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   LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20   

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https://dejure.org/2023,42016
LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20 (https://dejure.org/2023,42016)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20 (https://dejure.org/2023,42016)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. November 2023 - L 11 KR 1032/20 (https://dejure.org/2023,42016)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 17d Abs 1 KHG, § 7 Abs 1 KHEntgG, PEPPV 2018
    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung - (schwer chronifizierte) psychiatrische Erkrankung - Erforderlichkeit des Einsatzes besonderer Mittel des Krankenhauses

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Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit - Vormundschaftsgericht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    Das BSG habe in seiner Entscheidung vom 13.05.2004 (B 3 KR 18/03 R) klargestellt, dass eine Unterbringung auf der Grundlage des § 1906 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (a.F., nunmehr § 1831 Abs. 1 Nr. 2 BGB) im Verhältnis zwischen Krankenhausträger und Krankenkasse keine Bindungswirkung dahingehend entfalte, dass mit der Entscheidung über die Unterbringung eines Versicherten die Erforderlichkeit einer Krankenhausbehandlung im Sinne von § 39 SGB V feststehe.

    Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionalen Teams unter fachärztlicher Leitung erfolgversprechend verwirklicht werden kann (vgl. BSG 13.05.2004, B 3 KR 18/03 R, BSGE 92, 300, 305; BSG 07.07.2005, B 3 KR 40/04 R, juris).

    Eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung eines psychisch erkrankten Versicherten zur Durchführung einer stationären psychiatrischen Heilbehandlung schließt im Streit um den Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers den Einwand der Krankenkasse nicht aus, die Krankenhausbehandlung sei nicht erforderlich gewesen (BSG 13.05.2004, B 3 KR 18/03 R, BSGE 92, 300-308, juris Rn. 16 ff.).

  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 6/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Pflegesatzvereinbarung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    (a) Ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, richtet sich allein nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalles (BSG 25.10.2016, B 1 KR 6/16 R, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Ermöglicht es der Gesundheitszustand des Versicherten, das Behandlungsziel durch andere Maßnahmen, insbesondere durch ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege, zu erreichen, besteht kein Anspruch auf stationäre Behandlung (BSG 25.10.2016, B 1 KR 6/16 R, juris Rn. 23).

    So besteht kein Anspruch auf stationäre Behandlung und damit auch kein Vergütungsanspruch des Krankenhauses, wenn es - wie bereits ausgeführt - der Gesundheitszustand des Patienten ermöglicht, das Behandlungsziel durch andere Maßnahmen, insbesondere durch ambulante Behandlung, einschließlich häuslicher Krankenpflege, zu erreichen (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG 25.10.2016, B 1 KR 6/16 R, juris Rn. 23; 14.10.2014, B 1 KR 27/13 R, juris Rn. 11).

  • BSG, 17.11.2015 - B 1 KR 18/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erforderlichkeit von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    Krankenhausbehandlungsbedürftig ist ein Krankheitszustand, dessen Behandlung den Einsatz der besonderen Mittel eines Krankenhauses erforderlich macht (BSG vom 17.11.2015 - B 1 KR 18/15 R = BSGE 120, 78 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 24, RdNr 11).

    Krankenhausbehandlungsbedürftig ist ein Krankheitszustand, dessen Behandlung den Einsatz der besonderen Mittel eines Krankenhauses erforderlich macht (BSG 17.11.2015, B 1 KR 18/15 R, juris Rn. 11).

  • BSG, 17.12.2019 - B 1 KR 19/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Einbeziehung von Spontanbeatmungsstunden in

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    Die Klägerin hat mit der erhobenen (echten) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG die richtige Klageart gewählt; denn es handelt sich bei der auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichteten Klage eines Krankenhausträgers gegen eine Krankenkasse um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (BSG 17.12.2019, B 1 KR 19/19 R, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung eines gesetzlich Krankenversicherten und damit korrespondierend die Zahlungspflicht einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (BSG 17.12.2019, B 1 KR 19/19 R, juris Rn. 10; 14.10.2014, B 1 KR 25/13 R und B 1 KR 26/13 R, jeweils juris Rn. 8).

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    Insbesondere hat der Große Senat (GS) des BSG im Beschluss vom 25.09.2007 (GS 1/06, BSGE 99, 111-122, juris) klargestellt, dass sich die Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung allein nach medizinischen Erfordernissen richtet und die Krankenkasse die Kosten eines Krankenhausaufenthalts dann nicht zu tragen hat, wenn der Versicherte (nur) aus anderen, nicht mit der Behandlung zusammenhängenden Gründen eine spezielle Unterbringung oder Betreuung benötigt und wegen des Fehlens einer geeigneten Einrichtung vorübergehend im Krankenhaus verbleiben muss.
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 27/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Krankenhausträger trägt im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    So besteht kein Anspruch auf stationäre Behandlung und damit auch kein Vergütungsanspruch des Krankenhauses, wenn es - wie bereits ausgeführt - der Gesundheitszustand des Patienten ermöglicht, das Behandlungsziel durch andere Maßnahmen, insbesondere durch ambulante Behandlung, einschließlich häuslicher Krankenpflege, zu erreichen (ständige Rechtsprechung, z.B. BSG 25.10.2016, B 1 KR 6/16 R, juris Rn. 23; 14.10.2014, B 1 KR 27/13 R, juris Rn. 11).
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    In einer weiteren Entscheidung hat das BSG zudem klargestellt, dass auch eine Schizophrenie im chronifizierten Zustand heute eine behandlungsfähige und daher auch behandlungsbedürftige Krankheit ist (BSG 16.02.2005, B 1 KR 18/03 R, BSGE 94, 161-174, juris Rn. 25 ff.).
  • BSG, 12.11.1985 - 3 RK 45/83

    Krankenhauspflege - Notwendigkeit von Krankenhauspflege - Beweisanforderung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    Der Verweis der Beklagten auf die diesbezüglich veraltete Rechtsprechung des BSG (BSG 12.11.1985, 3 RK 45/83, BSGE 59, 116-119, juris) berücksichtigt somit nicht die wesentlichen medizinischen und rechtlichen Änderungen bei der Versorgung psychiatrisch und psychisch Kranker.
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 40/04 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Zahlungsverpflichtung für Behandlungskosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionalen Teams unter fachärztlicher Leitung erfolgversprechend verwirklicht werden kann (vgl. BSG 13.05.2004, B 3 KR 18/03 R, BSGE 92, 300, 305; BSG 07.07.2005, B 3 KR 40/04 R, juris).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 26/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung für geriatrische frührehabilitative

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.11.2023 - L 11 KR 1032/20
    Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung eines gesetzlich Krankenversicherten und damit korrespondierend die Zahlungspflicht einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (BSG 17.12.2019, B 1 KR 19/19 R, juris Rn. 10; 14.10.2014, B 1 KR 25/13 R und B 1 KR 26/13 R, jeweils juris Rn. 8).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen durch die gesetzliche

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

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