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   LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17   

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LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17 (https://dejure.org/2018,47218)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.2018 - L 7 R 2405/17 (https://dejure.org/2018,47218)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 2018 - L 7 R 2405/17 (https://dejure.org/2018,47218)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Wird durch eine Norm eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten verschieden behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten, verletzt sie den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 u.a. - BVerfGE 126, 369 [397] m.w.N., ständige Rechtsprechung).

    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitsgrundsätze reichen (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 u.a. - BVerfGE 126, 369 [398] m.w.N.).

    Auf dem Gebiet des Sozialrechts ist dem Gesetzgeber eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen (BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BvL 11/06 u.a. - BVerfGE 126, 369 [398] m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 R 273/15

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6, der Vorschriften

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (hier: § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß; nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente auf Grundlage des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - juris Rdnr. 27; Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - juris Rdnr. 80 ff.; ebenso Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - juris Rdnr. 20 zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 28 zur Altersrente für langjährig Versicherte; Senatsurteil vom 17. März 2016 - L 7 R 972/15 -n.v.; Senatsurteil vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rdnr. 29), weil die Vorschrift eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Anwartschaft durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht.

    Nicht möglich ist, zunächst die Rente für langjährig Versicherte ab dem 1. September 2014 und nachfolgend ab 1. September 2015 eine Rente für besonders langjährig Versicherte mit einem geänderten Zugangsfaktor zu beziehen (vgl. Beschluss des Senats vom 16. November 2017 - L 7 R 2725/17 - n.v.; Senatsurteil vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rdnr. 33).

  • BSG, 12.10.2017 - B 11 AL 17/16 R

    Zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Altersteilzeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Grundsätzlich in Betracht gekommen wäre auch die Gewährung von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (vgl. dazu BSG, Urteil vom 12. Oktober 2017 - B 11 AL 17/16 R - juris).
  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (hier: § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß; nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente auf Grundlage des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - juris Rdnr. 27; Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - juris Rdnr. 80 ff.; ebenso Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - juris Rdnr. 20 zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 28 zur Altersrente für langjährig Versicherte; Senatsurteil vom 17. März 2016 - L 7 R 972/15 -n.v.; Senatsurteil vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rdnr. 29), weil die Vorschrift eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Anwartschaft durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht.
  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Gegenstand des Schutzes des Art. 14 Abs. 1 GG ist die Anwartschaft, wie sie sich insgesamt aus der jeweiligen Gesetzeslage ergibt (BVerfG, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 1 BvL 10/00 - BVerfGE 177, 122 - juris Rdnr. 50 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (hier: § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß; nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente auf Grundlage des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - juris Rdnr. 27; Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - juris Rdnr. 80 ff.; ebenso Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - juris Rdnr. 20 zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 28 zur Altersrente für langjährig Versicherte; Senatsurteil vom 17. März 2016 - L 7 R 972/15 -n.v.; Senatsurteil vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rdnr. 29), weil die Vorschrift eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Anwartschaft durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht.
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 5/09 R

    Anspruch auf Altersrente; abschlagsfreie Zahlung für langjährig Versicherte;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (hier: § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß; nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente auf Grundlage des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - juris Rdnr. 27; Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - juris Rdnr. 80 ff.; ebenso Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - juris Rdnr. 20 zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 28 zur Altersrente für langjährig Versicherte; Senatsurteil vom 17. März 2016 - L 7 R 972/15 -n.v.; Senatsurteil vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rdnr. 29), weil die Vorschrift eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Anwartschaft durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 10 R 3893/16

    Maßgeblichkeit der für die vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente geltenden

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Denn Berechnungselemente aus der einen Altersrentenart (frühestmöglicher Zeitpunkt der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte nach §§ 36 S. 2, 236 Abs. 3 SGB IV) sind nicht mit Berechnungselementen einer anderen Altersrentenart (frühestmöglicher Zeitpunkt der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b Abs. 2 SGB VI) kombinierbar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. November 2016 - L 14 R 471/16 - juris Rdnr. 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2017 - L 10 R 3893/16 - juris Rdnr. 17).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - vorzeitige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Die Vorschriften über die Bestimmung von Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (hier: § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI) und die Vertrauensschutzregelungen sind verfassungsgemäß; nach der Rechtsprechung des BVerfG ist die für die gesamte Dauer des Rentenbezugs vorgenommene Kürzung des Zugangsfaktors um 0, 003 für jeden Kalendermonat des vorzeitigen Rentenbezugs einer Altersrente auf Grundlage des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a SGB VI mit dem Grundgesetz vereinbar (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 5. Februar 2009 - 1 BvR 1631/04 - juris Rdnr. 27; Beschluss vom 11. November 2008 - 1 BvL 3/05 u.a. - juris Rdnr. 80 ff.; ebenso Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 5. Mai 2009 - B 13 R 77/08 R - juris Rdnr. 20 zur Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit; BSG, Urteil vom 19. November 2009 - B 13 R 5/09 R - juris Rdnr. 28 zur Altersrente für langjährig Versicherte; Senatsurteil vom 17. März 2016 - L 7 R 972/15 -n.v.; Senatsurteil vom 7. Juli 2016 - L 7 R 273/15 - juris Rdnr. 29), weil die Vorschrift eine zum Schutz der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung zulässige gesetzliche Inhalts- und Schrankenbestimmung darstellt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), die in den Abschlagsregelungen liegende Einschränkung der Anwartschaft durch Gründe des Allgemeinwohls gerechtfertigt ist und den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entspricht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2016 - L 14 R 471/16

    Abschläge für eine vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente für langjährig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 - L 7 R 2405/17
    Denn Berechnungselemente aus der einen Altersrentenart (frühestmöglicher Zeitpunkt der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte nach §§ 36 S. 2, 236 Abs. 3 SGB IV) sind nicht mit Berechnungselementen einer anderen Altersrentenart (frühestmöglicher Zeitpunkt der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach § 236b Abs. 2 SGB VI) kombinierbar (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. November 2016 - L 14 R 471/16 - juris Rdnr. 31; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2017 - L 10 R 3893/16 - juris Rdnr. 17).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 2725/17
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 7 R 972/15
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