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   LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23   

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LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23 (https://dejure.org/2024,6196)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.02.2024 - L 7 SO 87/23 (https://dejure.org/2024,6196)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Februar 2024 - L 7 SO 87/23 (https://dejure.org/2024,6196)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 01.03.2018 - B 8 SO 22/16 R

    Erstattung von Kosten der Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    In Fällen, in denen ein (erstangegangener) Leistungsträger insbesondere infolge unterlassener oder fehlerhafter Zuständigkeitsprüfung Leistungen erbringt, ohne dass ein Fall des § 103 SGB X oder eine zielgerichtete Zuständigkeitsanmaßung, die eine Erstattung nach § 104 SGB X ausschließen würde, vorliegt, begründet § 14 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB IX für das Erstattungsverhältnis zwischen den Trägern eine nachrangige Zuständigkeit des erstangegangenen Trägers, wenn er außerhalb der durch § 14 SGB IX geschaffenen Zuständigkeitsordnung unzuständig, ein anderer Träger aber eigentlich zuständig gewesen wäre (BSG, Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 28 Rdnr. 13f.).

    Darauf, dass Kläger und Beklagter außerhalb des § 14 SGB IX nicht in einem Verhältnis des Vor- oder Nachrangs zueinander stehen, kommt es nicht an; denn § 14 SGB IX schafft gerade das von § 104 SGB X vorausgesetzte Verhältnis des Vor- und Nachrangs und lässt das von sonstigen Vorschriften bestimmte Verhältnis der Rehabilitationsträger zueinander, auch solcher, die unabhängig von § 14 SGB IX in einem Vorrang-/Nachrangverhältnis stehen können, unberührt (BSG, Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 28 Rdnr. 14).

    Unerheblich ist, wenn während dieser Zeit die Leistungen nicht vom Träger der Sozialhilfe gewährt worden sind (BSG, Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 28 Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R - SozR 4-5910 § 97 Nr. 1).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 7/10 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    Daraus hatte das BSG zunächst geschlossen, dass es sich bei der Art der Betreuung um Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft handeln müsse und nicht um vorwiegend medizinische oder pflegerische Betreuung (BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - BSGE 109, 56ff.).

    Daher kann es im Einzelfall ausreichen, dass der Hilfeempfänger die Wohnung selbst anmietet, aber fachlich geschulte Personen Betreuungsleistungen erbringen, die darauf gerichtet sind, die Selbständigkeit und Selbstbestimmung bei Erledigung der alltäglichen Angelegenheiten im eigenen Wohn- und Lebensbereich zu fördern (BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 16/11 R - juris Rdnr. 16; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - SozR 4-3500 § 98 Nr. 1 Rdnr. 14).

  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 44/08 R

    Antrag auf medizinische Rehabilitationsmaßnahme - Kompetenzkonflikt zwischen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    Soweit die Prüfung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht zu einem greifbaren Ergebnis, sondern etwa wegen einer komplizierten Rechtsproblematik zu ernstlichen Argumenten für und gegen die eigene Zuständigkeit und für und gegen die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers geführt hat und deshalb der angegangene Träger im Interesse der Beschleunigung eine Weitergabe des Rehabilitationsantrags unterlassen hat oder er sich trotz des ihm eingeräumten Prüfungs- und Ablehnungsrechts einem Leistungszwang ausgesetzt sieht, ist auch eine Kostenerstattung nach den Grundsätzen des vorläufig leistenden Leistungsträgers zu erwägen, wie sie entsprechend § 102 SGB X in § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX a.F. bzw. § 16 Abs. 1 SGB IX n.F. vorgesehen ist (BSG, Urteil vom 11. September 2018 - B 1 KR 6/18 R - § 104 Nr. 7 Rdnr. 14 m.w.N.; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 9 Rdnr. 16).

    Leitet ein erstangegangener Rehabilitationsträger einen Antrag nicht weiter, weil ihn objektive Umstände daran hindern, seine Zuständigkeit nach den Leistungsgesetzen innerhalb der Zwei-Wochen-Frist zu klären, führt § 14 Abs. 2 Satz 1 SGB IX im Verhältnis der Rehabilitationsträger zueinander nur zu einer "zunächst" bestehenden Leistungsverpflichtung (BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 9 Rdnr. 21).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 34/06 R

    Medizinische Rehabilitationsleistung - Erstattungsanspruch des erstangegangenen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX trägt dieser Situation des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers Rechnung, indem er für ihn einen speziellen Erstattungsanspruch begründet, der die allgemeinen Erstattungsansprüche verdrängt und sicherstellt, dass der zweitangegangene im Nachhinein seine Aufwendungen vom "eigentlich" zuständigen Rehabilitationsträger zurückerhält (vgl. hierzu im BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 2).

    Er wird aber auch nicht wie ein vorleistungspflichtiger oder zweitangegangener Träger in der Rechtsfolge privilegiert, sondern erhält Erstattung nur im Umfang des § 104 Abs. 3 SGB X nach den für den vorrangig verpflichteten Leistungsträger geltenden Rechtsvorschriften (BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 1 KR 34/06 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 2 Rdnr. 27f.).

