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   LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22   

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https://dejure.org/2023,30721
LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22 (https://dejure.org/2023,30721)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.09.2023 - L 10 R 2463/22 (https://dejure.org/2023,30721)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 2023 - L 10 R 2463/22 (https://dejure.org/2023,30721)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit kommt dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - 07.12.2012, 1 BvL 14/07, zitiert, wie sämtliche Rechtsprechung, nach juris), der besonders groß ist, wenn eine Begünstigung nicht auf Beiträgen beruht, sondern (steuerfinanziert) zum Zwecke des sozialen Ausgleichs gewährt wird (BVerfG 11.01.2016, 1 BvR 1687/14, Rn. 12).
  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R

    Anspruch auf Altersrente

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
    Zudem ist der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfG 17.06.2020, 1 BvR 1134/15, Rn. 12; Bundessozialgericht - BSG - 26.09.2019, B 5 R 6/18 R).
  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
    Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit kommt dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - 07.12.2012, 1 BvL 14/07, zitiert, wie sämtliche Rechtsprechung, nach juris), der besonders groß ist, wenn eine Begünstigung nicht auf Beiträgen beruht, sondern (steuerfinanziert) zum Zwecke des sozialen Ausgleichs gewährt wird (BVerfG 11.01.2016, 1 BvR 1687/14, Rn. 12).
  • BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Beitragspflicht zur gesetzlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
    Zudem ist der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfG 17.06.2020, 1 BvR 1134/15, Rn. 12; Bundessozialgericht - BSG - 26.09.2019, B 5 R 6/18 R).
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