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LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. September 2023 - L 10 R 2463/22 (https://dejure.org/2023,30721)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 76g Abs 1 SGB 6, Art 3 Abs 1 GG
Verfassungsmäßigkeit des Erfordernisses von 33 Jahren an Grundrentenzeiten für den Grundrentenzuschlag aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 76g Abs 1 SGB 6 - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Mannheim, 12.07.2022 - S 10 R 2692/21
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit kommt dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - 07.12.2012, 1 BvL 14/07, zitiert, wie sämtliche Rechtsprechung, nach juris), der besonders groß ist, wenn eine Begünstigung nicht auf Beiträgen beruht, sondern (steuerfinanziert) zum Zwecke des sozialen Ausgleichs gewährt wird (…BVerfG 11.01.2016, 1 BvR 1687/14, Rn. 12). - BSG, 26.09.2019 - B 5 R 6/18 R
Anspruch auf Altersrente
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
Zudem ist der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (…BVerfG 17.06.2020, 1 BvR 1134/15, Rn. 12; Bundessozialgericht - BSG - 26.09.2019, B 5 R 6/18 R). - BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 1687/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit kommt dem Gesetzgeber für die Abgrenzung der begünstigten Personenkreise ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - 07.12.2012, 1 BvL 14/07, zitiert, wie sämtliche Rechtsprechung, nach juris), der besonders groß ist, wenn eine Begünstigung nicht auf Beiträgen beruht, sondern (steuerfinanziert) zum Zwecke des sozialen Ausgleichs gewährt wird (BVerfG 11.01.2016, 1 BvR 1687/14, Rn. 12). - BVerfG, 17.06.2020 - 1 BvR 1134/15
Verfassungsbeschwerde betreffend die Beitragspflicht zur gesetzlichen …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2463/22
Zudem ist der Gesetzgeber bei der Ordnung von Massenerscheinungen berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (BVerfG 17.06.2020, 1 BvR 1134/15, Rn. 12; Bundessozialgericht - BSG - 26.09.2019, B 5 R 6/18 R).