  • BSG, 11.09.2018 - B 1 KR 6/18 R

    Erstattung von Aufwendungen für eine medizinische Rehabilitation

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    Das widerspräche sowohl dem Regelungszweck des § 14 SGB IX, zu einer schnellen Zuständigkeitsklärung gegenüber dem behinderten Menschen zu kommen, als auch dem zugleich verfolgten Ziel, das gegliederte Sozialsystem zu erhalten (BSG, Urteil vom 11. September 2018 - B 1 KR 6/18 R - SozR 4-1300 § 104 Nr. 7 Rdnr. 13 m.w.N.).

    Soweit die Prüfung des erstangegangenen Rehabilitationsträgers innerhalb der Zwei-Wochen-Frist nicht zu einem greifbaren Ergebnis, sondern etwa wegen einer komplizierten Rechtsproblematik zu ernstlichen Argumenten für und gegen die eigene Zuständigkeit und für und gegen die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers geführt hat und deshalb der angegangene Träger im Interesse der Beschleunigung eine Weitergabe des Rehabilitationsantrags unterlassen hat oder er sich trotz des ihm eingeräumten Prüfungs- und Ablehnungsrechts einem Leistungszwang ausgesetzt sieht, ist auch eine Kostenerstattung nach den Grundsätzen des vorläufig leistenden Leistungsträgers zu erwägen, wie sie entsprechend § 102 SGB X in § 14 Abs. 4 Satz 1 SGB IX a.F. bzw. § 16 Abs. 1 SGB IX n.F. vorgesehen ist (BSG, Urteil vom 11. September 2018 - B 1 KR 6/18 R - § 104 Nr. 7 Rdnr. 14 m.w.N.; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2009 - B 5 R 44/08 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 9 Rdnr. 16).

  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 16/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Umzug - ambulant

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    Daher kann es im Einzelfall ausreichen, dass der Hilfeempfänger die Wohnung selbst anmietet, aber fachlich geschulte Personen Betreuungsleistungen erbringen, die darauf gerichtet sind, die Selbständigkeit und Selbstbestimmung bei Erledigung der alltäglichen Angelegenheiten im eigenen Wohn- und Lebensbereich zu fördern (BSG, Urteil vom 25. April 2013 - B 8 SO 16/11 R - juris Rdnr. 16; BSG, Urteil vom 25. August 2011 - B 8 SO 7/10 R - SozR 4-3500 § 98 Nr. 1 Rdnr. 14).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 9 SO 24/13

    Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zum betreuten Wohnen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    Dabei darf es sich zwar nicht um sporadische, situativ bedingte Betreuungsleistungen handeln, sondern diese müssen in einer regelmäßigen Form erbracht werden und in eine Gesamtkonzeption eingebunden sein, die auf die Verwirklichung einer möglichst selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung ausgerichtet ist (LSG NRW, Urteil vom 25. Juni 2015 - L 9 SO 24/13 - juris Rdnr. 69).
  • LSG Bayern, 20.12.2016 - L 8 SO 119/15

    Örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    Denn der durch § 98 Abs. 5 SGB XII gegebene Schutz des Einrichtungsortes bedarf hinsichtlich der Intensität der Betreuung eine Abgrenzung zu lediglich niederschwelligen oder unregelmäßigen Hilfeleistungen (LSG Bayern, Urteil vom 20. Dezember 2016 - L 8 SO 119/15 - juris Rdnr. 64).
  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 6/15 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - örtliche Zuständigkeit - ambulant betreutes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    Es ist daher nach dem BSG systematisch ausgeschlossen, § 98 Abs. 5 SGB XII nur für Eingliederungshilfeleistungen des betreuten Wohnens anzuwenden (BSG, Urteil vom 30. Juni 2016 - B 8 SO 6/15 R - SozR 4-3500 § 98 Nr. 4 Rdnr. 13).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 14/12 R

    Sozialhilfe - Erstattungsanspruch zwischen Sozialhilfeträgern - örtliche

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.02.2024 - L 7 SO 87/23
    Unerheblich ist, wenn während dieser Zeit die Leistungen nicht vom Träger der Sozialhilfe gewährt worden sind (BSG, Urteil vom 1. März 2018 - B 8 SO 22/16 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 28 Rdnr. 24; BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 14/12 R - SozR 4-5910 § 97 Nr. 1).
  • BSG, 22.05.1985 - 1 RA 33/84

    Voraussetzungen einer vorläufigen Leistungsgewährung - Ausgleichsverhältnis

  • BSG, 28.01.2016 - B 13 SF 3/16 S

    Gerichtskostenbefreiung gem § 64 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 10 für Träger der

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2022 - L 7 SO 3290/20

    Erstattungsstreit - Eingliederungshilfeleistungen - Umzug eines

  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R

    Krankenversicherung - Vergütung - Krankentransportleistung - privater Unternehmer

  • BSG, 16.02.2012 - B 9 VG 1/10 R

    Erstattungsstreit zwischen Versorgungsträger und Krankenkasse -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - L 9 SO 388/20

    Anspruch eines behinderten Menschen auf Versorgung mit einem Zusatzakku für ein

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