellt und die eigene Betreuungstätigkeit aufgibt (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1990 - 11 RAr 137/89 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - L 9 AL 92/18

    Gewährung eines Gründungszuschusses

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23
    Es kann daher dahingestellt bleiben, dass der Antragsteller bislang die Voraussetzungen nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III, den Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung durch eine fachkundige Stelle, nicht erfüllt hat und es sich um eine Ermessensleistung, auf die folglich kein Rechtsanspruch besteht, handelt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2018 - L 9 AL 92/18 B ER -, juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - L 14 AS 260/22

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - darlehensweise Übernahme von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23
    Nach der Rechtsprechung ist für die darlehensweise Übernahme von Energieschulden das Ausschöpfen vorrangiger Selbsthilfemaßnahmen vorauszusetzen (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.03.2023 - L 14 AS 260/22 ER -, juris).Die Antragsteller haben die Abschlagsforderungen i.H.v. von 483 ? monatlich nachweislich der Sperrankündigung vom 20.09.2023 seit Mai 2023 nicht mehr beglichen.
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.11.2023 - L 8 AL 2913/23
    Nur in besonders gelagerten Einzelfällen könnten nach der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteil vom 03.12.2015, Az.: B 4 AS 49/14 R; BSG, Urteil vom 18.06.2008, Az.: B 14/11b 67/06 R; BSG, Urteil vom 07.07.2011, Az.: B 14 AS 79/10 R) unter den folgenden Voraussetzungen ausnahmsweise Tilgungsraten berücksichtigt werden, wobei alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Es müsse sich bei der Immobilie um geschütztes Vermögen im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 SGB II handeln, die Berücksichtigung müsse unverzichtbar, gerechtfertigt und notwendig zur Erhaltung des Wohnraums sein, um eine konkret drohende Wohnungslosigkeit zu vermeiden, die Übernahme der Tilgungsbeiträge müsse geeignet sein, die drohende Wohnungslosigkeit zu verhindern, die Möglichkeit der Tilgungsaussetzung oder Tilgungsstreckung oder Umschuldung seien ausgeschöpft, um die Tilgungsraten so niedrig wie möglich zu halten, das Eigenheim müsse weitgehend abbezahlt sein (Indiz dafür: Tilgungsanteil an der monatlichen Rate 80 %), das Eigenheim müsse außerhalb der Hilfebedürftigkeit erworben worden sein und die für Mieter geltenden Höchstgrenzen dürften nicht überschritten werden.Diese Voraussetzungen, die kumulativ erfüllt sein müssten, lägen bei den Antragstellern schon nicht vor, insbesondere fehle es an der Bedingung, dass das Eigenheim nahezu abgezahlt sein müsse.
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